Baumann / Sikora, Hand- und Formularbuch des Vereinsrechts, 2. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg
Nachdem erst im Jahr 2015 die erste Auflage des von Dr. Thomas Baumann – Notar in Würzburg – und Dr. Markus Sikora – Notar in München – herausgegebenen Werkes erschien, schloss sich Ende 2017 bereits die zweite Auflage an. Grund hierfür war zum einen die erfreuliche Aufnahme des Werkes in der Praxis sowie die Fortentwicklung von Rechtsprechung und Literatur im Vereinsrecht. Das vorliegende Werk ist diesbezüglich auf dem Stand von Mai 2017 und wurde neben den beiden Herausgebern von weiteren zwölf spezialisierten AutorInnen bearbeitet. Diese sind Sabine Axmann – Dipl.-Rechtspflegerin in Würzburg; Sonja Fabritius – Dipl. Wirtschaftsjuristin in Köln; Dr. Ulrich Gößl – Notar in Hof; Johannes F. Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg; Boris Pulyer – Notar in Pappenheim; Michael Reinhart – Rechtsanwalt in München; Claus Peter Scheucher – Steuerberater in München; Eliane Schuller, LL.M. – Notarin in Vilshofen; Hans-Ulrich Sorge – Notar in Würzburg, Dr. Heike Stiebitz – Notarin in Gunzenhausen; Prof. Dr. Sebastian Unger – Professor für Öffentliches Recht, Ruhr-Universität Bochum und Bernhard Weiß – Notar in Dingolfing.
Bezüglich der Fortentwicklung der Rechtsprechung nennen die Herausgeber explizit nach sich widersprechenden Entscheidungen von Oberlandesgerichten die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.05.2017 (Az. II ZB 7/16) zur Einordnung von Kindertagesstätten sowie europarechtliche Einflüsse, u.a. im Zusammenhang mit der Einordnung des Deutschen Fußballbundes als Unternehmensvereinigung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) durch das OLG Frankfurt a.M. So ist der Bereich der Formulare auch um die Satzung eines Fußballvereines sowie einer Fußball-AG erweitert worden, so dass das Werk vollständige Satzungsformulare eines Fußballvereines mit in eine Kapitalgesellschaft ausgelagertem Profi-Spielbetrieb enthält.
Besonders macht das 1000-seitige Werk nach wie vor, dass es neben dem Zivilrecht auch die Themenbereiche „Der Verein im Steuer-, Arbeits- und Strafrecht“, „Verfahrensfragen, Kosten“ und „Der Verein im Verfassungs- und Verwaltungsrecht“ ausführlich in eigenen Kapiteln behandelt. Im erstgenannten Themenbereich stellen die Autoren Fabritius, Scheucher, Link und Reinhart in drei Unterkapiteln zu Gemeinnützigkeit, Steuerarten sowie Spenden, Mitgliedsbeiträge und Sponsoring im Steuerrecht über Arbeitsrecht einschließlich lohn- und sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen bis zur strafrechtlichen Verantwortung von Organen und Mitgliedern weit mehr dar als andere Werke zum Thema Vereinsrecht enthalten.
Ebenso die Autoren Axmann, Sorge und Sikora im zweiten Themenbereich in den Unterkapiteln „Registerpraktische Fragestellungen und Kosten“ sowie „Rechtsschutz“, welches nicht nur den Verein im Prozess, in der Zwangsvollstreckung sowie in der Insolvenz behandelt, sondern auch die Themen „Klagen der Mitglieder gegen den Verein“ und „Vereinsgerichtsbarkeit“.
Im letztgenannten Themenbereich, der von Unger bearbeitet wurde, sticht das sehr lesenswerte Unterkapitel zum Versammlungsrecht hervor, das auch durch umfang- und hilfreiche Vertiefungs- und Rechtsprechungshinweise beeindruckt. Für die Zukunft wären zu diesem Themengebiet Formulierungsbeispiele und Formulare wünschenswert, da diesem Thema mehr und mehr Praxisrelevanz zukommt.
Auch das Thema Datenschutz kommt im Werk zu kurz. Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung und des angepassten Bundesdatenschutzgesetzes am 25.05. diesen Jahres und der großen Unsicherheit in vielen Vereinen ob dieses Themas wäre ein Unterkapitel zu diesem Themenbereich und zur praktikablen Umsetzung im Verein wünschenswert gewesen und sollte in Zukunft aufgenommen werden. Dies soll aber nicht den hervorragenden Gesamteindruck des Werkes schmälern.
Layout, Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie Sachregister des Werkes und dessen Vertiefungshinweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung lassen überhaupt keine Wünsche offen. Wichtiges ist im Fließtext durch Fettdruck hervorgehoben, sodass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Ebenso sind zahlreiche Formulierungsbeispiele und Hinweise im Fließtext besonders gekennzeichnet. Für die Formulierungsbeispiele enthält das Werk zusätzlich ein Verzeichnis der Formularbeispiele und ein Verzeichnis der Formulare, welche eine weitere Arbeitserleichterung darstellen. Neben vollständigen Mustersatzungen für diverse Vereinsformen findet man im Werk für fast jedes Thema Formulare und Formulierungsbeispiele von „Anmeldung und Neugründung“ bis „Zwangsgeldfestsetzungsbeschluss“, sogar Arbeitsverträge und Beispiele für Stellenausschreibung und Ablehnungsschreiben nach Vorstellungsgespräch für den Verein als Arbeitgeber. Alle Formulierungsbeispiele und Formulare können online heruntergeladen werden. Hierfür stehen insgesamt 21 ZIP-Dateien zu den einzelnen Kapiteln zur Verfügung. Hier wäre eine einfachere Lösung, die einen Online-Zugriff auf die einzelnen Textverarbeitungsdateien zulässt, für die Zukunft wünschenswert.
Fazit:
Das Hand- und Formularbuch kann allen mit dem Vereinsrecht befassten Spezialisten, aber auch dem ambitionierten vereinsrechtlichen Laien, der erste oder tiefere Einblicke gewinnen möchte, uneingeschränkt empfohlen werden. Der Baumann/Sikora ist auf einem sehr guten Weg zum Standardwerk im Vereinsrecht. Dem Rezensenten selbst hat es bei der Überarbeitung verschiedener Vereinssatzungen und -ordnungen und bei der Lösung zahlreicher Fragestellungen wertvolle Dienste geleistet, ohne dass ein weiteres Werk aufgeschlagen werden musste. Die durchdachte Struktur und die lückenlose Verweisung des Werkes auf sich beeinflussende Themen und Fragen ermöglichen ein schnelles und systematisches Arbeiten. Die klare und verständliche Sprache sowie die zahlreichen praxisbezogenen Beispiele, Muster und Hinweise machen es auch für Nicht-Juristen hervorragend nutzbar. Auch wenn die Herausgeber und Autoren die kurze Zeitspanne von zwei Jahren zwischen der vorliegenden zweiten Auflage und der Erstauflage nicht bezüglich aller weiteren Auflagen einhalten können werden, freut sich der Rezensent jetzt schon auf weitere, insbesondere um Themenbereiche, weitere Formulare und Formulierungsbeispiele erweiterte Auflagen.