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Rezension: Cybercrime und Strafrecht in der Informations- und Kommunikationstechnik

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Kochheim, Cybercrime und Strafrecht in der Informations- und Kommunikationstechnik, 2. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Ref. iur. Adriano Nastasi, Nauheim



Dieter KochheimsWerk wird, der stetigen Entwicklung der Technik folgend, mit der zweiten Auflage überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Dabei wachsen sowohl Umfang als auch Inhalt im Vergleich zur Vorauflage aus dem Jahr 2015 um über 250 Seiten und fünf Kapitel an.

Im ersten Teil des Werks gibt der Autor nach Erläuterungen des Jargons bzw. der Fachbegriffe über vier Kapitel eine Einführung in und einen ersten Überblick über die Materie des Cybercrime. Ausführlich wird beispielsweise im zweiten Kapitel die Geschichte des Cybercrime von ihren Anfängen Ende des neunzehnten Jahrhunderts bis hin ins heutige Internetzeitalter geschildert. Anschließend werden in Kapitel 3 besondere Formen und Methoden des Cybercrime von Hacking-Angriffen über Phishing, Malware bis hin zu Identitätsdiebstahl und Kontobetrug dargestellt und insbesondere die technische Seite anschaulich erklärt. Der erste Teil schließt mit einem Über- und Einblick über die heutigen Gefahren und Protagonisten sowie in die Subkultur, von der eben diese Gefahren ausgehen und dient maßgeblich dem Grundverständnis sowie zur Einführung in die Materie.

Der zweite Teil des Werks behandelt auf 14 Kapiteln das materielle Strafrecht in Bezug auf die einzelnen, im ersten Teil vorgestellten Erscheinungsformen des Cybercrime. Vereinzelt erhält man durch Tabellen einen guten Überblick über die jeweils einschlägigen Strafnormen (beispielsweise Rn. 596 ff für den Bereich des Hackings oder Rn. 1247 für die Normen im Zusammenhang mit Skimming). Für das Verständnis der einzelnen Normen wichtige juristische Begriffe werden auf einfache, für den strafrechtlichen Laien verständliche Art und Weise definiert und erklärt. So wird sichergestellt, dass auch dieser folgen kann. Für die konkrete Fallbearbeitung sind die Erläuterungen zu oberflächlich. Dem Praktiker müssen diese Begriffe jedoch ohnehin bekannt sein. Es werden beispielsweise im Abschnitt Skimming in den Rn. 1260 – 1268 die Begriffe des gewerbsmäßigen Handelns, der Bande, der Beteiligung sowie des Täters hinter dem Täter erläutert und anschließend in Rn. 1273 die verschiedenen Tatvarianten bei der Beteiligung am Skimming grafisch dargestellt. Das Verständnis komplexer technischer Hintergründe wird vereinfacht durch die Darstellung anhand klarer und anschaulicher Schaubilder und Grafiken (Beispielsweise die Grafik zur Bitcoin-Infrastruktur samt Erläuterungen in Rn. 1033 f.).

Teil drei des Werks befasst sich mit den Ermittlungen im Bereich des Cybercrime. Am Anfang dieses Teils werden abermals auf verständliche Art wichtige juristische Begriffe erläutert (beispielsweise die Verdachtsformen in den Rn. 1817 ff). Weiter werden die möglichen Ermittlungsmaßnahmen (Rn. 1850 f.) insbesondere im Hinblick auf die Neugestaltung der technischen Ermittlungsmaßnahmen der §§ 100a ff StPO (Rn. 1858) kurz dargestellt. Hierzu bedient sich der Autor wieder leicht verständlicher Tabellen. Besonders für die Praxis relevant ist der tabellarische Überblick der Straftatenkataloge der §§ 100a, 100b und 100g StPO, sortiert nach Deliktsarten (Rn. 1863 – 1869) sowie die Darstellung der Erhebungs- und Verwertungsverbote. Hieraus lässt sich ohne Umstände erkennen, welche technische Ermittlungsmaßnahme für Aufklärung einzelner Delikte zulässig ist. Am Ende des Teils geht der Autor genauer auf die einzelnen Möglichkeiten der personalen Ermittlungen durch den Einsatz Privater (Informanten und Vertrauenspersonen) sowie staatlicher Ermittler (nicht offen ermittelnde Polizeibeamte oder verdeckte Ermittler) und technischer Maßnahmen ein.

Der vierte und letzte Teil des Werks gibt einen Ausblick in die Zukunft des Cybercrime und deren Strafverfolgung. Zum einen werden die Schwachstellen und Gefahren der Technik an sich beschrieben, zum anderen aber auch Lücken, Schwächen und Grenzen des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrens sowohl in der aktuellen Situation als auch im Hinblick auf die zu erwartende technische Entwicklung und der darauf folgenden Kriminalität. Im letzten Kapitel des Werks begegnet der Autor kurz der Kritik, die die erste Auflage des Werkes erfahren hat.

Verständnisschwierigkeiten lassen sich schnell durch Begriffserklärungen im umfangreichen Glossar am Ende des Werks beheben. Gelungen und sehr praxisrelevant ist auch die nach Stichworten sortierte Rechtsprechungsübersicht, die nochmals die Fundstellen des Texts aufzeigen.

Zusammenfassend ist das Werk empfehlenswert sowohl für den interessierten juristischen oder technischen Laien, der trotz der komplexen Materie durch die anschauliche Bearbeitung nicht überfordert wird, als auch für den Praktiker, der sich zusätzlich zu seinem bereits vorhandenen juristischen Fachwissen zur Bearbeitung einschlägiger Fälle das technische Wissen aneignen muss.


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