Schmid / Harz, Fachanwaltskommentar Mietrecht, 4. Auflage, Luchterhand 2014
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Pünktlich zum Mietrechtsänderungsgesetz erscheint auch der Fachanwaltskommentar Mietrecht in neuer Auflage. Kommentiert werden das BGB sowie mietrechtliche Spezialvorschriften wie die Verordnungen zu Betriebs- oder Heizkosten. Weitere Abschnitte befassen den Leser z.B. mit dem Gewaltschutzgesetz, der ZPO, der InsO, dem ZVG oder dem LPartG. Abgerundet werden die Hauptausführungen durch Kommentierungen zu GVG, GKG und sogar strafrechtlichen Aspekten. Hinzu kommen allgemein erläuternde Passagen zu Steuerrecht sowie zur Vermietung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum. Diese Zusammenstellung an sich zeigt schon den umgreifenden Ansatz, den die Herausgeber und das Autorenteam gewählt haben. Diesen füllen sie aber auch noch qualitativ hervorragend aus. Der Fachanwaltskommentar ist - jedenfalls meiner Ansicht nach - eines der besten und genauesten Werke, die es zum Thema Mietrecht gibt.
Da das vorliegende Werk unter dem Titel „Fachanwaltskommentar“ erscheint, muss dem Leser von Anfang an klar sein, dass er zum einen bestimmtes Grundwissen im besonderen Schuldrecht und partiell zum Prozessrecht mitbringen sollte, um die angebotenen Informationen effektiv nutzen zu können. Zum anderen sind die Erfordernisse der Fachanwaltsausbildung maßgeblich für die Komposition des Kommentars, nicht zuvorderst die des bereits langjährig tätigen Praktikers, der nur noch zu neuen Details nachschlägt. Auf nunmehr 1700 Seiten sowie einer Verfügbarkeit des Werks bei www.jurion.de präsentieren die Autoren dem Leser ihre Erkenntnisse.
Die Kommentierungen bieten dem Rechtsanwender sowohl Grundlagen als auch Besonderheiten der jeweils besprochenen Norm. Nicht zu kurz kommt dabei das assoziative Denken, etwa wenn Erläuterungen zu den tatsächlichen Vertragsparteien erfolgen und korrespondierend dazu die Anspruchsgegner beim Räumungsanspruch samt weiteren Details in den Räumungsschutzvorschriften des ZPO-Teils. Auf diese Weise werden gedankliche Synergien beim Leser geschaffen. Nach wie vor lobenswert sind die ausführlichen Abhandlungen zur Schönheitsreparatur samt Einarbeitung der neuesten Judikatur, ebenso zur Endrenovierung und zum Schadensersatz bei Auszug. Generell ist die Verbindung von Anspruch und Durchsetzung desselben, bspw. auch zu sehen bei vertragswidrigem Verhalten mit Abmahnung und Unterlassungsklage, ein weiteres markantes Kennzeichen des Kommentars. Daneben positiv hervorzuheben sind jeweils die nützlichen Hinweise zu Beweislast oder zum Streitwert, um das prozessuale Vorgehen abzusichern. Auch hier zeigt sich wieder der assoziative Charakter des Werks, der dem anwaltlichen Bedürfnis nach umfassender Beratung gerecht wird und der in rein materiell-rechtlichen Kommentierungen nicht immer gewährleistet werden kann.
Persönlich hervorheben möchte ich noch die fast schon lehrbuchgleichen Kommentierungen zur Kündigung des Mietverhältnisses. Hier kann die Lektüre sowohl dazu dienen, sich die formalen Erfordernisse an eine Kündigung zu erarbeiten, aber auch, um die Schwierigkeiten der Durchsetzung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen vertragsverletzenden Verhaltens des Mieters vorzeitig erkennen zu können. Praktisch interessante Einzelfälle sind dabei wie selbstverständlich ausgearbeitet, etwa in § 573a BGB bezüglich der Frage, ab wann zwei Wohnungen noch als einheitliches Gebäude gelten können oder bei der ordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen nach § 573 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn es um die Kündigung einer Werkwohnungen oder Wohnungen mit vergleichbarer Widmung geht.
Der Fachanwaltskommentar ist auch in der vierten Auflage ein beeindruckend präzises und instruktiv geschriebenes Werk, das überdies durch eine gelungene Komposition glänzt. Darüber hinaus kann der Leser von der erfrischenden Wechselwirkung mit dem Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht profitieren. Eine gelungene Neuauflage und eine klare Empfehlung.