Saenger, Zivilprozessordnung, 8.Auflage, Nomos 2019
Von Rechtsanwalt Marco Junk, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Saarbrücken
Mit der 8. Auflage des Handkommentars Saenger zur Zivilprozessordnung werden auf insgesamt 3779 Seiten in prägnanter Art und Weise nicht nur die Zivilprozessordnung kommentiert, sondern daneben auch diverse andere, durchaus in der Praxis einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Zu nennen sind z.B. das Einführungsgesetz zur ZPO, relevant vor allem wegen § 15a EGZPO und dem obligatorischen Schlichtungsverfahren, welches teilweise zivilgerichtlichen Verfahren vorangestellt ist. Daneben werden u.a. auch das FamFG, das Gerichtsverfassungsgesetz oder das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz besprochen. Aber auch Spezialmaterien wie z.B. die EuGVVO, die EuEheVO oder die EuErbVO werden kommentiert.
Im Vorwort werden die Zielsetzung und damit auch der Inhalt des Kommentars gut zusammengefasst. Es geht darum, einen praxisnahen Kommentar zu schaffen, der aber nicht die Detailfragen und tiefgehende juristische Streitigkeiten im Blick hat, sondern eine praxisnahe Lösung zur Orientierung im beruflichen Alltag bieten soll. Dies ist durchaus gelungen. Der Kommentar ist nicht überfrachtet und man bekommt schnell einen guten Überblick zu den einzelnen Themenkomplexen.
Generell ist das vorliegende Werk sehr übersichtlich aufgebaut. Jeder Kommentierung ist ein Inhaltsverzeichnis mit den entsprechenden Unterpunkten zur besseren Übersicht vorangestellt. Im Fließtext sind Schlagworte dann nochmal durch Fettdruck hervorgehoben, so dass man auf den ersten Blick oft Hinweise zu der gesuchten Problematik auffinden kann.
Schwerpunkt des Werkes ist die Kommentierung zur Zivilprozessordnung. Gerade dort sind die Ausführungen zu den in der Praxis oft angewandten Vorschriften sehr umfangreich. Zu nennen ist beispielhaft die Kommentierung zu § 91 ZPO in Bezug auf die Kostenlast eines Zivilrechtsstreits, wo auf 30 Seiten viele Facetten für die tägliche Praxis angesprochen werden z.B. Erstattung der Kosten für vorprozessuale und prozessbegleitende Sachverständigengutachten, Reisekosten, Finanzierungskosten, Dolmetscherkosten etc. Viele in der täglichen Arbeit regelmäßig wiederkehrenden Probleme werden dort aufgelistet und sind thematisiert.
Daneben fällt auch auf, dass es zu einzelnen Normen Tenorierungsvorschläge bzw. Antragsmuster gibt z.B. bei § 91a ZPO und den verschiedenen Varianten der Erledigungserklärung oder zu § 341 ff. ZPO, wo die verschiedenen Möglichkeiten der Tenorierung nach Einspruch gegen Versäumnisurteil dargelegt werden.
Interessant ist auch, dass zu einzelnen Normen der Zivilprozessordnung für die Praxis nützliche Anhänge aufgenommen wurden. Aktuell ist beispielsweise auf den Anhang zu § 130 c ZPO hinzuweisen, in dem die Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Einführung elektronischer Formulare geregelt ist. Dieser Norm beigefügt sind dann die konkreten Verordnungen, also die Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung und die Elektronische-Rechtsverkehr-Bekanntmachung. Andere Beispiele sind die Schuldnerverzeichnisabdruckverordnung als Anhang zu § 882g BGB oder die Schutzschriftenregisterverordnung zu § 945 ZPO. Diesbezüglich wird bereits im Vorwort darauf hingewiesen, dass vor allem die Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und deren Anforderungen in dem vorliegenden Kommentar besondere Beachtung finden, ebenso wie Ergänzungen aufgrund europäischer Vorschriften. Ein weiterer wichtiger und aktueller Bereich ist die Musterfeststellungsklage, die in den §§ 606-614 ZPO auf 16 Seiten gut und umfassend kommentiert wurde. Auch die Musterfeststellungsklageregister-Verordnung ist abgedruckt.
In den Anhängen sind teilweise relevante Muster und Formblätter beigefügt z.B. ein Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlbefehls (S. 2544) oder Formblätter für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen.