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Rezension Zivilrecht: Urheberrecht

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Wandtke (Hrsg.), Urheberrecht, 4. Auflage, De Gruyter 2014

Von Ref. iur. Arian Nazari-Khanachayi, Frankfurt a.M.
 

Mit dem Urheberrechtsgesetz wird die Harmonisierung eines tripolaren Interessengegensatzes intendiert: Es stehen sich die Urheber (kreativen Schöpfer), die Nutzer und die Verwertungsindustrie gegenüber. Bedingt durch das Internet und den damit verbundenen Gesellschaftsentwicklung verschieben sich jedoch die Interessen in diesem Dreieck. Daher muss auch der Gesetzgeber stets nachjustieren. So mussten allein in den letzten zwei Jahren diverse Änderungen des Urheberrechtsgesetzes – bedingt durch das europäische Sekundärrecht – durchgeführt werden: Beispielsweise sah sich der Gesetzgeber veranlasst, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, eine Verlängerung der Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträger, neue Regelungen über verwaiste und vergriffene Werke und ein Zweitveröffentlichungsrecht in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen, respektive das UrhG dahingehend zu ändern (vgl. auch Wandtke, Vorwort). Daher verwundert es nicht, wenn Standardlehrbücher ebenfalls mit der Entwicklung mitgehen und in kurzen Intervallen Neuauflagen nachliefern müssen. Auf 578 Seiten hat Arthur-Axel Wankdte, Emeritus für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, die Neuauflage seines Lehrbuches um die vorstehend beschriebene Gesetzesentwicklung ergänzt. Auch in dieser Auflage sind Praktiker als Mitautoren beteiligt, die diesem Lehrbuch eine besondere Eigendynamik vermitteln. Im Einzelnen sind beteiligt: Dr. Claire Dietz (RA Berlin), Dr. Michael Kauert (RA Berlin), Dr. Sebastian Schunke (längere Zeit RA in Berlin, nunmehr Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin) und Dr. Kirsten-Inger Wöhrn (RA Berlin). Die Neuauflage befindet sich auf dem Stand von Juli 2013 und richtet sich an Studierende und Fachanwälte mit einschlägigem Schwerpunkt (Wandtke, Vorwort).

Zuvorderst ist anzumerken, dass die äußere Struktur des Werkes im Kern beibehalten wurde. Lediglich das Literaturverzeichnis ist nunmehr zu Beginn des Buches zu finden. Daneben findet man zu Beginn des Werkes ein Verzeichnis über die Fälle (26) und ihre Einordnung in die jeweiligen Kapitel. Zudem ist es erfreulich, dass im Anhang weiterhin ausgewählte Entscheidungen des BGH, des BVerfG und des EuGH aufgelistet werden. Zudem sind neben den bereits angesprochenen 26 Fällen, die jeweils nach der Darstellung des abstrakten Wissens einer Lösung zugeführt werden, kleine Beispiele an diversen Stellen des Textes eingebaut. Schließich ist der äußerst aktuelle Fußnotenapparat, mit umfangreicher Auswertung der Rechtsprechung, zu erwähnen.

Inhaltlich hebt sich das Werk – von den sonst anzutreffenden Lehrbüchern – nach wie vor durch die starke Berücksichtigung der Praxis ab. Insbesondere die äußerst ausführliche Einarbeitung der Rechtsprechung muss gesondert hervorgehoben werden. Doch die Neuauflage zeichnet sich vornehmlich durch ihre Aktualität aus, die einer näheren Betrachtung bedarf: Alle reformbedingten Änderungen des Urheberrechtsgesetzes werden von Wandtkedargestellt. Das heißt nicht, dass ihre systembedingte Ausstrahlwirkung in die sonstigen Abschnitte des UrhG von den anderen Autoren nicht beachtet werden würde, sondern nur, dass die grundsätzliche Vorstellung der neuen Regelungen durch den Herausgeber erfolgt: So wird etwa das Leistungsschutzrecht für Presseverleger prägnant und unter Berücksichtigung bereits vorhandener Probleme dargestellt (insb. S. 354 f. Rn. 58 ff.). In Konformität mit der Zielsetzung des Werkes wird der problematische Begriff der „kleinsten Textausschnitte“ in § 87f I 1 HS 2 UrhG im Lichte der EuGH-Rechtsprechung (Infopaq/DDF) ausgelegt (näher hierzu S. 355). Die Schutzfristverlängerung für ausübende Künstler wird im Gefüge der bereits bestehenden Regelungen und unter Berücksichtigung neuer Probleme, namentlich die Beurteilungsschwierigkeiten rund um den Übergangszeitraum des 1.11.2013, mittels Kurzbeispielen erörtert (S. 390 f. Rn. 156 f.). Bei der Darbietung der Schutzfristverlängerung für Tonträger werden wiederum Probleme im Zusammenhang mit Tonträgern aus der DDR behandelt (S. 494 f. Rn. 4 ff.). In diesem Duktus stellt Wandtke dann auch die Neuregelung hinsichtlich verwaister und vergriffener Werke (S. 384 ff. Rn. 144 f.) und das Zweitveröffentlichungsrecht (insb. S. 204 Rn. 47) dar.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Neuauflage dieses Werkes in Anbetracht diverser Neuregelungen im UrhG erforderlich wurde. Dieser Aufgaben haben sich sowohl der Herausgeber, aber auch die Mitautoren angenommen und vorbildlich gemeistert. Ansonsten besticht das Werk nach wie vor durch seine besondere Aufbereitung, die nicht nur das Erlernen der Materie, sondern auch das Nachschlagen einzelner Rechtsfragen ermöglicht. Daher kann die Neuauflage nach wie vor jedem Studierenden und Praktiker mit einschlägigem Schwerpunkt zur Einarbeitung empfohlen werden. Zudem sollten auch solche Leser zu diesem Werk greifen, die die veränderten Rechtsrahmen im Urheberrecht einmal prägnant und bisweilen aus rechtspolitisch wertender Perspektive nachvollziehen möchten.

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