Burmann / Heß / Jahnke / Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage, C.H. Beck 2014
Von RA und FA für VerkR Stefan Busch, Lübeck
Der Kommentar „Straßenverkehrsrecht“ ist mittlerweile in der 23. Auflage erschienen. Dabei ist der Kommentar speziell auf die Bedürfnisse des Praktikers zugeschnitten. Die renommierten Autoren vermitteln das Straßenverkehrsrecht dabei in gut verständlicher und vor allem äußerst ansprechender Art und Weise.
Dieser Kommentar umfasst sämtliche Gesetze und Verordnungen, die für die Praxis von Bedeutung sind. Dabei werden die einzelnen Vorschriften auch in die Tiefe gehend kommentiert. Bevor die StVO und das StVG kommentiert werden, führt dieser Kommentar zunächst in die straf- und bußgeldrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Grundlagen des Straßenverkehrs ein. Nach der ausführlichen Kommentierung des StVG werden die Vorschriften des Strafgesetzbuches mit straßenverkehrsrechtlichem Bezug dargestellt, wobei die fahrlässige Körperverletzung und die fahrlässige Tötung ausgespart worden sind. Den Alkoholdelikten des StGB schließen sich die BAK-Tabellen und Richtlinien für die Alkoholkontrolle und Sicherstellung von Führerscheinen an. Danach wird auch die Strafprozessordnung auszugsweise kommentiert, und zwar die für die Praxis immens wichtigen Vorschriften der §§ 81a und 111a StPO. Darüber hinaus werden die für das Verkehrszivilrecht wichtigsten Vorschriften des BGB kommentiert. Den größten Raum nimmt hierbei die Kommentierung des § 249 BGB ein. Schließlich werden im Versicherungsrecht die Vorschriften kommentiert, die einen verkehrsrechtlichen Bezug aufweisen. Schwerpunktmäßig widmet sich dabei der Kommentar der Vorschrift des § 86 VVG, also dem gesetzlichen Forderungsübergang, der in der Praxis von besonderer Bedeutung ist. Die versicherungsrechtlichen Besonderheiten für ausländische Fahrzeuge wurden mit der Kommentierung des AuslPflVG einbezogen. Im Anhang des Kommentars werden auszugsweise die FeV sowie die StVZO und vollständig die BKatV dargestellt.
Durch die vorangestellte Einführung in das Straßenverkehrsrecht wird dem Praktiker, der noch kein Experte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist, die Möglichkeit eingeräumt, sich schnell einen Überblick über die entsprechende Materie zu verschaffen.
Für den Verkehrszivilrechtler sind für die Unfallregulierung die sehr umfangreichen Ausführungen zu § 249 BGB eine wahre Fundgrube an Argumentationsmustern für die einzelnen Schadensersatzpositionen. Dieser Kommentar deckt wirklich jede nur denkbare Schadensersatzposition ab, die man sich vorstellen kann. Dass man in der Kommentierung zu § 249 BGB wider Erwarten eine Schadensersatzposition nicht finden sollte, ist aus meiner Sicht schier unmöglich.
Natürlich ist auch das ab 1.5.2014 geltende „Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsrechts und anderer Gesetze“ vom 28.8.2013 bereits berücksichtigt worden. Dabei wurden mit der Neuregelung des Punktsystems und der Umstellung vom Verkehrszentralregister auf das neue Fahreignungsregister die Vorschriften der §§ 4a und 4b StVG neu eingefügt.
Fazit: Der Kommentar gehört aus meiner Sicht in die Bibliothek eines jeden Verkehrsrechtlers. Alle für das Verkehrsrecht relevanten Normen werden in gewohnt hervorragender Art und Weise dargestellt. Dieser Kommentar lässt wieder einmal keine Wünsche offen.