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Rezension Öffentliches Recht: Bau- und Planungsrecht

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Rabe / Pauli / Wenzel (Hrsg.), Bau- und Planungsrecht, 7. Auflage, Kohlhammer 2014

Von Ass. jur. Juliane Nierste, Lübeck


In nunmehr siebter Auflage erschien das „Bau- und Planungsrecht Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, Allgemeines Städtebaurecht, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnungsrecht, Bauaufsichtliche Maßnahmen, Baurechtlicher Nachbarschutz“ von Rabe, Pauli und Wenzel. Dieses Werk ist nach Angaben der Autoren nicht nur für die Aus- und Fortbildung der Juristen, Kommunalbediensteten, Architekten und Bauingenieure konzipiert, sondern soll auch der Anwendung in der täglichen Praxis dienen. Das Werk richtet sich deshalb auch an Bauunternehmungen, Projektentwickler, Immobilienmakler und Finanzierungsinstitute. Meines Erachtens wird dieses Werk seinem Anspruch gerecht. Mit diesem Lehrbuch gelingt sowohl ein guter Einstieg in die Materie des Baurechts als auch eine Vertiefung bzw. Auffrischung bereits vorhandenen Wissens. Den Autoren Dr. jur. Klaus Rabe Ltd. Kreisrechtsdirektor a. D., Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung sowie Dr. jur. Felix Pauli Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl.-Verwaltungswirt Gerhard Wenzel, Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadtverwaltung Leverkusen gelingt in ihrem gemeinsamen Werk der Spagat zwischen Theorie und Praxis. Dem Leser wird durch das Werk ein Einblick in behördliches Denken vermittelt, das dem Verständnis dieser doch oft als „trocken“ empfundenen Materie förderlich ist. Dies gelingt durch die Einführungen zu jedem Abschnitt, die den Leser mit Hintergrundwissen versorgen, um so die Problematik, Bedeutung und Notwendigkeit des Baurechts näher zu bringen und es verständlich werden zu lassen, so bspw. Rabe, Abschnitt B: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, S. 9.

Das Lehrbuch ist 597 Seiten dick und gut strukturiert. Zunächst finden sich ein Inhaltsverzeichnis und dann ein Literaturverzeichnis. Das Literaturverzeichnis erfasst nur mehrfach zitierte Werke. Es wird aber detailliert an verschiedenen Stellen auf ausführliche Literatur wie Aufsätze und andere Fachliteratur und Rechtsprechung, bspw. S. 493 hingewiesen. Im Anhang findet sich eine Musterbauordnung vom 08.11.2002 sowie abschließend das gut strukturierte Stichwortverzeichnis.

Inhaltlich wird dem Leser einiges geboten. Das Buch ist in sieben Hauptabschnitte (A-G) aufgeteilt: Überblick über das Bau- und Planungsrecht (Rabe), Raumordnungsrecht-Landesplanungsrecht (Rabe), Allgemeines Städtebaurecht (Pauli / Rabe), Besonderes Städtebaurecht (Rabe), Bauordnungsrecht (Wenzel), Bauaufsichtliche Maßnahmen (Wenzel) und Baurechtlicher Nachbarschutz im Überblick (Wenzel). Hinter diesen Abschnittüberschriften finden sich diverse Unterabschnitte, die den Hauptabschnitt gut darstellen und meines Erachtens die wichtigsten Grundlagen aber auch vertiefendes Wissen eines jeden Hauptabschnittes behandeln und ausführen.

Zunächst befassen sich die Autoren im Abschnitt A mit dem Sinn und Zweck des Bau- und Planungsrechts. Am Anfang des Hauptabschnitts wird ein Fallbeispiel genannt, anschließend wird in die Systematik eingeführt und dabei das Fallbeispiel gelöst. Dadurch erhält der Leser einen praktischen Bezug und kann das erworbene Wissen vertiefen. Sehr gut ist die grafische Darstellung „Überblick über das Bau- und Planungsrecht“ am Ende des Hauptabschnittes, die mit den einschlägigen aktuellen Normen und Gesetzen (bis Redaktionsschluss) versehen ist.

Im Abschnitt B: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht werden der Begriff und die Charakterisierung der Raumordnung verständlich, anhand von Schemata dargestellt. Auffällig ist jedoch, dass sich nur auf die Regionalplanung am Beispiel Nordrhein-Westfalens bezogen wird. Hier wäre ein Hinweis auf kommunale Planungsgebote in anderen Ländern sicher hilfreich gewesen. Sehr gut hingegen ist der Unterabschnitt 3.6 Rechtsschutz im Bereich der Raumplanung, denn in diesem werden die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Raumplanung deutlich und gut strukturiert aufgezeigt und dürfte dem Praktiker dadurch sehr hilfreich sein.

Im Abschnitt C: Allgemeines Städtebaurecht erfolgt wie in den vorherigen Abschnitten auch eine Einführung und die Vermittlung von Grundlagen, dabei zeichnet sich das Werk wieder durch eine gute Systematik aus. Ein besonderes Augenmerk wird auf die besonderen Planungsleitsätze des § 1 Abs. IV BauGB gerichtet. Diese werden detailliert erörtert. Das Abwägungsgebot wird anhand von Fallbeispielen besprochen, dadurch wird dieses Thema lebendiger und vorstellbarer, S. 48-58. In diesem Abschnitt wird der Weg vom Flächennutzungsplan bis hin zum Bebauungsplan dargestellt und alle prüfungsrelevanten Normen besprochen, der Inhalt des Bebauungsplans wird definiert und konkretisiert. Im Abschnitt 2.9. werden Rechtsbehelfe gegen Bauleitpläne (Normkontrollverfahren § 47 VwGO) anhand von Fallbeispielen dargestellt, die für jeden Praktiker sehr hilfreich sind. Weiter werden dargestellt: die Baunutzungsverordnung, die Sicherung von Bauleitplänen anhand von ausführlichen Darstellungen, so bspw. S. 118-125, Fallbeispielen, Zeichnungen und Erläuterungen zu den Begriffen Grundstücksflächenzahl (GRZ) usw., S. 125 sowie ein Muster einer Veränderungssperre, S. 137. Ein besonderes Augenmerk legt der Autor dabei auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, S. 150, hier werden Begrifflichkeiten erläutert und dem Leser weiterführende Literaturhinweise sowie ein Prüfungsschema, S. 200, 207 mit an die Hand gegeben.

Abschnitt D befasst sich mit dem besonderen Städtebaurecht (§ 140 BauGB) sowie mit der Erhaltungssatzung und städtebaulichen Geboten (§ 172 ff BauGB). Im Anschluss findet sich eine gute Übersicht über die Rechtsinstitute, S. 267.

Im Abschnitt E wird sich mit dem Bauordnungsrecht befasst. Wie gewohnt erfolgt zunächst eine allgemeine grundlegende Darstellung und Abhandlung des Bauordnungsrechts, am Beispiel Nordrhein-Westfalens. Hinweise auf Landesbauordnungen der anderen Länder sucht man vergebens, es wird jedoch auf die Musterbauordnung (MBO) verwiesen. Zentrale Begriffe der Bauordnung, wie bspw. § 2 MBO = § 2 BauO NRW, baulicher Brandschutz, S. 295 ff und Abbildungen zu den Abstandsflächen werden definiert. Sehr gut wird auch die Funktion und Bedeutung des Gefahrenabwehrrechts, S. 287 dargestellt, bspw. Zweiter Rettungsweg über Kraftfahrdrehleiter, S. 296. In diesem Abschnitt erfolgt eine Ergänzung städtebaulicher Vorschriften, S. 309. „Sollen Städtebaurecht (Bauplanungsrecht) und Bauordnungsrecht nicht beziehungslos nebeneinander stehen, ist eine Verzahnung erforderlich.“ Anforderungen an ein Grundstück werden gut dargestellt, dabei auch Abbildungen zum amtlichen Grundstücksverzeichnis, S. 312, Vereinigungsbaulast, S. 314 sowie Anforderungen an die Erschließung eines Grundstücks (hier: Zufahrt, Sicherheitsaspekte usw.), Bauweise sowie Abstandsflächen mit Schaubildern werden ausführlich dargestellt. Ebenso wird der Schutz anderer Rechtsgüter kurz und prägnant thematisiert, S. 343. Grundstrukturen des Baugenehmigungsverfahrens werden anhand der einschlägigen Normen der BauO NRW dargestellt (Schema S. 375) gefolgt von einer ausführlichen Erläuterung zur Baugenehmigung, Verlängerung, Widerruf usw.
Im Abschnitt F bauaufsichtliche Maßnahmen werden die formelle und materielle Baurechtswidrigkeit und der Bestandschutz dargestellt. Im Anschluss werden die formellen und materiellen Anforderungen an die Rechtsmäßigkeit einer möglichen Ordnungsverfügung erläutert, so auch Zwangsmittel und Bußgeldtatbestände d. § 84 Abs. 1 Nr. 20 BauO NRW. In diesem Abschnitt werden auch die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bußgeldbescheide sowie der Einspruch, gerichtliches Verfahren und die Vollstreckung, S. 475 dargestellt und erläutert. Am Schluss findet sich ein vereinfachtes Ablaufschema zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, S. 478.

Im letzten Abschnitt G: Baurechtlicher Nachbarschutz im Überblick, S. 479 wird zunächst darauf hingewiesen, dass eine vollständige Abhandlung dieser komplexen Materie an dieser Stelle nicht möglich ist. Es wird aber auf ausführliche Abhandlungen verwiesen. Der Verfasser dieses Abschnittes beschränkt sich auf einen Überblick für die Praxis anhand der Vorschriften der BauO NWR. Dennoch erfolgt ein Exkurs in die Normen des BGB`s Eigentumsbeeinträchtigungen § 1004 BGB iVm §§ 903-924 BGB (Mieter § 862 BGB). Das Verhältnis zwischen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüchen wird herausgearbeitet. Anschließend widmet sich der Verfasser dem Gebot der Rücksichtnahme „Schutznormtheorie“, sowie den Beteiligungsformen von Nachbarn und dem Nachbarbegriff-Angrenzerbegriff. Die materiell-rechtlichen Vorschriften des Nachbarschutzes werden gut dargestellt, so auch die Auflistung der nachbarschützenden Normen. Nicht außer Acht gelassen werden die Rechtsschutzmöglichkeiten des Nachbarn, hier erfolgt eine Darstellung des Widerspruchs, der Klage und des vorläufigen Rechtsschutzes bis zum Folgenbeseitigungs- und Schadensersatzanspruchs.

Fazit: Die Schwerpunkte des Werkes werden wie angekündigt in gut verständlicher und ansprechender Weise dargestellt. Am Ende eines Abschnittes finden sich oft Schemata, die einen schnellen Überblick ermöglichen. Das Werk verfügt über eine sehr gute gesetzliche Normierung, jedoch für die Bauordnungen (der Länder) ausschließlich für Nordrhein-Westfalen. Insgesamt ein zu empfehlendes Lehrbuch, das einen guten Einblick in die Systematik des Bau- und Planungsrechts vermittelt, aber auch dazu geeignet ist bereits vorhandenes Wissen aufzufrischen und vertiefend in die Materie einzusteigen- dies gelingt auch durch die weiterführenden Literaturhinweise. Durch die ausführlichen Erläuterungen zentraler Begriffe anhand von Beispielen wird das Werk lebendig, so bspw. „Einfügen“, S. 164 ff. Der Spagat zwischen Theorie und Praxis gelingt den Verfassern gut.

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