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Rezension Zivilrecht: Autokauf

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Reinking / Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Werner 2014

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt


Der Reinking/Eggertist für den Bereich des Verkehrsvertragsrechts das Standardwerk, quasi die „Bibel“ eines jeden Juristen, der sich in seiner täglichen Praxis mit dem Autokauf zu beschäftigen hat. Auf jede Frage rund um den Autokauf und das Leasing weiß das Werk eine Antwort.
 
Seit der Vorauflage ist es zu einigen – größtenteils weniger bedeutenden – Neuerungen gekommen, allen voran die Neufassung des § 443 BGB (Garantie). Diese wird in der aktuellen Auflage berücksichtigt. Zudem wurden aus dem Bereich des Gebrauchtwagenkaufs etwa 250 neue Entscheidungen ausgewertet, analysiert und in das Werk eingearbeitet. Das Werk ist folglich wieder auf dem aktuellsten Stand. Auch der Bereich des Leasings wird von den Autoren kontinuierlich erweitert, spielt es doch in der heutigen Zeit eine ganz gewichtige Rolle. Herausgekommen ist ein in jeglicher Hinsicht imposantes Werk mit gut 1430 Seiten (inkl. Stichwortverzeichnis).

Das Buch ist in drei große Teile aufgegliedert. Im ersten Teil wird der Neuwagenkauf und im zweiten Teil der Gebrauchtwagenkauf dargestellt, welcher naturgemäß aufgrund zahlreicher Probleme am umfangreichsten geworden ist. Der Bereich der Sachmängelhaftung ist dabei besonders üppig ausgefallen. Es werden aber nicht nur materielle Probleme, wie z.B. Gewährleistungsansprüche, von den Autoren erörtert, sondern auch prozessuale, etwa zur Beweislast.

Klassiker des Autokaufs werden in der angemessenen Art und Weise dargestellt und besprochen. Beispielhaft sei hier verwiesen auf den häufigen Passus im Gebrauchtwagenkaufvertrag „Gekauft wie gesehen“ (Rn. 2482) oder „Bastlerfahrzeug“ (Rn. 2488). Reinking/Eggert bieten nicht nur an dieser Stelle mit dem vorliegenden Werk eine solide Unterstützung bei der Handhabung dieser klassischen Probleme in der (anwaltlichen) Praxis. Die Ausführungen und Erläuterungen sind stets sehr verständlich und hinterlassen bei der Lektüre keine weiteren Fragen. Vor allem aber, und das ist wichtig hervorzuheben, helfen sie stets weiter, und zwar ohne dass man in anderen Werken oder Kommentaren quer- bzw. vertieft nachlesen müsste. Gleichwohl geben zahlreiche Fußnoten die Option, auch die Primärquellen zur weiteren Bearbeitung heranzuziehen.

Schließlich wird im dritten und letzten großen Teil das Leasingrecht dargestellt. Dieser Teil umfasst mittlerweile auch gut 250 Seiten, was die steigende Bedeutung in der Praxis untermauert. Auch hier überzeugen die Autoren mit der Qualität der Bearbeitung und bieten ebenfalls eine hervorragende Hilfe in der Praxis. Nach der Lektüre hat der Leser nicht nur die Grundstruktur des Leasingrechts verstanden, sondern verfügt über ein äußerst solides Wissen.

Das Werk ist nicht nur für die Praxis geeignet, was an dieser Stelle noch einmal deutlich gemacht werden soll. Letztendlich handelt es sich bei der Materie um das klassische Schuldrecht, welches sicherlich hier einige Besonderheiten mit sich bringt, letztlich aber bereits im Studium gefragt ist. Studenten, aber auch Referendare haben die Möglichkeit, sich mit dem Reinking/Eggert das Schuldrecht auf vielleicht spannendere, weil lebensnähere Art und Weise beizubringen.

Es gibt keine Alternative zu diesem Werk; dies muss deutlich gesagt werden. Kein Kommentar erhält zu diesem Spezialgebiet ähnliche viele Informationen wie das vorliegende Werk. Es kann daher nur eine ganz klare Kaufempfehlung geben!

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