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Rezension Zivilrecht: ARB

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Looschelders / Pfaffenholz, ARB, 1. Auflage, Carl Heymanns 2014

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt


Der sichere Umgang mit Rechtsschutzversicherern gehört zur täglichen Arbeit eines jeden Rechtsanwalts und hat eine herausragende Bedeutung. Hier muss man gut aufgestellt sein, um den geschulten Sachbearbeitern des Versicherers auf Augenhöhe begegnen zu können. Aufgrund dessen ist es zwingend erforderlich, zumindest die Grundzüge der (Muster-) ARB zu kennen und zu verstehen. Die Anschaffung eines Kommentars ist daher durchaus zu empfehlen. Nur welcher Kommentar ist geeignet? Vielleicht das vorliegende Werk, welches sich neu auf dem Markt präsentiert.

Der Kommentar ist auf die Praxis zugeschnitten und legt besonders auf die Darstellung der einschlägigen Rechtsprechung wert. Ein Blick ins Autorenverzeichnis zeigt, dass hier offensichtlich eine gesunde Mischung aus Anwaltschaft, Wissenshaft und Versicherungswirtschaft gefunden werden konnte.

Kommentiert werden die einschlägigen Paragraphen des VVG (§125-129) sowie die ARB. Nicht vergessen darf der Leser, dass grundsätzlich die Musterbedingungen des GDV kommentiert werden, es also Abweichungen zu den ARB der jeweiligen Rechtsschutzversicherer geben kann. Die Praxis zeigt jedoch, dass diese – wenn überhaupt – allenfalls minimal ausfallen. Gleichwohl sollte der Rechtsanwalt hier auf „Nummer sicher gehen“ und sich im Zweifel lieber die ARB des Mandanten aushändig lassen. Oftmals zeigt sich nämlich, dass bestimmte Risiken nicht versichert sind und dann der Mandant die Gebühren zu zahlen hat.

Der Kommentar legt die ARB 2010 zugrunde. Diese sind nicht mehr aktuell, da der GDV zwischenzeitlich die ARB 2012 (Stand: Juni 2013) herausgegeben hat. Gleichwohl, worauf die Herausgeber auch in ihrem Vorwort zutreffend hinweisen, erging die Rechtsprechung bisher zu den ARB 2010. Auch weichen die ARB 2012 inhaltlich nur vereinzelt ab. Die größten Neuerungen hat es in der Systematik und Darstellung gegeben. Selbstverständlich bleiben die ARB 2012 jedoch nicht unberücksichtigt. Diese wurde in die Kommentierung dergestalt eingebunden, dass in einem eigenen Teil auf Besonderheiten und Neuerungen hingewiesen wurde. Der Leser wird also bestens informiert.

Die einzelnen Kommentierungen gefallen ebenfalls. Sie sind einfach und verständlich geschrieben. Insbesondere ufern sie nicht unnötig lange aus, sondern sind stets beschränkt auf den Kern der Klausel.

Der Kommentar hat mir sehr gut gefallen und ich arbeite zwischenzeitlich äußerst gerne mit ihm, weil er so übersichtlich gestaltet ist und den Inhalt der ARB kurz und prägnant wiedergibt und erläutert. Von mir gibt es daher eine klare Kaufempfehlung.

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