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Rezension: Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit

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Thiele, Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, 3. Auflage, Kohlhammer 2018

Von Rechtsanwalt Malte Schneider, Helmstedt


In Zeiten von knappen Kassen in deutschen Kommunen Land auf, Land ab gewinnt das Thema der kommunalen Zusammenarbeit aus teils zwingenden Gründen erheblich an Bedeutung. Für viele Kommunen ist es aus wirtschaftlichen Gründen unerlässlich, gemeinsam mit anderen Kommunen wirtschaftlich zusammenzuarbeiten um die notwendigen Kosten auf ein Minimum zu reduzieren. Naturgemäß treffen bei der Zusammenarbeit mehrerer Parteien auch oftmals mehrere Interessen aufeinander, welche alle im Rahmen der Verbandsordnung miteinander in Einklang zu bringen sind. Das Werk von Robert Thiele möchte dem Leser dabei eine Hilfestellung geben um mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Das Werk folgt einem recht klassischen Aufbau. Dem Vorwort schließen sich zunächst Inhalts‑ und Abkürzungsverzeichnis an. Es folgt eine Einführung in das Gesetz nebst einem kurzen Abriss über die historische Genese des Gesetzes. Sodann folgt der Abdruck des Gesetzestextes an den sich die eigentliche Kommentierung des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit anschließt. Der Kurzkommentar von Thiele stellt damit für den Verwender eine übersichtliche und klar strukturierte Hilfe dar.

So wird in § 9 des NKomZG beispielsweise die die Errichtung der Verbandsordnung beschrieben. Diese Norm enthält alle Muss-Inhalte der Verbandsordnung. Hier wäre es meiner Meinung wünschenswert gewesen, mehr in die Tiefe vorzudringen. So wird dort unter Randnummer 8 erläutert, „als Grundlage für die Bemessung der Verbandsumlage kommen die wirtschaftlichen Vorteile, die die einzelnen Verbandsmitglieder aus der Aufgabenerfüllung durch den Zweckverband ziehen, die Steuerkraft der Verbandsmitglieder oder ihre Einwohnerzahl oder eine Kombination etwa nach dem Vorbild einer Samtgemeindeumlage in Betracht.“Während einige dieser Berechnungsmöglichkeiten auf der Hand liegen, ist beispielsweise die Berechnung nach „wirtschaftlichen Vorteilen“ selbst für Juristen wenig greifbar. Hier hätte ich mir gewünscht, einige Praxisbeispiele zu nennen, anhand derer die Möglichkeit einer Berechnung der wirtschaftlichen Vorteile nachvollziehbar wird. Gerade das Thema der Verbandsumlage ist für die beteiligten Kommunen oftmals das Damoklesschwert, so dass hier absolute Rechtssicherheit hinsichtlich der getroffenen Vereinbarung gefordert ist.

Der Autor dieser Rezension ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch kommunalpolitisch aktiv und hätte sich daher von dem Werk gewünscht, dass es dem Kommunalpolitiker bei der Planung und Ausarbeitung einer kommunalen Zusammenarbeit insgesamt etwas mehr Arbeitshilfen an die Hand gibt, wie zum Beispiel Formulierungsvorschläge oder Mustertexte. Natürlich ist dem Rezensenten dabei bewusst, dass es sich um einen Kurzkommentar mit einem Umfang von 106 Seiten handelt und in dieser Kompaktheit nicht alle Bedürfnisse und Wünsche der Leser abgedeckt werden können. Auch zu berücksichtigten ist dabei der günstige und angemessen Preis in Höhe von 34 € für das Buch. Zu einem solchen Preis kann man natürlich keinen ausführlichen Praxiskommentar bei Arbeitshilfen etc. erwarten.

Nichtsdestotrotz möchte der Rezensent darauf hinweisen, dass sich das Werk sicherlich sehr gut eignet, um beispielsweise eine bestehende Verbandsordnung in einzelnen Punkten zu prüfen, es jedoch - dem Durchschnittsleser - nicht ohne weiteres gelingen dürfte, anhand dieses Buches eine völlig neue Verbandsordnung auf einem weißen Blatt Papier zu erstellen. Das Werk richtet sich ja eben nicht nur an Juristen, sondern eben auch an Kommunalpolitiker oder auch Verwaltungsmitarbeiter.


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