Schaub, Arbeitsrecht-Handbuch – Systematische Darstellung und Nachschlagewerk für die Praxis, 15. Auflage, C.H.Beck 2013
Von RA Stephan Lemmen, Bad Berleburg
Das jedem Arbeitsrechtler bekannte und mittlerweile mit Stichwortverzeichnis stolze 3034 Seiten umfassende Standard-Werk „Der Schaub“ sammelt die vielfältigen Erfahrungen seiner Autoren aus ihrer höchstrichterlicher Praxis seit nunmehr dem Jahr 1972, in welchem es von Dr. h.c. Günter Schaub– Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. -, der leider am 18.04.2013 im Alter von 80 Jahren unerwartet verstarb, begründet wurde. Bereits zu Lebzeiten hatte Dr. Schaub die Bearbeitung nach der 13. Auflage an die jetzigen Autoren Prof. Dr. Ulrich Koch– Richter am Bundesarbeitsgericht, Honorarprofessor an der Universität Göttingen –, Dr. Rüdiger Link– Richter am Bundesarbeitsgericht –; Dr. Jürgen Treber– Richter am Bundesarbeitsgericht – und Hinrich Vogelsang– Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen – übergeben.
In der nunmehr von diesem Autorenkreis vorgelegten „zweiten“ Auflage finden zahlreiche gesetzliche Neuregelungen, insbesondere das Familienpflegezeitgesetz und das Arbeitserlaubnisrecht sowie bei den arbeitsrechtlich relevanten sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften die Änderungen im dritten Buch Sozialgesetzbuch und die Änderungen bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Berücksichtigung. Eine gründliche Überarbeitung erfuhren die Teile des Werkes zum AGB–Recht, zu den Diskriminierungsverboten nach dem AGG, zum Direktionsrecht, zum Betriebsrentenrecht – dort insbesondere der Betriebsrentenanspruch im Versorgungsausgleich –, zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, zur Massenentlassung, zum Recht der Mindestarbeitsbedingungen, zur Arbeitnehmerentsendung, zu den Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer, zum Eingruppierungsrecht und zu den tariflichen Ausschlussfristen. In den Vordergrund stellen die Autoren nach wie vor das Individualarbeitsrecht und das Betriebsverfassungsrecht. Breiteren Raum lassen sie das Arbeitskampf- und das Tarifvertragsrecht einnehmen. Ebenso geben sie dem Nutzer eine Darstellung des Personalvertretungsrechts des Bundes und der Länder an die Hand. Rechtsprechung und Schrifttum sind auf dem Stand vom 15. April 2013, teilweise sind spätere Entscheidung noch eingearbeitet worden.
Die Autoren stellen selbst im Vorwort klar, dass sie sich bei der Bearbeitung in erster Linie an der für die Praxis maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert haben. Unionsrechtliche Bezüge und die immer tiefer in das nationale Recht eindringende Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben sie ebenso berücksichtigt. Zur Vertiefung einzelner Fragen werden Hinweise auf weiterführendes Schrifttum gegeben.
Eine Neuerung erfuhr das Werk insoweit, als dass aus Platzgründen die Schrifttumsübersichten vor den einzelnen Bearbeitungsabschnitten aufgelöst worden sind. Stattdessen ist das Literaturverzeichnis umfangreicher gestaltet worden.
Die Schwerpunktsetzung der Autoren im Individualarbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht wird dadurch deutlich, dass sich etwa zwei Drittel des Werkes mit individualrechtlichen Themenkomplexen befassen und fast das ganze restliche Drittel dem Betriebsverfassungsrecht gewidmet ist. Hiermit werden Sie der täglichen Praxis des Arbeitsrechtlers gerecht. Unter den individualarbeitsrechtlichen Themenkomplexen findet man neben den in allen Standardwerken zu findenden Kapiteln hier auch umfangreiche Ausführungen zu Lohnpfändung und Insolvenz, Arbeitsvergütung ohne Arbeitsleistung, zum Recht an Arbeitsergebnis und an den Arbeitsgerätschaften und zum Arbeitsschutz. An der systematischen Gliederung des Werkes in allen Teilbereichen besteht schon seit vielen Auflagen kein Zweifel mehr. Die Hervorhebungen der Autoren im Text und die Kennzeichnung besonders wichtiger Textstellen erleichtern die Arbeit mit dem Handbuch und dessen Lesbarkeit - insbesondere unter Zeitdruck - ungemein. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis rundet das Gesamtbild des kompletten Werkes ab.
Leider steht das komplette Werk dem Erwerber nicht – wie andere Werke der „Konkurrenz“ – auch in elektronischer Form zur Verfügung. Dies würde sicher die Kaufentscheidung vieler Arbeitsrechtler, die im Berufsalltag mittlerweile an solche arbeitserleichternden Hilfen gewöhnt sind, positiv beeinflussen. Dies hat das zugehörige Formular- und Verfahrenshandbuch, welches gesondert erworben und ebenfalls empfohlen werden kann, dem großen Bruder „Ur-Schaub“ voraus.
Fazit: Der – insbesondere forensisch tätige – Arbeitsrechtler kommt am „Schaub“ aufgrund dessen höchstrichterlicher Prägung und der damit einhergehenden Praxisnähe, dessen für ein Handbuch beeindruckenden Ausführlichkeit und dessen zahlreichen praxisrelevanten Vertiefungshinweise nicht vorbei. „Der Schaub“ ist ein äußerst hilfreiches Nachschlagewerk und wird spätestens aufgrund seiner begründeten Verbreitung ohnehin oftmals zum Auffinden von Zitaten, die Gerichte oder Dritte gebrauchen, im arbeitsrechtlichen Handapparat benötigt. Als Bestandteil des Handapparates ist „der Schaub“ daher - im Zusammenspiel mit dem zugehörigen Formular- und Verfahrenshandbuch - nach wie vor sehr zu empfehlen.