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Rezension Öffentliches Recht: SGB I


Krahmer / Trenk-Hinterberger (Hrsg.), Sozialgesetzbuch I, 3. Auflage, Nomos 2014

Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken


Das Werk, Sozialgesetzbuch I – Allgemeiner Teil, herausgegeben vonKrahmer / Trenk-Hinterberger, ist als Lehr- und Praxiskommentar über den Nomos-Verlag erschienen. Der Kommentar kostet 79,00 € und ist mit der 3. Auflage 2014 auf den Stand der Gesetzgebung von Juli 2013 gebracht. Rechtsprechung und Literatur sind bis Oktober 2013 berücksichtigt. Das Werk umfasst 620 Seiten.

Der Kommentar gibt in der Einführung dem Leser einen kurzen und übersichtlichen Einblick in die Entstehungsgeschichte und den Aufbau des Werks.

Die europäische sozialen Grundrechte finden sich als Anhang nach den §§ 2-10 SGB I. Hier wird ein Auszug aus der Europäischen Grundrechtecharta wiedergegeben mit Anmerkungen zu den Art. 24-29, 33, 34 sowie 36 und 51-53.

Im Anhang nach § 30 finden sich Ausführungen zu der Koordination des Sozialrechts in der Europäischen Union, wobei sich die Autoren sehr eingehend mit der Entterritorialisierung von Sozialleistungen auseinandersetzen und insoweit Bezug nehmen auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung Nr. 987/2009.

Gut und ausführlich sind die Neuerungen in § 36 a (elektronische Kommunikation) eingearbeitet. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 geändert.

Sehr ausführlich setzen sich die Autoren mit der Regelung des § 35 (Sozialgeheimnis) auseinander, wobei das Verhältnis zum BDSG und anderen Datenschutzvorschriften erläutert wird. Auch hier gehen die Autoren auf die Vorgaben des Europarechts eingegangen (Richtlinie 95/46/EG). Erwähnenswert sind die Ausführungen zu § 48 SGB I (Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht). Hier wird im Anhang die Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2013) nebst Anmerkungen zu den Unterhaltsfällen abgedruckt.

In der 3. Auflage wird die Rechtsprechung nunmehr auch mit Datum und Aktenzeichen zitiert, was für eine schnelle Recherche sehr hilfreich ist.

Als Lehr- und Praxiskommentar wendet sich auch die 3. Auflage an Richter, Rechtsanwälte und Sachbearbeiter von Behörden, die im Bereich des Sozialrechts tätig sind. Für diesen Personenkreis ist das Werk uneingeschränkt zu empfehlen.


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