Drinhausen / Eckstein (Hrsg.), Beck’sches Handbuch der AG – Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Börsengang, 3. Auflage, C.H. Beck 2018
Von Dipl. iur. Andreas Seidel, Göttingen
Nach nunmehr neun Jahren, die seit der Vorauflage vergangen sind, haben jetzt RA Prof. Dr. Florian Drinhausen und RA und StB Hans-Martin Eckstein die dritte Auflage des Beck’schen Handbuches der AG herausgegeben. Gemeinsam mit 32 weiteren Autoren haben sie das einbändige Handbuch zum Recht der AG (und der KGaA sowie der SE) verfasst, dass neben einem gesellschaftsrechtlichen Handbuch insbesondere auch ein Werk sein soll, das auch steuerrechtlichen Fragen nachgeht.
Die Darstellungsform des Handbuches ist im Vergleich zur Vorauflage weitestgehend gleichgeblieben. Insbesondere die Gliederung der ersten beiden Abschnitte, in denen die Erscheinungsformen der AG (und der KGaA) und der Rechtsformwahl (Abschnitt 1) sowie die gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (Abschnitt 2) behandelt werden, wurde beibehalten; lediglich der Abschnitt zum Squeeze Out (vgl. § 15) wurde neu in die Darstellung integriert. Demgegenüber wurde der dritte Abschnitt, in dem die Sonderprobleme der börsennotierten AG dargestellt werden umfassend gestrafft, um gleichzeitig den nötigen Raum für neue Kapitel zur Insiderüberwachung (vgl. § 22) und zum Deutschen Corporate Governance Kodex (vgl. § 25) zu schaffen.
Selbstverständlich wurden in der aktuellen Auflage die gesetzlichen Neuregelungen, namentlich die Änderungen durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, die Aktienrechtsnovelle 2016, das BilRUG sowie die „seit 2009 mehr als 130 verabschiedeten Steuergesetze“ (Vorwort, S. V) berücksichtigt. Auch die im Jahr 2017 reformierte Aktionärsrechterichtlinie (RL (EU) 2017/828, AktR-RL II) wurde bereits – zumindest in Bezug auf die Neuregelungen in Art. 9a und 9b zur zwingenden Einrichtung eines zweifachen Vergütungsvotums (Say on Pay) durch die Hauptversammlung – berücksichtigt (§ 6 Rn. 70d). Gleichwohl konnte bei dem Schluss der Schriftleitung im Sommer letzten Jahres der RefE zur Umsetzung dieser Richtlinie (ARUG II), der erst im Oktober 2018 erschienen ist und für die Umsetzung dieser Vorgaben in dem neuen § 120a AktG votiert, nicht mehr berücksichtigt werden. Auch sind – soweit ersichtlich – nicht die anderen drei großen Anliegen der AktR-RL II, der Umgang mit sog. Related Party Transactions, die bessere Identifikation und Information von Aktionären („know your shareholder“) sowie die Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern, in der Neuauflage berücksichtigt worden.
Ebenso wie auch der vierte Band des Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts zum Aktienrecht werden hier im Beck’schen Handbuch der AG nicht nur die Rechtsfragen der AG erläutert, sondern ebenso auch die KGaA und die SE als artverwandte Rechtsformen betrachtet. Darüber hinaus wird dem Steuerrecht ein großer Stellenwert eingeräumt. Neben der Darstellung der Besteuerung der AG in § 12, in der sowohl körpersteuerrechtliche Fragen (§ 12 Rn. 1 ff.) als auch gewerbesteuerrechtliche Fragen (§ 12 Rn. 120 ff.) behandelt werden, wird unter anderem auch auf das Konzernsteuerrecht (§ 14 Rn. 208 ff.) sowie auf die Besteuerung von Dividendeneinkünften und Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften (§ 4 Rn. 120 ff.) ein Augenmerk gelegt. Demgegenüber ist es bedauerlich, aber wohl dem begrenzten Raum geschuldet, dass dem in den letzten Jahren immer stärker ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückendem Thema Datenschutz keine eigene Kommentierung gewidmet wurde.
Mit Blick auf die zahlreichen Handbücher, die zum Aktienrecht insgesamt oder zu einzelnen Organen der AG oder zu bestimmten Organisationsformen bestehen, muss die Frage nach der Daseinsberechtigung des Beck’schen Handbuchs der AG vor allem in Abgrenzung zu der übrigen Handbuchliteratur erfolgen, wobei die größten Überschneidungen des vorliegenden Werkes wohl mit dem Münchener Handbuch zum Gesellschaftsrecht, Band IV (Aktiengesellschaft) bestehen. Dabei fällt auf, dass das vorliegende Beck’sche Handbuch insbesondere durch seine Bezüge zur Börsennotierung glänzen kann. Der dritte Abschnitt mit seinen knapp 500 Seiten zum Börsengang, zur börsennotierten AG und deren Besonderheiten, zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und zu den Sonderpflichten einer börsennotierten AG gibt diesem Handbuch eine besondere Akzentuierung. Damit ist das Beck’sche Handbuch der AG eine echte Alternative zu anderen aktienrechtlichen Handbüchern, namentlich dem Münchener Handbuch der AG.