Binz / Dörndörfer / Petzold / Zimmermann, GKG - FamGKG - JVEG, 3. Auflage, C.H. Beck 2014
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Anlässlich der Änderungen im Kostenrecht durch das 2. KostRMoG ist auch die nunmehr dritte Auflage des etablierten Kostenkommentars von Binz u.a. erschienen. Der Umfang ist mit knapp unter 1000 Seiten anspruchsvoll, aber immer noch handlich, zumal das Werk in der orangenen Kommentarreihe des Beck-Verlages erscheint und sich damit optimal zum Mitnehmen eignet. Neben den drei im Titel genannten Gesetzen werden auch weitere kostenrechtliche Vorschriften in Anhängen erläutert, darunter das GVG oder das PatKostG.
Die Anordnung der einzelnen Kommentierungen ist sehr lesefreundlich trotz der kompakten Gesamtgestaltung. Dank guter Absatzabstände und gezielten Hervorhebungen kann man neben der Gesamtlektüre auch eine punktuelle Nachsuche betreiben. Die Nachweise sind zahlreich, aber leider in den Fließtext eingebettet. Gelungen sind die vielen internen Querverweise, was auch Doppelungen vermeidet.
Die Kommentierungen selbst beinhalten die wesentlichen Informationen zur Norm selbst, teilweise ihre Entstehungsgeschichte und oftmals Einzelfallkataloge. Außerdem werden wichtige sonstige Normen, etwa aus dem Landesrecht, zum besseren Verständnis bei Bedarf mit abgedruckt. Neuerungen wie die erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung, § 5b GKG werden auch mit wertenden Gesichtspunkten erläutert, hier zu sehen bei den Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Rn. 13 f.). Die bereits genannten Aufzählungen von Einzelfällen sind überaus lehrreich, etwa bei der Prüfung der Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG, Rn. 7-8) oder zur Anwendbarkeit des § 41 GKG für Nutzungsverhältnisse (§ 41 GKG, Rn. 4-5). Etwas bedauerlich ist es, dass eminent wichtige Hinweise für den Rechtsanwalt und den Richter nicht prominenter gekennzeichnet sind, etwa bei § 31 GKG, wenn es um den Vergleichsschluss bei PKH-Bewilligung geht (§ 31 GKG, Rn. 6). Sehr gut, da auf den ersten Blick verständlich sind auch die Voraussetzungen der Streitwertberechnung nach Hilfsaufrechnung in Abgrenzung zur Primäraufrechnung (§ 45 GKG, Rn. 25 ff.). Als besonders lesenswert erachte ich aber die Kommentierungen zu Erinnerung und Beschwerde in §§ 66 ff. GKG, wo nicht nur die Grundlagen erläutert werden, etwa über die Formalia der Erinnerungsentscheidung (§ 66, Rn. 34 ff.), sondern auch Details wie selbstverständlich zur Sprache kommen (z.B. § 68 GKG, Rn. 1: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Zuständigkeitsstreitwert im Rahmen der Verweisung nach § 281 ZPO). Erfreulich sind zudem die vielen Detailinformationen zum Kostenverzeichnis. Hier sei exemplarisch Teil 9 mit den Auslagen herausgegriffen (S. 432 ff.), wo nicht nur Alltagslästigkeiten wie die Nichtmitsendung erforderlicher Abschriften thematisiert werden, sondern auch die Frage, wann die Aktenversendungspauschale gezahlt werden muss. Aus dem JVEG möchte ich anstelle vieler weiterer lobenswerter Passagen zwei konkrete Beispiele herausstellen: einmal wird völlig zu Recht auf die Problematik der Vorbestimmung der Eingruppierung des medizinischen Sachverständigen und die nun mögliche Lösung durch das 2. KostRMoG hingewiesen (§ 9 JVEG, Rn. 17). Des Weiteren werden die verschiedenen Spielarten der Festlegung einer abweichenden Sachverständigenvergütung nach § 13 JVEG gut nachvollziehbar abgehandelt (§ 13 JVEG, Rn. 11 ff.).
Insgesamt erweist sich auch die Neuauflage des Kommentars erneut als profundes und belastbares Hilfsmittel im juristischen Alltag. Die Ausrichtung des Werks auf viele verschiedene Nutzergruppen ist auch angesichts der hohen Verständlichkeit der Ausführungen erfolgreich fortgesetzt worden.