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Rezension: Zivilrechtliche und rechtsökonomische Probleme des Internet und der künstlichen Intelligenz

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Faust / Schäfer, Zivilrechtliche und rechtsökonomische Probleme des Internet und der künstlichen Intelligenz, 15. Travemünder Symposium zur ökonomischen Analyse des Rechts, 1. Auflage, Mohr Siebeck 2019

Von Ass. iur. Elena Genne, Münster



Künstliche Intelligenz ist kein Trend-Thema mehr, sondern ist zunehmend in den Fokus der Rechtswissenschaft gerückt. Die rechtliche Einordnung der künstlichen Intelligenz beschäftigt die juristische Literatur. Mit dem Fortschritt der Forschung und der zunehmenden Etablierung der Künstlichen Intelligenz im Alltag sind die rechtlichen Fragen nicht mehr theoretischer Natur. Der Ruf nach der Einführung einer eigenen Rechtspersönlichkeit, sog. ePerson, ist deutlich geworden. Würde die Existenz einer solchen Rechtspersönlichkeit die haftungsrechtlichen Lücken schließen? Diese und viele weitere Fragen beschäftigten zahlreiche renommierte Wissenschaftler auf dem 15. Travemünder Symposium zur ökonomischen Analyse des Rechts.

Die Herausgeber des Werks Florian Faust und Hans-Bernd Schäfer haben die insgesamt acht Referate und acht Korreferate von Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern des 15. Travemünder Symposiums zur ökonomischen Analyse des Rechts in einem Buch zusammengefasst. Die Beiträge setzen sich aus interdisziplinärer, rechtsökonomischer Perspektive mit zivilrechtlichen Fragen auseinander, die aus technologischen Entwicklungen im Internet und beim Einsatz künstlicher Intelligenz entstehen.

Das erste Referat zum Thema „Roboter als Haftungssubjekte? Konturen eines Haftungsrechts für autonome Systeme“ ist von Gerhard Wagner und wird begleitet von dem Korreferat von Tim Friehe. Der Autor richtet sein Augenmerk auf die Problematik des Haftungsrechts, das sich gegen eine natürliche Person richtet. Das Konstrukt gerät ins Wanken, wenn autonome technische Systeme ohne Beteiligung des Menschen agieren. Roboter als haftungsrechtliche Subjekte betrachtet der Autor als eine pragmatische Frage. Er liefert einen spannenden Überblick über das bestehende Haftungsregime und setzt sich mit der Frage auseinander, ob es einer „haftungsrechtlichen Sonderbehandlung“ der Roboter bedarf.

Patrick C. Leyens widmet seinen Beitrag dem in letzter Zeit vorherrschenden Thema „Sachenrecht an Daten“ und wird von einem Korreferat von Hans-Bernd Schäfer begleitet. Nach einem umfassenden Überblick über die mittlerweile zahlreichen Meinungen der juristischen Literatur spricht sich der Autor gegen ein Ausschließlichkeitsrecht an Daten aus.

Philipp Hacker in Begleitung von Urs Schweizer liefert einen Beitrag zu „Exploitative Contracts im Zeitalter maschinellen Lernens: Eine rechtsökonomische Analyse“.

Mit den Bewertungen im Internet verfolgen die Dienstanbieter und die Kunden grundsätzlich gegenläufige Interessen. Georg von Wangenheim mit dem Korreferat von Peter Lewisch erläutert in seinem Beitrag „Bewertungen im Internet“, welche Anreize bestehen, „unehrliche“ Bewertungen im Internet abzugeben und deren Auswirkungen auf den jeweiligen Markt.

Gerald Spindler spricht in seinem Beitrag über ausgewählte Probleme der FinTechs und wird von dem Korreferat von Barbara E. Weißenberger begleitet. Die ausgewählten Probleme konzentrieren sich dabei auf zwei Themen: Initial Coin Offerings und Robo advice. Dabei geht es um die zentrale Frage, wie die FinTechs kapitalmarkt- und bankenrechtlich zu beurteilen sind sowie, welche ökonomischen Risiken, aber auch Chancen, diese mitbringen.

Wolfgang Kerber (mit Korreferat von Eva Inés Obergfell) beleuchtet in seinem Beitrag „Sekundärmarkt für digitale Inhalte“ die Problematik der Übertragbarkeit des UsedSoft Urteils des EuGH und des daraus entstandenen Erschöpfungsgrundsatzes auf andere digitale Güter aus ökonomischer Perspektive.

Christoph Althammer setzt sich mit der Alternativen Streitbeilegung im Internet auseinander, begleitet von dem Korreferat von Dieter Schmidtchen. ODR als eine Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung ist in dem Beitrag das vorherrschende Thema. Digitale Konfliktlösung und die elektronische Konfliktprävention sind auf dem Vormarsch und verdrängen klassische Formen der Streitbeilegung. Für den weitestgehend unregulierten Markt fordert der Autor Mindeststandards.

Roland Kirstein mit seinem Beitrag „Deliktische Haftung bei Inanspruchnahme von Telekommunikationsanschlüssen“ mit dem Korreferat von Boris Schinkels behandelt das Problem der urheberrechtlichen Haftungsrisiken z.B. bei unbefugter Nutzung des Internet durch unmündige Kinder.

Insgesamt beinhaltet das Werk einen anregenden Einblick in verschiedene Probleme des Internet und der künstlichen Intelligenz, das jedes für sich genommen bereits zahlreiche rechtliche und ökonomische Schwierigkeiten mit sich bringt. Der jeweilige Beitrag ist eine spannende Zusammenfassung der behandelten Problematik. Für einen tieferen rechtlichen und ökonomischen Einblick in die Welt der Künstlichen Intelligenz absolut empfehlenswert.



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