Bauer / Krieger / Arnold, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge. 10. Auflage, C.H. Beck 2023
Von Rechtsanwalt Marc Becker, Leipzig
Fast
10 Jahre hat es gedauert, dass das Handbuch „Arbeitsrechtliche
Aufhebungsverträge“ in neuer Auflage – ausgerechnet der 10. – neu erscheint.
Eine Zeitspanne, die in arbeitsrechtlichen Einheiten als erheblich bezeichnet
werden darf. So kommt es auch, dass das Werk „grundlegend“ (so die Autoren)
überarbeitet wurde. Am deutlichsten wird dies an der Neuordnung der Kapitel:
Die „Beseitigung von Aufhebungsverträgen“ hat unter D. nunmehr ein eigenes
Kapitel zugeordnet bekommen. Die Gliederung eröffnet nun unter A. auch mit
„Zustandekommen von Aufhebungsverträgen“, was noch besser als in der Vorauflage
den roten Faden aufnimmt und in der Folge über inhaltliche
Gestaltungsmöglichkeiten (unter B. und C.) und die angesprochene Beseitigung
von Aufhebungsverträgen zu Spezialthemen überleitet. Abgeschlossen und abgerundet
wird das Werk wie bisher durch Übersichten und Muster.
Inhaltlich
werden die Ausführungen von den drei Autoren Prof.
Dr. Jobst-HubertusBauer, Prof.
Dr. SteffenKrieger und Prof.
Dr. ChristianArnold verantwortet, die aufgrund ihrer sowohl
anwaltlichen als auch wissenschaftlichen Tätigkeit für eine breite Aufstellung
des Inhaltes stehen.
Einer
der inhaltlichen Schwerpunkte für die Neufassung ist sicherlich das durch das
BAG nunmehr weiter ausgeformte Gebot fairen Verhandelns, das unter A. breite
Erörterung gefunden hat. Die Rechtsprechung wird hier systematisiert und der
Praxis werden mögliche Handlungsoptionen an die Hand gegeben, um den Vorwurf
unfairen Verhandelns zu vermeiden.
Positiv
aufgefallen ist mir weiterhin, dass unter I. Rn. 161a ausdrücklich das sog.
Mannheimer Modell thematisiert wird (vgl. dazu Growe/Tretow NZA 2020, 1080). Wünschenswert wäre allenfalls,
dass dieses auch mit einem Stichwort im entsprechenden Verzeichnis aufgeführt
wird, um ein Auffinden zu erleichtern. Das gleiche gilt für den
Anspruchsübergang gem. § 115 SGB X – einem zentralen Thema bei
Aufhebungsverträgen –, der ebenfalls nicht mit einem (Haupt-) Stichwort
hinterlegt ist. Zum Anspruchsübergang, insbesondere bei Nachzahlung von
Entgelt, findet sich leider auch – soweit ersichtlich – keine Formulierung in
den Mustern. Dabei kann es gerade aus Arbeitgebersicht ratsam sein,
klarzustellen, dass die im Aufhebungsvertrag vereinbarten (Geld-) Leistungen
nur im Umfang nicht übergangener Ansprüche ausgezahlt werden.
Für
die Praktiker innerhalb der Leserschaft stellen vor allem die Checklisten und
Muster am Ende des Werkes eine unerlässliche Hilfestellung dar. Mit den
Checklisten kann schnell nachvollzogen werden, ob bei der Verhandlung eines
Aufhebungsvertrages alle wesentlichen Punkte beachtet werden. Gerade, wenn die
entsprechenden Verhandlungen nicht zur täglichen Praxis gehören, können hiermit
Flüchtigkeitsfehler vermieden werden.
Die
nachfolgenden Muster decken ebenfalls nahezu alle denkbaren Fallgestaltungen im
Umgang mit Aufhebungsverträgen ab, wobei das Herzstück das ausführliche Muster
eines Aufhebungsvertrages bildet. Daneben finden sich z.B. Muster zu
Ausgleichsquittungen, für eine Urlaubsbescheinigung und eine Musterklage zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages.
Hervorzuheben
ist auch der „Anhang“ des Werkes, in dem die wesentlichen Fachlichen Weisungen
der Bundesagentur für Arbeit für relevante Sachverhalte zum Arbeitslosgengeld I
aufgeführt sind. Wertvoll ist zudem, dass unter Anhang 6 die Tatbestände der
Fachlichen Weisung zur Sperrzeit mit Praxisbeispielen hinterlegt sind.
Aufhebungsverträge
sind in der arbeitsrechtlichen Praxis von enormer Bedeutung. Diesem Thema
dennoch über 800 (gehaltvolle!) Seiten zu widmen, gebührt Lob. Das vorliegende
Werk schafft es, nahezu alle relevanten Problembereiche sach- und fachgerecht
auszuleuchten und der Leserschaft einen unverzichtbaren Leitfaden an die Hand
zu geben. Da auch Spezialprobleme und -themen angesprochen werden, ergibt sich
selbst für routinierte Praktiker ein erheblicher Mehrwert. Das Werk kann daher
uneingeschränkt empfohlen werden.