Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf, 2. Auflage, C.H. Beck 2013
Von RA Sebastian Gutt, Helmstedt
Auch wenn der Kauf eines (neuen oder gebrauchten) Autos eigentlich nur nach den allgemeinen Grundsätzen des Kaufrechts abgewickelt wird, bietet der Autokauf doch eine Reihe von Besonderheiten, die Spezialliteratur erforderlich machen. Dies beruht wohl auch darauf, dass in der Praxis durchaus viele Juristen das Verkehrsvertragsrecht „scheuen“, obgleich es ihnen aus Studium und Referendariat bestens bekannt sein müsste. Bachmeier, Richter am Amtsgericht München a.D., hat sein Rechtshandbuch Autokauf in der 2. Auflage erweitert und aktualisiert. In diesem Buch behandelt er sämtliche vertraglichen Aspekte rund um das Auto, also auch Leasing.
Ein Blick in das üppige Inhaltsverzeichnis zeigt sogleich, dass Bachmeier auch – wie üblich – zwischen Neu- und Gebrauchtwagenkauf unterscheidet. Nach einer allgemeinen Einführung zu den an dem Kaufvertrag beteiligten Personen und den hier auftretenden Besonderheiten und Problemen (z.B. Scheinunternehmer, Stellvertretung), geht es ab Seite 27 dann mit dem Neuwagenkauf richtig los. Der Autor stellt Eigenheiten dar, etwa zum Vertragsschluss oder zur Inzahlunggabe von Gebrauchtfahrzeugen (S. 82 ff.). Die Lektüre der Inzahlunggabe ist gut gelungen und lohnt sich, da man in der Praxis hiermit häufig zu tun hat.
Interessant wird es dann natürlich vor allem beim Gebrauchtwagenverkauf. Gebrauchte Fahrzeuge bieten die meisten praktischen Probleme, weil bei diesen aufgrund von Alter und Laufleistung am ehesten mit über kurz oder lang auftretenden Mängeln oder Verschleiß zu rechnen ist. Ziel der Verkäufer, gleich ob gewerblich oder privat, ist es daher, die Gewährleistung auszuschließen oder aber Mängel als üblichen Verschleiß, für die die Sachmängelhaftung gerade nicht greift, darzustellen. Hier haben sich Begriffe wie „Bastlerfahrzeug“ oder „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ eingebürgert. Um diese Beschaffenheitsvereinbarungen wird dann gestritten. Alles was hierzu maßgeblich ist, schildert Bachmeier auf knapp 20 Seiten (S. 169 ff.). Mir hat dies sehr gut gefallen, da die Ausführungen kurz und knapp, vor allem aber auf den Punkt gebracht werden, ohne dass Fragen hierzu offen bleiben würden. Konsequent ist es auch, diese Punkte bereits im Rahmen des Kaufvertrages zu erörtern und nicht in der Sachmängelhaftung (Kap. 2), weil es sich um Beschaffenheiten handelt, die im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrages vereinbart werden.
An den Kaufvertrag schließt sich die Sachmängelhaftung, wiederum aufgeteilt in Neu- und Gebrauchtwagenkauf, an. Hier fühlt man sich in die Zeit des Studiums zurückversetzt, als man das Schuldrecht z.B. mit Brox/Walker gelernt hat. Einzige Besonderheit ist, dass Bachmeier Bezug auf den Autokauf nimmt. Ansonsten – dies sei angemerkt – kann durchaus auch ein Student Gefallen an dem Buch finden und mit diesem das Kaufrecht lernen. Studenten sei daher ein Blick in das Werk empfohlen, wenn sie eine vielleicht etwas spannendere Materie zum Lernen suchen.
Auch zum Kapitel Sachmängelhaftung gilt, dass die Einzelheiten zum Teil relativ knapp wiedergegeben werden (Rücktritt z.B. nur auf gut zwei Seiten), stets aber so, dass sie nachvollziehbar sind.
Abschließend hinzuweisen ist noch auf das Kapitel 6 zu den prozessualen Besonderheiten, welches dann die Praxisnähe auch noch einmal verdeutlicht. Hier findet der Leser z.B. Ausführungen zum Selbständigen Beweisverfahren oder zum Gerichtsstand. Lange Erläuterungen dazu, wie das Selbständige Beweisverfahren funktioniert oder aber Musterschriftsätze darf der Leser aber hier, wie auch insgesamt in dem Buch, nicht erwarten.
Bachmeier legt auch mit der 2. Auflage ein gelungenes Werk rund um den Autokauf vor. Die Lektüre ist einfach, da das Buch verständlich geschrieben ist, und lehrreich zugleich. Empfehlenswert.