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Rezension: WEG

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Krüger (Hrsg.), beck-online.GROSSKOMMENTAR WEG, 1. Auflage, 2019

Von RAG Dr. Alexander Schäfer, Landstuhl


Online goes print. Nachdem der Trend allgemein dahin geht, immer mehr Wissen online in Form von Datenbanken verfügbar zu machen und nachdem der Beck-Verlag selbst mit seinen bei beck-online verfügbaren Reihen BeckOK und BeckOGK diesen Weg ganz vorne mitbeschreitet, ist nun die Entscheidung gefallen, die inhaltlichen Errungenschaften der Onlinekommentare auch offline, sprich in gedruckter Form verfügbar zu machen.

Das hier zu besprechende Buch stellt die ausgekoppelte Kommentierung des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) im beck-online.Großkommentars zum Zivilrecht dar und befindet sich auf dem Stand vom 01.12.2018.

Zunächst zu den Äußerlichkeiten. Vom Umfang her stellt dieser Band keinen Ausreißer im Chor der WEG-Kommentare dar. Er ist weder bedeutend umfangreicher noch erheblich kürzer als vergleichbare Konkurrenzprodukte. Optisch ist der Band indes ein Hingucker, kommt er doch in schickem silber-metallic daher. Die Seiten sind übersichtlich und nicht bis zum Rand bedruckt. Der Text ist in einer noch gut lesbaren Schriftgröße gehalten. Die Schriftart ist eine angenehme Serifenschriftart.

Strukturell findet der Leser auch in der Printausgabe des Onlinekommentars die von dort bekannte Gliederung in Überblickwissen, Standardkommentierung zur grundlegenden Einweisung in die Inhalte einer Vorschrift und Detailkommentare, die vertiefteres oder einzelfallbezogeneres Wissen beinhalten. Das erleichtert den Gebrauch des Kommentars.

Zur Probe auf Exempel habe ich den Kommentar im meiner beruflichen Praxis auf die Probe gestellt und darin Fragen zum Sondervergütungsrecht des Verwalters recherchiert. Dabei hat sich der Kommentar sogleich als nützlich erwiesen. Schnell waren relevante und zitierfähige Stellen gefunden. Damit zeigt sich, dass das Format Print nicht zwingend dem Onlineprodukt in puncto schneller Verfügbarkeit von Wissen nachsteht.

Offen bleibt aber die Frage, an wen sich der Verlag mit dem Kommentar wendet, denn obwohl der Print nicht so nachteilig ist, was Handhabung und Informationsbereitstellungsgeschwindigkeit angeht, hat er im Onlineformat die gleichen Vorteile plus die schnellere Durchsuchbarkeit und vor allem die fortlaufende Aktualisierung. Ein Argument könnte der Preis sei, denn mit dem Kauf des Printexemplars stehen die Einmalkosten fest. Für die Nutzung der Datenbank sind dagegen wiederkehrende Kosten fällig. Daher bietet sich der Kauf der Printvariante vor allem an, wenn man keine allzu breite Datenbankversorgung vorhalten kann oder will und dennoch auf die Perspektive des beckOGK nicht verzichten möchte, z.B. weil dieser auch von anderen Teilnehmern am Rechtsverkehr als Quelle zitiert wird. Insofern kann der Printkommentar eine Möglichkeit sein gerade für kleinere Kanzleien oder Wohnungsverwaltungen, die nicht für jedes Gebiet eine neue – fortlaufend kostenpflichtige – Datenbank nutzen möchten.


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