Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2018
Von RA Daniel Jansen, Köln
In fünfter Auflage wird hier ein Werk für den im Erbrecht tätigen Praktiker vorgelegt, das mit Blick auf das seit 2016 geltende Erbschaftsteuerrecht sowie die Gesetzgebung im Zusammenhang mit der „Ehe für Alle“ und insbesondere die seit der Vorauflage ergangene umfangreiche Rechtsprechung aktualisiert wurde. Es ist in fünf große Kapitel logisch aufeinander aufbauend gegliedert.
Das Handbuch beginnt mit einer ebenso instruktiven wie intensiven Darstellung der diversen in Betracht kommenden Konstellationen und zu beachtenden Aspekte des Mandatsverhältnisses im Erbrecht. Dieses Kapitel bietet insbesondere für den „Einsteiger“ in der erbrechtlichen Beratung einen Leitfaden, dessen Wert gar nicht überschätzt werden kann. Doch auch der Berater, der seine Herangehensweise und Mandatsführung etabliert hat, erhält hier eine exzellente Gelegenheit, sich auf höchstem Niveau zu hinterfragen und fortzubilden.
Den Schwerpunkt bildet sodann das für den in der Beratung tätigen Praktiker so bedeutsame Kapitel „Die Beratung in der Vermögensnachfolge“. Zunächst ist das einleitende starke „Kompendium für die Beratung“ hervorzuheben. Hier werden dem Nutzer konzentriert und verständlich über ca. 40 Seiten fokussiert die wesentlichen Problemfelder und Haftungsgefahren, die im Erbrecht drohen, erläutert. So wird u.a. die Erbschaftssteuerreform aus dem Jahr 2016 durchleuchtet, die nach der Auffassung der Autoren das Ziel einer Vereinfachung deutlich verfehlt hat. Hier wird z.B. darauf hingewiesen, dass der beratende Anwalt ein Schenkungsmanagement zu betreiben hat. Es ist beispielsweise zu prüfen, ob die zu beschenkende Person verfügbares Vermögen i.S.v. § 28a Abs. 2 ErbStG besitzt. Davon abhängig ist ggf. das Verwaltungsvermögen vor Übertragung zurückzufahren oder zu überlegen, ob das Vermögen auf vermögenslose Kinder oder auf Familienstiftungen ohne nennenswertes eigenes Vermögen zu übertragen ist.
Sodann werden alle Stationen der Beratungspraxis kenntnisreich und mit Checklisten sowie praktisch besonders wichtigen Hinweisen angereichert dargestellt. Dies geschieht beginnend mit dem erbrechtlichen Erwerb des Nachlasses über die Anordnung des Erblassers, die Nachlassabwicklung, den Ausschluss der Erbfolge, lebzeitige Übertragungen, Auslandsbezug etc. bis hin zu speziellen Themen der Vermögensnachfolge wie z.B. Minderjährige, Auskunftspflichten und Bewertungen im Erbrecht sowie digitaler Nachlass.
In den beiden letzten Kapiteln widmet sich das Werk allen relevanten Verfahrensfragen, wie z.B. der Darstellung der wichtigsten Klagen. Hierbei werden vermeintlich kleine aber im Ergebnis entscheidende Problempunkte angesprochen, wie z.B. die Frage, ob – kostengünstiger – eine reine Auskunftsklage oder gleich eine Stufenklage erhoben werden soll. Bei der dieser Entscheidung vorangehenden Überlegung muss berücksichtigt werden, dass die Auskunftsklage eine Verjährung nicht hemmt, was zu einem haftungsträchtigen Pyrrhussieg des Anwalts führen kann.
Wer sich als Anwalt im Erbrecht spezialisieren will oder bereits spezialisiert hat, wird in diesem Werk einen extrem bereichernden und mit Blick auf die Vermeidung von Haftungsfällen beruhigenden Begleiter finden.