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Rezension Zivilrecht: Aktiengesetz

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Hölters (Hrsg.), Aktiengesetz, 2. Auflage, C.H. Beck/ Vahlen 2014

Von David Eckner, Düsseldorf


Im wirtschaftsrechtlichen Konnex zählt das Aktiengesetz neben dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu jenen Gesetzen, welches in Deutschland am intensivsten und umfassendsten kommentiert wird. Die Zahl an Kommentaren und die Fülle an Rechtsmeinungen haben zu lebhaften Diskussionen geführt. Sie hat die Meinungsvielfalt angetrieben und vor allem Lösungen für eine stetig an Komplexität wachsende Landschaft im Aktienrecht hervorgebracht. Die Kommentierungsvielfalt hat jedoch im gleichen Atemzug die Rechtsfindung nicht immer erleichtert. Die tägliche Arbeit am Problem wird durch die Vielzahl unterschiedlicher Werke zu einer labyrinthischen Unternehmung. Welche Kommentierung bietet genügend Sicherheit, Klarheit und Verständlichkeit, um nicht nur den Aufwand an Zeit in Maßen zu halten, sondern zeitgleich eine praktikable Herangehensweise zu gewährleisten?

Den Unwägbarkeiten bei dem Griff in das Regal arbeiten Rezensionen entgegen, Meinungen auf die Meinungen im Werk. Diese Rezension beabsichtigt, die in 2014 erschienene Kommentierung zum Aktiengesetz aus der Herausgeberfeder des renommierten Aktienrechtlers, Dr. Wolfgang Hölters, Rechtsanwalt und Of Counsel am Düsseldorfer Standort der Kanzlei Jones Day, zu beleuchten. Das Werk ist in zweiter Auflage in der prägnanten Kommentierungsreihe der Verlagshäuser C.H. Beck und Franz Vahlen erschienen. Mit seinen rund zweitausendsechshundert Seiten kommt das Werk in wuchtiger aber doch handlicher Manier auf die Schreibtische seiner Leser.

Hölters sammelte, wie schon in der Vorauflage, eine Reihe von Experten des Aktienrechts zusammen, die die Prägnanz und Stichhaltigkeit des Werks bereichern. Mit neunzehn Bearbeitern, einschließlich des Herausgebers, bekommen die vierhundertzehn Paragraphen des Aktiengesetzes einen hervorragenden Schliff. Sprache, Form und Darstellung der Kommentierung sind ausgezeichnet. Der Trias sorgt für schnelle Auffindbarkeit des gesuchten Problems. Ein ordentlicher und ausführlicher Fußnotenapparat trägt zur Handhabbarkeit des Kommentars sein Übriges bei. Der überwiegenden Anzahl der kommentierten Paragraphen ist ein separates und sehr ausführliches Literaturverzeichnis vorangestellt, ebenso wie eine Inhaltsübersicht, die das Erfassen des Gesamtbilds der jeweiligen Normen eingedenk der zum Teil sehr umfangreichen Kommentierung erleichtert. Qualitätsunterschiede in den bearbeiteten Vorschriften sind nicht annähernd feststellbar. Ganz im Gegenteil: die Kommentierung wirkt wie aus einem Guss. Löblich und im engeren Sinne nicht mehr hinwegzudenken, sind die im Einzelnen sichtbar hervorgehobenen Querschnitte und Verbindungen zu aktienrechtsnahen Vorschriften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten des Aktiengesetzes stehen, so etwa die Kommentierung der Mitteilungspflichten nach dem WpHG, die § 22 AktG nachgeschaltet ist. Dies ist generell die Duftmarke des Kommentars. Der „Hölters“ ist praxisorientiert und verliert sich nicht in akademischen Diskussionen, die im Ansatz jedoch auch nicht vernachlässigt werden, teils angeschnitten oder mit Hinweisen zur Vertiefung in den Fußnoten versehen. Nicht nur insoweit beansprucht der Kommentar auch für die Wissenschaft große Bedeutung.

Der „Hölters“ ist zweifellos ein Kommentar, der zur Standardreferenz im Aktienrecht avanciert.

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