Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Auflage, C.H. Beck 2014
Von ref. iur. Christiane Warmbein, München
Als Urgestein der zivilrechtlichen Kommentarliteratur ist „der Palandt“ ständiger Begleiter ab der ersten Hausarbeit bis zum Ende des juristischen Berufslebens. Für 2014 wurde er, wie jedes Jahr, auf den aktuellen Stand gebracht. Es wurden dabei allein in der BGB-Kommentierung 17 Änderungsgesetze aufgenommen, darunter so wichtige Änderungen wie durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VerbrRRL-UG), das Mietrechtsänderungsgesetz und das Patientenrechtegesetz. Ergänzt durch zahlreiche neue Entscheidungen von BGH, EuGH und BAG bleibt der Palandt verdientermaßen auch in diesem Jahr Grundpfeiler der zivilrechtlichen Kommentarliteratur. Auch wenn seine Vorstellung eigentlich nicht vieler Worte bedarf, so soll hier ein etwas genaueres Bild des Werks gezeichnet werden.
Der Kommentar wurde 1938 in Auftrag gegeben, um die ideologische Auslegung des BGB nach den Vorstellungen des Nazi-Regimes zu fördern und den Einfluss der bis dahin vorherrschenden Literatur jüdischer Autoren zurückzudrängen. Bis auf das Jahr 1945 erscheint das Werk in jährlichem Rhythmus und stellt die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsauffassungen dar. Nachdem nach 1945 die umfangreichen ns-ideologischen Kommentierungen ersetzt wurden, wird der Kommentar in seither gleichem Konzept, Aufbau und Sprache weitergeführt.
Er enthält Kommentierungen zu BGB, EGBGB, AGG, WEG u.a. als Kurzkommentierungen, d.h. in besonders abgekürzter Sprache, ergänzt durch kurze Verweisungen auf aktuelle Rechtsprechung. Dies macht den Palandt für Nichtjuristen quasi unbenutzbar, für Juristen bietet er jedoch als erste Anlaufstelle bei nahezu jedem Problem einen wertvollen Überblick zur aktuellen Rechtslage und gibt Hinweise, welche Urteile und Literatur als nächstes zu Rate zu ziehen sind. Hierbei ist jedoch stets Vorsicht geboten. Wegen des Umfangs als Handkommentar wird zum Einen zwar Rechtsprechung und herrschende Meinung, jedoch kein umfassendes Meinungsspektrum abgebildet. Zum Anderen ist die Kommentierung oft so knapp, dass die Gefahr besteht, Rechtsprechung ohne Kenntnis des Hintergrundes des jeweiligen Urteils auf andere Fälle zu übertragen, auf die diese jedoch nicht passt. Wer sich dessen jedoch bewusst ist und den Kommentar entsprechend „händelt“, für den ist er ein unersetzbares Hilfsmittel für die juristische Praxis.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass in der anwaltlichen und gerichtlichen Realität zunächst der Palandt eingesetzt wird auf der Suche nach der juristisch richtigen Lösung und dem passenden Argument. Bereits in der Ausbildung wird man mit dem Kommentar umfassend vertraut, wenn im Rahmen von Hausarbeiten ein erster Überblick gewonnen werden soll, bis hin zur Verwendung im Zweiten Staatsexamen, in dem der Kommentar nicht wenige Prüflinge „gerettet“ hat.
Der Palandt wird aufgrund seiner Aktualität und seines erfolgreichen Grundkonzepts trotz vieler Konkurrenten auch 2014 der Fels in der juristischen Brandung bleiben und seinen Weg in die Regale vieler juristisch Tätiger (und solcher, die es werden wollen) finden.