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Rezension: GG

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Schmidt-Bleibtreu / Hofmann / Henneke, Grundgesetz, 14. Auflage, Heymanns 2018

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg


Pünktlich zum fünfzigsten Geburtstag seiner Erstveröffentlichung erscheint der vielen Juristen wohl einfach nur als „Schmidt-Bleibtreu“ bekannte, ursprünglich von Dr. Bruno Schmidt-Bleibtreu und Prof. Franz Klein begründete, mittlerweile von Prof. Hans Hofmann und Prof. Hans-Günther Henneke fortgeführte Kommentar zum Grundgesetz in seiner nunmehr 14. Auflage. Die Liste der Mitwirkenden bietet auch diesmal eine bunte Mischung aus wissenschaftlicher Theorie und Rechtsprechungs- sowie Verwaltungspraxis, häufig ergänzt durch einen das verfassungsrechtliche Problemverständnis bereichernden politischen Hintergrund der Bearbeiter.

Das Werk befindet sich auf dem Rechtsstand vom August 2017. Es umfasst insgesamt rund 3.500 Seiten. Da es sich um ein Hardcover handelt ist es sehr langlebig und übersteht auch zahlreiche Transporte in der vollgestopften Tasche ins Büro bzw. aus dem Büro ins heimische Arbeitszimmer problemlos. Zusätzlich ist es auch noch mit einem Schutzumschlag versehen. Um diese Vielzahl an Seiten in dem knapp 7 cm dicken Werk unterzubringen bedurfte es selbstverständlich der Verwendung des typischen „Kommentar-Papiers“ mit all seinen Schwächen. So lassen sich die Seiten zwar schnell durchblättern, neigen aber bei zu robuster Arbeitsweise schnell zum reißen und Markierungen scheinen stark durch. Ebenso sollte ein verwendeter Bleistift nicht zu spitz sein, möchte man das Werk nicht dauerhaft ruinieren.

Der Kommentar enthält ein ausführliches, beinahe 60-seitiges Stichwortverzeichnis, das die Suche nach einzelnen Themen teilweise deutlich erleichtert. Allerdings wäre es wünschenswert gewesen, die auf der Rückseite des Werkes explizit genannten Themen und Entscheidungen des BVerfG auch in das Stichwortverzeichnis aufzunehmen. So lassen sich Begrifflichkeiten wie das Netzwerkdurchdringungsgesetz (welches zudem offiziell als „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ bezeichnet wird), das NPD-Verbotsverfahren oder auch das Tarifeinheitsgesetz nicht über die Stichwortsuche auffinden. Dies ist vor allem für Studierende, die einen schnellen Einblick in die Auswirkungen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erhalten oder sich einen ersten Überblick über die Thematik für eine Seminar-, Schwerpunkt- oder Abschlussarbeit verschaffen wollen, ärgerlich, betrifft aber auch alle anderen interessierten Leser. Diese müssen bereits wissen, um welche konkreten Normen es bei der betreffenden Problematik geht, um die entsprechenden Ausführungen im Werk auffinden zu können. Zudem ist die Aufnahme der einzelnen Themen in das Stichwortverzeichnis nicht immer vollständig erfolgt. So findet sich beispielsweise für die Entscheidung des BVerfG zum Atomausstieg nur ein Verweis auf die Kommentierung bei Art. 12 GG, obwohl die Entscheidung im Wesentlichen Art. 14 GG betraf und dementsprechend dort ebenfalls kommentiert wird. Der am Ende der entsprechenden Ausführungen zu Art. 12 GG enthaltene Hinweis auf die weiteren Ausführungen unter Art. 14 GG ist indes leicht zu überlesen und verweist den Leser zudem auf eine falsche Randnummer. Der Orientierungsfunktion des Stichwortverzeichnisses werden im laufenden Text noch ergänzend Hervorhebungen wesentlicher Begrifflichkeiten durch Fettdruck zur Seite gestellt. Auch die Auswahl dieser Begriffe erscheint allerdings nicht immer nachvollziehbar, teilweise ist die Verwendung des Fettdrucks schon fast als inflationär zu bezeichnen und wird ihrer Zwecksetzung damit nicht mehr gerecht.

Der Kommentierung der einzelnen Normen des Grundgesetzes ist eine ausführliche Einleitung vorangestellt. In dieser werden die historische Entwicklung Deutschlands und des Grundgesetzes vom Ende des zweiten Weltkriegs bis heute dargestellt, die Entstehung des Verfassungsstaates als solchem und für Deutschland im Besonderen nachgezeichnet und die staatstheoretischen Grundlagen des Grundgesetzes erläutert. Nach der Präambel – den Grundrechten vorangestellt – findet sich eine Einleitung in die allgemeinen Grundrechtslehren. Hier werden insbesondere die Fragen der Grundrechtsberechtigten und -verpflichteten sowie die unterschiedlichen Funktionen der Grundrechte erläutert. Darüber hinaus werden auch die Grundzüge der EMRK und der EuGRCh behandelt. Besonders Studierende werden sich zudem über die Ausführungen zum Prüfungsaufbau einer Grundrechtsprüfung freuen.

Die Kommentierung der jeweiligen Normen selbst beginnt mit dem Abdruck des Normtextes und einem ausführlichen Inhaltsverzeichnis der nachfolgenden Ausführungen, das dem Leser die Orientierung erheblich erleichtert. Hieran schließt sich ein Verzeichnis der für die konkrete Kommentierung verwendeten und als weiterführende Literatur heranzuziehenden Monografien und Aufsätze an. Dieses ergänzt das zu Beginn des Werkes zu findende allgemeine Literaturverzeichnis mit den Standardwerken zum Verfassungsrecht in gelungener Art und Weise und legt großen Wert auf eine möglichst vollständige Wiedergabe der zu den entsprechenden Fragestellungen erschienen Literatur.

Bei den Grundrechten folgt die Darstellung grob dem gewohnten Prüfungsaufbau aus Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung. Hinzu kommen häufig allgemeine Ausführungen zur Entstehungsgeschichte der Norm. Am Ende der Kommentierung folgt regelmäßig eine Abgrenzung des Anwendungsgebietes zu den anderen grundrechtlichen Gewährleistungen. Den größten Teil der Ausführungen nimmt aber jeweils – wie von einem guten Kommentar zu erwarten – die Erläuterung der verfassungsrechtlichen Teilprobleme der entsprechenden Regelung ein. Die Ausführungen hierzu sind meist gut gelungen und geben die verschiedenen Ansichten in Literatur und Rechtsprechung vollständig wieder. Allerdings gelingt die Verzahnung der Einzelentscheidungen mit den allgemeinen Ausführungen nicht immer optimal. So wird beispielsweise bei Art. 14 GG die Frage des Atomausstieges ausführlich dargestellt, der in dieser vom BVerfG betonte notwendige hoheitliche Güterbeschaffungsvorgang findet aber keinen Eingang in die grundsätzliche Darstellung der Tatbestandsmerkmal einer Enteignung. Ebenso ist die Zurückhaltung der Bearbeiter bei eigenen Wertungen zu bedauern. So werden z.B. bei der – explizit auf der Rückseite des Werkes beworbenen – „Ehe für alle“ zwar die relevante Rechtsprechung des BVerfG dargestellt sowie die Befürworter und Gegner der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung benannt, es erfolgt aber keinerlei Stellungnahme des Bearbeiters, ob die entsprechende Gesetzesänderung seiner eigenen Ansicht nach als verfassungskonform oder verfassungswidrig einzustufen ist. Dies ist sehr Schade, hätte doch hier Raum für eine eigene vertiefte Auseinandersetzung mit der Verfassungsrechtslage bestanden.

Insgesamt kann aber auch die neue Auflage dieses Standardwerks zum Grundgesetz als gelungen bewertet werden. Es gibt den aktuellen Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung umfassend wieder und ermöglicht dem Leser somit die Lösung aller auftretenden verfassungsrechtlichen Fragestellungen im Einklang mit der vorherrschenden Meinung, insbesondere der maßgeblichen Ansicht des Bundesverfassungsgerichts. Mit einem Preis von 209 € ist es zudem vom Anschaffungsaufwand überschaubar und dürfte für viele universitäre Bibliotheken sowie Anwaltskanzleien eine sinnvolle Investition darstellen. Was den studentischen Privathaushalt angeht, so wird es allerdings regelmäßig das für Bücher verfügbare Budget übersteigen. Für die nächste Auflage wäre zum einen eine vertiefte Überarbeitung des Stichwortverzeichnisses wünschenswert, um sich in der Vielzahl an Informationen besser zurechtfinden zu können. Aktuell stellt dieses bei vielen Fragen für den Nutzer leider keine wirkliche Hilfe dar. Zum anderen sei den Bearbeitern mit auf den Weg gegeben, zukünftig doch etwas mehr „Mut zur Meinung“ zu beweisen.


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