Hartmann / Toussaint, Kostenrecht, 49. Auflage, C.H. Beck 2019
Von Rechtsanwalt Marco Junk, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Saarbrücken
Der vorliegende Kommentar hat den Anspruch, auf 2410 Seiten alle wesentlichen, für die Praxis wichtigen kostenrechtlichen Normen darzustellen und zu behandeln. Das in der Reihe Beck`sche Kurzkommentare erschienene Werk ist eines der wenigen Bücher auf dem Markt, welches diese Aufgabe so umfassend angeht und dabei alle relevante Regelungen des Kostenrechts prägnant darstellt.
Für den Rechtsanwalt unverzichtbar sind v.a. die Kommentierungen zum GKG sowie zum JVEG und zum RVG inklusive Vergütungsverzeichnis. Aber wichtige Spezialmaterien unterschiedlicher Fachrichtung z.B. FamGKG oder ArbGG und SGG sind ebenfalls auszugsweise kommentiert.
Auch in vielen weiteren Bereichen wird man in dem Werk, egal in welcher Funktion man mit dem Kostenrecht in Berührung kommt, fündig. Es gibt beispielhaft Kommentierungen zu Justizverwaltungskosten (JVKostG) oder zur Beitreibung (JBeitrG, EBAO). Auch eine Kommentierung zu § 4 RDGEG zur Vergütung von Inkassounternehmen ist vorhanden, rundet das Werk ab und zeigen bereits, dass sich in fast allen kostenrechtlichen Bereichen und zu entsprechenden Fragestellungen ein Blick in den Kommentar lohnt.
Schwerpunkte des Werkes sind aber insbesondere die in der rechtsanwaltlichen Praxis wichtigen Kommentierungen zu GKG und RVG. Beiden ist eine Einführung vorangestellt. Gerade in der Einleitung zum RVG sind dabei wichtige Punkte dargestellt, die als Grundlage in der Mandatsbearbeitung dienen, z.B. zu der Frage des Vergütungsschuldners (Vertragspartner, Staatskasse, Rechtsnachfolger, Prozessgegner), der Vergütungsfestsetzung (ggü. Auftraggeber oder Staatskasse), internationale Fragen (deutscher Anwalt im Ausland, ausländischer Anwalt im Inland, Eu-Anwlt) u.v.m.
Es werden in vielfältiger Art und Weise Lösungen zu praktischen Fragen geboten, z.B. ob und wann man als Rechtsanwalt den Mandanten über entstehende Kosten aufklären muss, ob der Gegenstandswert gegenüber dem Mandanten konkret zu nennen ist, ob man auf PKH hinweisen muss etc.
Grundsätzlich ist die Übersichtlichkeit hervorzuheben. Zu wichtigen Themengebieten sind immer Beispiele in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen, wodurch man sich bei konkreten Fragen sehr schnell und ohne große Suche informieren kann, was das Werk für die Praxis sehr brauchbar macht.
Beispielhaft sei auf § 14 RVG und die Frage, welche Aspekte für die Bestimmung der Beitragsgebühr eine Rolle spielen, verwiesen. Dort sind relevante Gesichtspunkte mit einschlägigen Gerichtsentscheidungen dargestellt. Aspekte wie Aktenumfang, Bürokosten, Dauer des Verfahrens, rechtliche Schwierigkeiten, Verfahrensdauer etc. werden besprochen und erleichtern die Argumentation im konkreten Fall.
Diese übersichtliche Darstellung und Zusammentragung aller relevanten Aspekte in Beispielen gilt auch für die Kommentierung zu den Anhängen und den Vergütungsverzeichnissen z.B. auf Seite 1951 ff zu Nr. 3104 VV RVG wo kurz und knapp aber sehr hilfreich Fragen zur Terminswahrnehmung alphabetisch besprochen werden wie Antragstellung, Klagerücknahme, Sachstandsanfrage, Telefonat, Termindauer, Verkündung, Versäumnis etc.
Sehr ausführlich im Rahmen der Kommentierung des § 48 GKG und zur Frage der Bestimmung des Streitwertes ist die im Anhang enthaltene Besprechung zu § 3 ZPO bei der auf 58 Seiten Beispiele aus der Rechtsprechung zu sehr vielen Streitwertfragen angesprochen und dargestellt werden, neben Klassikern wie Aufrechnung oder Auskunft auch spezielle Probleme wie Baulandsachen, Kartellsachen, Markensachen etc.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die wesentlichen, für die Arbeit des Rechtsanwalts notwendigen, Kostengesetze sehr übersichtlich und hilfreich dargestellt werden. Für viele in der Praxis vorkommende Probleme findet man Lösungsansätze, ohne zu jedem einzelnen Kostengesetz, von denen in der täglichen Arbeit viele relevant sind, einen weiteren Kommentar vorhalten oder zu Rate ziehen zu müssen.