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Rezension Zivilrecht: HOAI

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Korbion / Mantscheff / Vygen, HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Kommentar, 8. Auflage, C.H. Beck 2013

Von RA Daniel Jansen, Köln
 

Das nunmehr in achter Auflage vorgelegte Werk rund um die HOAI ist eine umfassende Darstellung eines sehr speziellen Rechtsgebiets und wendet sich naturgemäß nicht an den Studenten, sondern an den spezialisierten Praktiker. Dieser kommt jedoch über 1.200 Seiten voll und ganz auf seine Kosten.

Das Werk ist aufgeteilt in die vorangestellten „Gesetzes- und Verordnungstexte“ und die darauf folgenden „Erläuterungen“. Die Erläuterungen beginnen mit einer Einführung in das Architekten- und Ingenieurrecht. Diese knapp 200 Seiten starke Einführung glänzt neben ihrer dichten Darstellung mit praxisrelevanten Hinweisen, die sowohl für den Architekten direkt als auch für seinen anwaltlichen Berater bestimmt sind und prägnant erörtert werden. So wird beispielsweise bzgl. des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung darauf hingewiesen, dass in der Praxis häufig ein Missverhältnis zwischen der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und dem tatsächlichen Haftungsrisiko anzutreffen ist, dem ggf. durch eine Aufstockung unter Beteiligung des Auftraggebers an den Prämien entgegengewirkt werden kann. Ferner werden Bezüge zum Europarecht veranschaulicht. Dabei werden auch solche Vorschriften benannt und hinsichtlich ihrer praktischen Bedeutung erläutert, die weder dem Architekten noch jedem Berater bekannt sein dürften bzw. in ihrer Tragweite verkannt und vernachlässigt  werden (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung).

Der interessanten Kommentierung zu dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen folgt eine Einleitung zu der HOAI, in der deren Geschichte nebst sämtlichen fünf Änderungsverordnungen und der sechsten Novelle kurz zusammengefasst und gegeneinander abgegrenzt werden.

Sodann folgt der Hauptteil, die Kommentierung der HOAI vom 11. August 2009. Angenehm ist auch hier, die bei guten Kommentaren übliche Herangehensweise, jeder Vorschrift eine Übersicht voranzustellen, die einen direkten Zugriff auf die jeweils interessierende Stelle in der Kommentierung erleichtert. Die Übersichtlichkeit wird weiter unterstützt durch die in dem gesamten Text zu findende dezent und effektiv eingesetzte Methode der drucktechnischen Hervorhebung von wichtigen Passagen im Fließtext.

Des Weiteren besticht das Werk durch seine Argumentationsstärke und die sehr gut verständliche Herleitung der Argumente unter dogmatisch feiner Heranziehung der verschiedenen Auslegungstechniken. Auch wichtige Wechselbeziehungen werden praxisnah dargestellt. So widmet sich das Werk ausführlich den wesentlichen Vorschriften um die Honorarvereinbarungen (§ 7) auch im Zusammenhang mit Zahlungen (§ 15). Hier wird z.B. der Unterschied zwischen Abschlagsrechnungen und Teilschlussrechnungen (endgültige Abrechnung) im Zusammenhang mit den praktischen Auswirkungen erörtert.

Insgesamt ist auch hervorzuheben, dass weitestgehend die aktuelle Rechtsprechung eingepflegt wurde. Diese für die Verfasser oft lästige und für den Nutzer stets sehr dankbare Arbeit, ist in Neuauflagen von Kommentaren und sonstiger Fachliteratur nicht immer eine Selbstverständlichkeit.

Die Verfasser, insbesondere der Bearbeiter Mantscheff als Nichtjurist, lassen an einigen Stellen kein gutes Haar an der Leistung des Verordnungsgebers und begründen diese Kritik stets schlüssig. So verweist Mantscheff in seiner Kommentierung zu Anlage 1, dort Rn 8, auf die mangelhafte Begründung des Verordnungsgebers für die in der Anlage 1 vorgenommene Ausgliederung für sogenannte Beratungsleistungen aus dem preisrechtlich verbindlichen Teil in der Neufassung der HOAI.

Das Werk stellt für den umsichtigen Architekten und Ingenieur sowie jeden spezialisierten Berater eine Bereicherung dar, auf die man nicht mehr verzichten möchte.

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