Henssler / Strohn (Hrsg.), Gesellschaftsrecht – BGB – HGB – PartGG – GmbHG – AktG – GenG – UmwG – InsO – AnfG – IntGesR, Kommentar, 2. Auflage, C.H.Beck 2014
Von RA Stephan Lemmen, Bad Berleburg
Mit dem nunmehr in zweiter Auflage vorliegenden Werk haben die Herausgeber eine Lücke im Kommentarprogramm des C.H.Beck–Verlages geschlossen und auch für das Gesellschaftsrecht eine neue Kommentierungsform gewählt, die übergreifend, wie der Erfurter Kommentar für das Arbeitsrecht, als Gesamtkommentar einzelne Gesetze aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts und gesellschaftsrechtlich relevante Teile von Gesetzen zusammenfasst.
Gesammelt sind hierin unter anderen natürlich die Vorschriften über Stiftungen und die Gesellschaften bürgerlichen Rechts des Bürgerlichen Gesetzbuches, die über die OHG, KG und die stille Gesellschaft, die des Partnerschaftsgesetzes, die des GmbH-Gesetzes, die des Aktiengesetzes bis hin zu denen des Genossenschaftsgesetzes und – in Erweiterung der Vorauflage – die der InsO und des AnfG. Hervorzuheben ist weiter, dass auch die Kommentierung des Umwandlungsgesetzes und eine Darstellung des internationalen Gesellschaftsrechts im Werk vorhanden sind. Vor dem Hintergrund, dass all diese Gesetze und Vorschriften an zahlreichen Stellen aufeinander Bezug nehmen und die Rechtspraxis zahlreiche weitere Verknüpfungen geschaffen hat, deren Kenntnis für das Gesamtverständnis im Gesellschaftsrecht unerlässlich sind, muss der Nutzen eines solchen Gesamtkommentars für die tägliche Praxis nicht weiter erläutert werden.
Das vorliegende Werk soll jedoch nicht „nur“ die tägliche Arbeit des gesellschaftsrechtlichen Praktikers erleichtern, sondern hat darüber hinaus auch einen wissenschaftlichen Anspruch. Die Herausgeber Dr. Martin Henssler – Professor an der Universität zu Köln – und Dr. Lutz Strohn – Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Honorarprofessor an der Universität Düsseldorf – und ihr Team von über 40 Bearbeitern – welches sich aus Notaren, Rechtsanwälten, Richtern und Hochschuldozenten zusammensetzt – wollen nicht nur die Meinung der Rechtsprechung darstellen, sondern sich auch kritisch mit dieser auseinandersetzen.
Hierbei ist die Gesetzgebung bis Juni 2013 berücksichtigt, insbesondere die Änderung des PartGG durch Einführung des PartG mbB konnte noch eingearbeitet werden. Im Übrigen ist das Werk auf dem Stand vom Frühjahr 2013.
Layout und Aufbau des Werkes sind dem Nutzer aus den anderen Standardkommentaren des Verlagshauses vertraut und haben sich dort bereits jahrzehntelang bewährt. Insofern fühlt sich der Jurist im Werk gleich zu Hause und findet sich ohne Probleme zurecht.
Der Gesamtkommentar lässt aus der Sicht des Rezensenten keine Wünsche offen und kann dem gesellschaftsrechtlichen Praktiker, insbesondere dem, der noch einen entsprechenden Handapparat aufbauen möchte, uneingeschränkt empfohlen werden. Das Ziel, das Verlag, Herausgeber und Autoren anstreben, den „Henssler/Strohn“ zum „Palandt des Gesellschaftsrechts“ zu machen, ist jedenfalls aufgrund der Qualität des Werkes kein vermessenes. Nach Ansicht des Rezensenten fehlt nur noch ein griffigerer Name als „Henssler/Strohn“. In Anlehnung an den „Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht“ vielleicht den Lehrstühlen der Herausgeber entsprechend „Rheinischer Kommentar zum Gesellschaftsrecht“…