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Rezension Zivilrecht: Formulare Arbeitsrecht

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Hümmerich, Nomos Formulare Arbeitsrecht, 8. Auflage, Nomos 2014

Von RA Stephan Lemmen, Bad Berleburg


„Der Hümmerich“ ist jedem Arbeitsrechtler als Standard-Formularbuch bekannt. Das von dem am 26.06.2007 im Alter von 58 Jahren viel zu früh verstorbenen Bonner Arbeitsrechtler Prof. Dr. Klaus Hümmerich begründete Werk wird nun zum zweiten Mal von Dr. Oliver Lücke– Fachanwalt für Arbeitsrecht – und Dr. Reinhold Mauer– Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Dortmund – herausgegeben. Weitere Autoren sind Stefan Möhren– Rechtsanwalt –, Thomas Regh– Fachanwalt für Arbeitsrecht –, Dr. Matthias Spirolke– Fachanwalt für Arbeitsrecht –, Ulrich Vienken– Fachanwalt für Arbeitsrecht – und Udo Wisswede– Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Seit der Vorauflage ist das Werk in den Bereichen Urlaubsrecht, Überstunden, Vertragsstrafen und AGG/Diskriminierung überarbeitet worden. Weiter aufgenommen wurden konzernrechtliche Fragestellungen, wie zum Beispiel Arbeitnehmerüberlassung im Konzern, gespaltene Arbeitgeberstellung und damit zusammenhängende betriebsverfassungsrechtliche Aspekte. Die Mustertexte für die Vertragsgestaltung, den arbeitsrechtlichen Schriftwechsel oder die Prozessführung sind aufgrund der sich fortentwickelnden nationalen und europarechtlichen Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht.

Die Autoren setzen sich in der Neuauflage wieder das Ziel, möglichst alle aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht nachzuzeichnen. Hier wird ein neuer Fokus auf die Thematik der „Work–Life–Balance“ gelegt. Hierbei geht es primär um die Schnittstellen zur Ressource Arbeitszeit mit den Unterthemen Teilzeitarbeit, Lebensarbeitszeitkonten oder auch Sabbatical und Wahrung der Freizeit gegenüber „Dauererreichbarkeit“ via moderner Kommunikationsgeräte. Ebenso hat das Autorenteam neue Erläuterungstexte und Muster sowie Klauselvorschläge in den Bereichen Compliance und „Whistleblowing“ aufgenommen.

Die gesetzgeberischen Änderungen zum AÜG, zum RVG und GKG aus dem Jahr 2013 sind eingearbeitet. Bei Gegenstandswerten im Arbeitsrecht ist bereits der „Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit“ berücksichtigt. Dieser wurde von einer gemeinsamen Streitwertkommission erarbeitet und im Mai 2013 der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte Deutschlands vorgestellt. Die Ausführungen im Werk zum Rechtsschutz basieren auf den aktuellen ARB 2012.

Der inhaltliche Teil des Werkes umfasst mittlerweile stolze 2.313 Seiten und hält die eigene Zielvorgabe der Autoren. Der Rezensent nutzte das Werk schon in den Vorauflagen seit seinen ersten Schritten als Anwalt im Arbeitsrecht. Hierbei war und ist es ihm stets äußerst hilfreich gewesen und kann uneingeschränkt sowohl dem Berufsanfänger als auch dem fortgeschrittenem Spezialisten im Arbeitsrecht empfohlen werden. Die Erläuterungen im Formularbuch zu den verschiedenen Fallkonstellationen im Arbeitsrecht sind meist schon so ausführlich und auch ohne großes Vorwissen verständlich, dass man in einigen Bereichen kein zweites Werk aufschlagen muss. Auch deshalb ist das Werk nicht nur für anwaltlich tätige Juristen sondern auch für Nicht-Juristen im Personalbereich uneingeschränkt zu empfehlen.

Die Hervorhebungen der Autoren im Text erleichtern die Lesbarkeit und die umfassenden Literatur-, Rechtsprechungs- und Fundstellennachweise lassen keine Wünsche offen. Ein systematisch durchdachtes Inhaltverzeichnis und ein umfangreiches Stichwortverzeichnis runden das Gesamtbild des in sich stimmigen Werkes ab.

Hervorzuheben ist, dass zum Werk eine CD gehört, die Muster und Formulare des Werkes enthält. Anhand der im Werk fortlaufend nummerierten Kennzeichnung dieser Muster ist diese komfortabel nutzbar.

Fazit: „Der Hümmerich“ sollte aufgrund seiner Aktualität, seiner Ausführlichkeit, seiner Verständlichkeit und der uneingeschränkten praktischen Nutzbarkeit seiner Muster in keinem arbeitsrechtlichen Anwalts-Handapparat fehlen. Sowohl für Berufsanfänger als auch für erfahrene Spezialisten stellt er ein erstklassiges Handwerkszeug dar. Aber auch für die in vielen Bereichen des Arbeitsrechts tätigen Nicht-Juristen kann er uneingeschränkt empfohlen werden.

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