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Rezension: BGB, §§ 613a-619a (Dienstvertragsrecht 2)

Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Buch 2, Recht der Schuldverhältnisse, §§ 613a-619a (Dienstvertragsrecht 2), Neubearbeitung 2016, Sellier – de Gruyter 2016

Von RA Dr. Christian F. Bock



In der Neubearbeitung von 2016 kommentieren die Autoren Annuß, Fischinger, Oetker und Richardi auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau die §§ 613a-619a BGB, von denen insbesondere das Betriebsübergangsrecht sich in einem ständigen Fluss befindet und stets auf ein Neues einer intensiven Neubearbeitung bedarf. Der Großkommentar richtet sich vor allem an eine wissenschaftlich interessierte Leserschaft, adressiert aber auch Praktiker, die eine tiefschürfende Aufbereitung dieser Rechtsnormen suchen.

Die Dynamik des Betriebsübergangsrechts dokumentieren zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes, die jedes Jahr zu § 613a BGB und der Richtlinie 2001/23/EG ergehen. Obwohl die Bedeutung und die Reichweite der nationalen Regelung des § 613a BGB nicht mehr ohne einen Rückgriff auf die europäische Richtlinie und den dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen erfasst werden kann (Rn. 39), wird auf den europäischen Hintergrund lediglich punktuell eingegangen (siehe bspw. Rn. 39-40, 47-49). Insoweit könnte man sich auch in einem Kommentar zur nationalen Regelung platzgreifendere Ausführungen vorstellen, zumal der EuGH zuletzt häufig über eine bloße Auslegungshilfe hinausgegangen ist und durch die Vielzahl seiner Entscheidungen die Interpretationsspielräume der nationalen Gerichte erheblich verkleinert hat.

Praktiker erfreuen ausführliche Erörterungen gerichtlich nicht abschließend geklärter Fragen. So wird der Art der Fortgeltung von Kollektivnormen unter anderem bei mehrfach aufeinander stattfindenden Betriebsübergängen und damit der mehrfachen Anwendung des § 613a BGB auf ursprüngliche Kollektivnormen nachgegangen. Unter Berufung auf die kollektive Fortgeltung wird die mehrfache Anwendung des § 613a BGB auf transformierte Normen und ihr Ende erst entsprechend § 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB angenommen (Rn. 214). Anders könne das Ablöseprinzip nicht erklärt werden, wenn die transformierten Normen danach einzelvertraglicher Natur seien. Diese überzeugende Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht jüngst mit Urteil vom 12. Juni 2019 (1 AZR 154/17) bestätigt, wonach das Ablöseprinzip auf transformierte Normen nach mehreren Betriebsübergängen Anwendung findet.

Wissenschaftler wie Praktiker finden in Staudingers Dienstvertragsrecht 2 ein hervorragendes Nachschlagewerk für die Recherche arbeitsrechtlicher Fragen. Unter Einbeziehung der Rechtsprechung werden sämtliche relevanten, arbeitsrechtlichen Fragen auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau mit zahlreichen Nachweisen aus der Literatur aufgearbeitet. Der anwendungsorientierte Leser würde sich bei Gerichtsentscheidungen zur einfacheren Nachvollziehbarkeit allein die heute übliche Zitation mit Aktenzeichen wünschen.


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