Wolf / Wellenhofer, Sachenrecht, 28. Auflage, C.H.Beck 2013
Von stud. jur. Marvin Jäschke, Göttingen
Unter den Studierenden der Rechtswissenschaften genießt die Beck´sche Serie "Grundrisse des Rechts" besondere Beliebtheit. In der nun schon 28. Auflage stellt diese Serie auch das Sachenrecht auf 487 Seiten in der gewohnten Übersichtlichkeit dar. Ursprünglich von Prof. Dr. Manfred Wolf (†) betreut, wurde das Werk ab der 24. Auflage (2008) von Prof. Dr. Marina Wellenhofer fortgeführt. Die aktuelle Auflage wartet mit überarbeiteten Darstellungen zum Eigentumserwerb und der Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung sowie Ausbildungsliteratur auf.
Die überwiegend schlüssige Gliederung des Werks orientiert sich maßgeblich an der Zielgruppe des (Lehr-)Werks: an den Studierenden der Rechtswissenschaften in ihrer akademischen Ausbildungsphase. Unerlässlich ist deshalb zunächst eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Sachenrecht, seiner Bedeutung im Zivilrecht, seinen Prinzipien und Grundbegriffen von Eigentum, Sache, Nutzungen u. ä. (1. Kapitel). Danach folgen Ausführungen zum Besitz und seinem Schutz (2. Kapitel) sowie zum rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (3. - 4. Kapitel). Nach Darstellung der möglichen Sicherungsrechte an beweglichen Sachen (5. Kapitel) erfolgt dann im 6. Kapitel mit dem Eigentumserwerb an Grundstücken und Erläuterungen zum Grundbuch der vermeintliche Einstieg in das Immobiliarsachenrecht. Im Folgenden widmet sich die Autorin Prof. Dr. Wellenhofer dann aber den entsprechenden Herausgabe- sowie Schadens- und Verwendungsersatzansprüchen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (7. Kapitel) und dem Unterlassungsanspruch des Eigentümers gegen etwaige Störer. Erst mit dem Nachbarrecht, den Grundpfandrechten (9. Kapitel) und Dienstbarkeiten (10. Kapitel) führt das Werk den Leser dann zum Immobiliarsachenrecht zurück.
Wie andere Werke der Serie "Grundrisse des Rechts" besticht auch das Werk zum Sachenrecht mit verständlicher Sprache, knapp gehaltenen aber dennoch ausreichenden Ausführungen und guter Übersicht. Hervorzuheben sind die vielen und guten Grafiken des Werks. Insbesondere in komplexen Drei-Personen-Verhältnissen oder mehrstufigen Besitzketten bieten sie dem Studierenden auch so einen eingängigen und grafisch aufbereiteten Überblick. Darüber hinaus erwähnenswert sind die immer wieder eingeschobenen Übersichten und Tabellen zu den Prüfungspunkten bzw. Tatbestandsvoraussetzungen, etwa im Zusammenhang mit der Übereignung und ihren Surrogaten (§§929 ff. BGB) sowie den diese Regelung reflektierenden Gutglaubenstatbeständen (§§932 ff. BGB).
Besonders wertvoll sind die begleitenden Fallbeispiele - oftmals an BGH-Urteile angelehnt - und deren Lösungsskizzen: Sie dienen der Veranschaulichung und Verfestigung des zuvor Erlernten.
Für die weitere Vertiefung eignen sich die ausführlich aufgelisteten Fundstellen am Ende jedes Ordnungsparagraphen: Vertiefende Lektüre ist dort ebenso zu finden, wie auch weitere Fälle und Klausurbeispiele aus der gängigen Ausbildungsliteratur.
Mit dem Grundriss zum Sachenrecht in seiner 28. Auflage widmet sich Prof. Dr. Marina Wellenhofer erneut einer von vielen Studierenden als schwierig und unübersichtlich empfundenen Rechtsmaterie. Ihr Lehrwerk besticht dabei durch gute Grafiken, zahlreiche Aufbauschemata, die gewohnte Überschaubarkeit und Fallbeispielen. Die zahlreichen Verweise und Fundstellen am Ende eines jeden Ordnungsparagraphen bieten außerdem zusätzliches Material für vertiefendes Lernen. Das Werk ist somit ein wertvoller und umfassender Wegbegleiter im Grundstudium; es eignet sich aber auch für jeden Examenskandidaten, der auf ein solides Fundament im Sachenrecht bauen möchte. Wünschenswert wäre zwar eine schärfere Trennung von Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht; jedoch sollte dieses kleine Manko nicht den hohen Wert dieses "Grundrisses" mindern.