Bieritz-Harder / Conradis / Thie (Hrsg.), Sozialgesetzbuch XII, 11. Auflage, Nomos 2018
Von RA'in, FA'in für Sozialrecht Marianne Schörnig, Düsseldorf
Mittlerweile schon in der 11. Auflage erscheint der Lehr- und Praxiskommentar SGB XII – Sozialhilfe –, herausgegeben von Bieritz-Harder, Conradis, Thie zu € 72,-.
Das Buch setzt sich aus sieben unterschiedlichen Teilen zusammen: Inhaltsangabe, Abkürzungsverzeichnis, Bearbeiterverzeichnis, eigentliche Kommentierung des SGB XII, AsylbLG, Anhang Verfahren und Stichwortverzeichnis. Der Druck ist im Blocksatz und relativ klein, relevante Stichwörter sind fett gedruckt, die Sätze sind ausformuliert und nicht abgekürzt. An den Längsseiten des kommentierten Textes erleichtern arabische Randnummern das Auffinden von Textstellen.
Jede Kommentierung beginnt mit einem Inhaltsverzeichnis im Kleinen. In diesem Inhaltsverzeichnis sind die Randziffern aufgelistet. Innerhalb jeder Kommentierung folgt zunächst ein Überblick, in dem Grundsätzliches erörtert wird. Häufig werden auch andere Materialien abgedruckt, z. B. die Eingliederungshilfe – VO, VO zur Durchführung des § 82 SGB XII oder Schaubilder zur Entwicklung des Regelbedarfs.
Änderungen z. B. durch das SGB XII ÄndG vom 21.12.2015 und daraus resultierenden zahlreichen Gerichtsentscheidungen (u. a. zu § 35 SGB XII) wären schon Grund genug für eine Neuauflage des bewährten Standardwerks innerhalb von drei Jahren.
Alle diejenigen, die mit dem SGB XII arbeiten stehen aber jetzt und in den nächsten Jahren vor Herausforderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Bekanntlich tritt das BTHG nur schrittweise in Kraft (2017, 2018 und 2020), wodurch eigentlich schon Teile der Kommentierung überholt sind bzw. ab 2020 komplett gestrichen werden können (die Vorschriften zur Eingliederungshilfe, §§ 53 ff. SGB XII). Was dann sein wird, können die Autoren zwar in einer Randnummer zu § 53 SGB XII skizzieren, aber das sind eben nur die reinen Fakten, die überall nachgelesen werden können. Da es sich hier um eine Prognose handelt, können naturgemäß keine großen Ausführungen gemacht werden, die sich von anderen Literaturstellen grundlegend unterscheiden.
In der Besprechung der Vorauflage wurde bereits die Bearbeitung des 3. und 4. Kapitels hervorgehoben. Aber kommentiert werden diese Regelungen auch in anderen Werken so oder ähnlich. Erst an anderer Stelle zeigt der LPK seine Stärke: z. B. bei den Kommentierungen zur Hilfe zur Pflege, §§ 61 ff. SGB XII. Auch diese wurden – durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) zum 01.01.2017 komplett umgewandelt. Akribisch arbeiten die Bearbeiter dieses Kapitels die Definitionen heraus, deren Änderungen, Querverweise zu anderen Paragraphen (nicht nur aus dem SGB XII sondern auch aus anderen Sozialgesetzbüchern SGB XI, I oder Gesetzen, BGB).
Das im Anhang enthaltene Asylbewerberleistungsgesetz wird ebenfalls kommentiert. Die Kommentierung fällt naturgemäß kürzer aus; aber auch hier gibt es Querverweise zu Urteilen, anderen Literaturstellen, etc. Sehr ausführlich ist der Anhang zum Verfahren. Hier werden sowohl Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren dargestellt.
Die aktuelle Rechtsprechung wird mit einer Vielzahl tragender Entscheidungen und den entsprechenden Quellenangaben zitiert. Der Kommentar stellt ein hilfreiches Arbeitsmittel dar für jeden, der mit SGB XII (auch im weitesten Sinne, z. B. Pflegerecht) befasst ist.