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Rezension: Adoptionsrecht

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Reinhardt / Kemper / Weitzel, Adoptionsrecht, 3. Auflage, Nomos 2019

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

 

Der Handkommentar „Adoptionsrecht“ erscheint fünf Jahre nach der Vorauflageund fasst insgesamt sechs verschiedene Gesetze zu dieser Thematik zusammen: AdVermiG, AdÜbAG, AdWirkG, BGB, EGBGB und FamFG. Solche themenbezogenen Spezialkommentare sind für die Praxis unverzichtbar, um die gesamte Bandbreite der Rechtsanwendung und –beratung ausschöpfen zu können. Der Nomos-Verlag hat diesbezüglich schon mehrere hervorragende Praxiswerke in seinem Programm, gerade was das Zivil- und Familienrecht angeht. Die Herausgeber und Autoren sind insbesondere im Familienrecht bekannt und weisen aufgrund ihrer Nähe zum Sujet auch eine besondere Eignung für die Aufbereitung des Adoptionsrechts für den Rechtsanwender auf. Mit etwas mehr als 300 Seiten inklusive Verzeichnissen bietet das Werk zudem eine gesunde Mischung aus pragmatischer und präziser Darstellung.

Die Gestaltung des Werks ist trotz des dichten Textbildes leserfreundlich. Die recht klein gedruckten Passagen sind mit ausreichenden Abständen, Randnummern, Aufzählungen und Fettungen versehen, die eine Orientierung auf den Seiten erleichtert. Echte Fußnoten, allerdings mit gewöhnungsbedürftigem Umbruch bei neuen Paragraphen, sorgen zudem für einen konstanten Lesefluss.

Die Kommentierungen der oben genannten Gesetze (natürlich in den relevanten Auszügen) machen die teilweise hohen rechtlichen und bürokratischen Hürden plastisch, die es zu meistern gilt, bis der Rechtsvorgang der Adoption abgeschlossen werden kann. Dabei werden auch aktuellste Entwicklungen aufgegriffen (§ 1741 BGB, Rn. 22: Stiefkindadoption für nichteheliche Lebensgemeinschaften). An passender Stelle wird auf die Besonderheiten internationaler Vorgänge hingewiesen, aber stets auch der zentrale Rechtsbegriff des Kindeswohls betont, sei es bei der Inlandsvermittlung oder der aus dem Ausland. Ebenso werden Verfahrensfragen im gebotenen Umfang abgehandelt, etwa die Bestellung eines Verfahrensbeistands oder der Inhalt des gerichtlichen Beschlusses. Hinzu kommen aber auch die vorgehenden Verwaltungsvorgänge, die erfreulich ausführlich dargelegt sind, etwa die Adoptionsbegleitung durch die Adoptionsvermittlungsstelle

Das Adoptionsrecht bleibt ein Spezialgebiet innerhalb des Familienrechts, bei internationalem Bezug mit entsprechender Konzentration der Fälle bei dem Amtsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts ohnehin. Der vorliegende Kommentar kann dabei gute Dienste leisten, um zusammen mit Handbüchern und herkömmlichen Kommentaren zum BGB oder FamFG die Beratung oder Entscheidung in einem Sachverhalt zu gewährleisten.



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