Junker (Hrsg.), US-Rechts-Praxis, 1. Auflage, De Gruyter 2018
Von Carina Wollenweber-Starke, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Bad Berleburg
Bei dem vorliegenden Werk „US-Rechts-Praxis“ des Herausgebers Kirk W. Junker handelt es sich um ein 486 Seiten starkes Praxishandbuch, welches sich sowohl dem Zivilrecht als auch dem öffentlichen Recht der USA widmet, aber dabei in der deutschen Sprache verfasst wurde.
Es beinhaltet insgesamt 15 Kapitel. Das 1. Kapitel „US-Recht als ausländisches Recht“ geht zunächst generell auf die Schwierigkeiten bei einer Rechtsvergleichung ein. Dabei stellt insbesondere die Übersetzung ein Problem dar. Kapitel 2 trägt die Überschrift „Zivilprozessrecht des Bundes“. Der Autor erläutert u.a., wie die Gerichtssysteme in den USA aufgebaut sind und wie der typische Verlauf eines Prozesses ist. Dabei geht er auch auf die Möglichkeit zur Sammelklage ein. In Kapitel 3 geht es um „Strategien der Erstellung von zivilprozessualen Schriftsätzen“. Themen sind u.a. der generelle Aufbau eines solchen Schriftsatzes, die unterschiedlichen Schriftsätze in Abhängigkeit von der Prozessphase und Recherche und Entwurf. Besonders hervorzuheben sind die möglichen Fehlerquellen, die beim Verfassen von Schriftsätzen auftauchen können, sowie 3 Beispiele für den strukturellen Aufbau eines Schriftsatzes aus Sicht eines US-Anwalts. Kapitel 4 behandelt die Schiedsgerichtsbarkeit in den USA. Dabei werden z.B. die unterschiedlichen Rechtsquellen, die ein Schiedsverfahren beeinflussen können, vorgestellt. „Die Anwendung des Internationalen Seerechts in den Vereinigten Staaten: Eine Auseinandersetzung mit Schwerpunkt auf US-spezifischen Fragen, prozessualem und materiellem Recht“ lautet der Titel von Kapitel 5. Dabei geht der Autor insbesondere auf die anwendbaren Rechtsquellen sowie Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln ein. Zusätzlich werden aber auch die Ansprüche von z.B. Besatzungsmitgliedern und Passagieren und das US-See-Umweltrecht näher beleuchtet.
Kapitel 6 beschäftigt sich mit Entwurf und Inhalt von Verträgen. Dabei werden Tipps zur Vertragsgestaltung gegeben (z.B. S. 228, Rn. 7: moderner Sprachgebrauch von „between“ und „among“; S. 323, Rn. 20; S. 235 f., Rn. 29 ff.: richtiger und unrichtiger Gebrauch von „shall“). Kapitel 7 trägt die Überschrift „Der Back-to-Back-Vertrag – Die Entstehung eines neuen Vertragstyps“. Ziel ist es, durch diese Unterverträge oder auch Flow-Down-Verträge das eigene Risiko zu minimieren. Der Autor erläutert insbesondere, was beim Entwerfen eines solchen Vertrages zwischen Haupt- und Subunternehmer zu beachten ist. In Kapitel 8 geht es um die „Verschwiegenheitspflichten und Wettbewerbsverbote im Arbeitsrecht“. Der Autor erläutert insbesondere den Versuch, die einzelstaatlichen Bestimmungen durch ein im Jahre 2016 verabschiedetes Bundesgesetz zu vereinheitlichen. Auch die Rechtsquellen, aus denen sich der Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen ergibt, werden dargestellt. Kapitel 9 behandelt sowohl die Einkommensbesteuerung als auch die Buchprüfung und erläutert dem Leser u.a., wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.
„Gemeinnützige Organisationen (nonprofit organizations)“ ist das Thema in Kapitel 10. Der Leser wird z.B. mit den einschlägigen Rechtsquellen, der Struktur, den Unterschieden zu gewinnorientierten Organisationen und auch der Auflösung einer gemeinnützigen Organisation vertraut gemacht. „Schutz und Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in den Vereinigten Staaten – Eine Einführung“ lautet die Überschrift von Kapitel 11. Thematisiert werden die 4 Bereiche Urheberrecht, Patentrecht, Schutzmarke sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Im 12. Kapitel wird der Schwerpunkt auf das Lebensmittelrecht in den USA gelegt. Dabei soll insbesondere die Nahrungsmittelselbstbestimmung durch die Unterstützung lokaler Bauern im Vordergrund stehen. Kapitel 13 thematisiert die „Besonderheiten des US-Einwanderungsrechts“. Dabei wird insbesondere auf die Einreiseerlaubnis bzw. Ablehnungsgründe für Nicht-US-Bürger sowie die Beantragung eines Visums eingegangen. Aber auch die Behandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden wird dem Leser näher gebracht. Kapitel 14 nimmt sich dem US-Umweltrecht an und gibt u.a. die einschlägigen Rechtsquellen und die Einhaltungs- sowie Vollzugsinstrumente des Staates an. Das 15. und somit letzte Kapitel befasst sich schließlich mit der „Wirtschaftskriminalität“. Im Fokus steht hier der Postbetrug. Der Leser erhält gezielt Einblicke in das Ermittlungsverfahren und den Prozess.
Das Ziel des Werkes besteht nicht darin, einen Gesamtüberblick über das US-Recht zu geben. Vielmehr soll mit Hilfe der einzelnen Kapitel beim Leser ein besseres Verständnis für diese Rechtsordnung geweckt werden. Dies gelingt durch z.T. allgemeine Themen wie in den Kapiteln 1 und 2 und z.T. mit sehr speziellen Themen wie in den Kapiteln 8 und 10. Der Leser kann auch gezielt zu einem Kapitel springen, da diese nicht aufeinander aufbauen. Allerdings sollte Kapitel 1 in jedem Fall zuerst gelesen werden.
Zwar steht der Rechtsvergleich zum deutschen Recht nicht im Fokus. Aber es werden auch Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-Recht im direkten Vergleich gezeigt (z.B. S. 49 ff., Rn. 95 ff.: Schadensersatz als primäre Rechtsfolge).
Zielgruppe des Werkes ist der Leser, der nicht im US-Recht ausgebildet ist. Er sollte aber Jurist mit einigem Vorwissen im deutschen Recht sein, um die Begriffe verstehen und selbständig rechtsvergleichend tätig sein zu können. Das Werk ist auch auf den deutschen Leser ausgelegt. Selbst nach der Lektüre des Werkes wird der Leser kaum in der Lage sein, einen Mandanten im US-Recht beraten zu können. Dies ist auch nicht der Anspruch des Werkes, zumal das US-Recht aus dem Bundesrecht und dem Recht der 50 Einzelstaaten besteht. Allerdings ergeben sich Vorteile auch dadurch, dass der deutsche Jurist seinen US-amerikanischen Mandanten besser verstehen wird, selbst wenn nach deutschem Recht beraten wird.
Das Werk zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass viele Experten ihre Erfahrungen aus der Praxis einfließen lassen (z.B. S. 5, Rn. 6: Dominique Strauss-Kahn). Diese Praxistipps und Beispiele werden häufig durch 2 schwarze Striche vom Rest des Textes getrennt und als solche tituliert. So sind sie besonders gut zu finden. Diese werden mitunter auch dazu verwendet, das bereits Gesagte noch einmal zu wiederholen (z.B. S. 239, Rn. 39).
Insgesamt befinden sich sehr viele Informationen in diesem Werk (z.B. S. 484: Anzahl der Gerichte erster und zweiter Instanz; S. 486: Vielfaltsgerichtsbarkeit). Häufig ist auch direkt ein praktischer Bezug erkennbar: So werden z.B. auf S. 157, Rn. 31 Muster-Schiedsgerichtsklauseln von den Schiedsgerichtsinstitutionen ICC, JAM, AAA/ICDR mit Fundort und englischem Originaltext angegeben. Des Weiteren werden mitunter die jeweiligen Kosten für ein Gerichtsverfahren, einen Anwalt, eine Anmeldung oder einen Widerspruch genannt (z.B. S. 357, Rn. 71). Links führen den Leser u.a. auf Websites, auf denen er sich die Schutzdauer von Werken (S. 334, Rn. 16) oder registrierte Marken (S. 341, Rn. 31) ansehen kann.
Interessant sind vor allem auch die Statistiken (z.B. S. 31 f., Rn. 62 f.: Geschworenenprozess) und das aus US-Filmen und US-Serien bekannte Geschworenensystem als Institution (S. 28 ff., Rn. 54 ff.). Selbst historische Hintergründe werden erläutert (z.B. S. 486: Verfahren vor dem König). Viele Kapitel enden mit einem Fazit oder einer Zusammenfassung, was für den Leser sehr angenehm ist, da er für die Hauptinformationen nicht das ganze Kapitel lesen muss.
Der Überblick über die behandelten Themen zeigt bereits, dass ein besonders wichtiger Bereich kaum behandelt wird: Der Kaufvertrag. Da US-Recht auch gerne in der Industrie vereinbart wird, wäre dies sowie der Umgang mit den Besonderheiten und Fallstricken zusammen mit der Produkthaftung noch wünschenswert gewesen. Auffällig ist ebenfalls, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. General Terms and Conditions ebenfalls keine große Rolle spielen und nur nebenbei erwähnt werden (z.B. S. 250, Rn. 1) bzw. im Falle der standardmäßig vorformulierten Vertragsbedingungen aus Kapitel 6 (S. 242 ff., Rn. 49 ff.) z.T. nur sehr knapp erläutert werden (z.B. S. 243, Rn. 52: Force Majeure-Klausel).
Der Leser wird gezielt angesprochen (z.B. S. 6, Rn. 6). Dadurch entsteht eine Verbindung zwischen Autor und Leser. Des Weiteren sind die Texte z.T. sehr anschaulich geschrieben (z.B. S. 6, Rn. 6: Essen in Indien). Dies wiederum hilft dem Leser, das Gesagte besser zu verstehen und sich dies auch besser einprägen zu können. Gelegentlich wird der Leser vorab darüber informiert, was noch folgt (z.B. S. 18, Rn. 33).
Die Autoren bedienen sich Zitate (z.B. S. 46, Rn. 90), die das Gesagte eindrucksvoll untermauern. Außerdem werfen sie Fragen auf, die sich der Leser auch schon gestellt haben könnte (z.B. S. 30, Rn. 59: „Muss ein Schwurgericht zwölf Mitglieder haben, oder reichen sechs oder weniger aus?“).
Die Texte wurden größtenteils in der englischen Sprache verfasst und anschließend für das vorliegende Werk ins Deutsche übersetzt. Gelegentlich werden aber die ursprünglichen englischen Begriffe hinter ihrem deutschen Pendant in eckigen Klammern erwähnt. Dies ist besonders gelungen, da auf diese Art und Weise nichts in der Übersetzung verloren geht.
Das Werk beinhaltet ein Register (Stichwortverzeichnis), ein Abkürzungsverzeichnis, ein Inhaltsverzeichnis und sogar eine Inhaltsübersicht. Wie bereits aus anderen Werken von De Gruyter bekannt ist, sind die Seitenzahlen bei Inhaltsübersicht und -verzeichnis nicht rechtsbündig. Dies könnte für den Leser zunächst ungewohnt sein. Es existiert kein Literaturverzeichnis für das gesamte Werk. Vielmehr befindet sich ein Literaturverzeichnis vor jedem Kapitel. Das Autorenverzeichnis ist sehr ausführlich und zeigt die äußerst beeindruckenden Werdegänge der Autoren, welche Experten auf ihrem jeweiligen Gebiet sind.
Ergänzt wird das Werk durch ein 4-seitiges Glossar, welches u.a. erklärt, warum man sich bei der Übersetzung ins Deutsche für die Verwendung eines Begriffes und die Ablehnung eines anderen entschieden hat. Die Übersetzer verfolgten auch das Ziel, englische Begriffe konsistent einheitlich zu übersetzen. Dies ist sehr zu begrüßen. Darüber hinaus werden in dem Glossar noch einmal einige wichtige Begriffe knapp erläutert, sodass diese nicht in den Kapiteln gesucht werden müssen. Allerdings deutet die Anzahl der Seiten bereits darauf hin, dass das Glossar leider nicht alle zu erläuternden Begriffe umfasst.
Aus der Kopfzeile gehen Kapitel und Unterkapitel hervor. Aus der Fußzeile ergibt sich der jeweilige Autor. Fußnoten werden zwar verwendet. Allerdings könnte der Leser an der ein oder anderen Stelle das Gefühl bekommen, dass eine Aussage doch noch mit einer Quelle wie einem Werk, einer Fundstelle im Gesetz oder einem Link belegt werden könnte (z.B. S. 28, Rn. 54: Juristen im Bundestag; S. 36, Rn. 69: Zulassung als Anwalt lediglich in Einzelstaaten; S. 243, Rn. 54: Übertragung von Rechten und Pflichten; S. 357, Rn. 71: Kosten für die Einreichung eines Widerspruchs). Mit Hilfe der vorhandenen Randnummern kann eine präzise Verweisung stattfinden.
Besonders wichtige Wörter werden durch Fettdruck hervorgehoben. Darüber hinaus zeigt der Kursivdruck feststehende Begriffe an (z.B. S. 180: „American Maritime Cases“; S. 181: „Death on the High Seas Act“). Durch den Hardcover-Einband ist das Werk sehr stabil. Auch die Seite haben eine angenehme Dicke, sodass bei Bedarf auch markiert werden kann.
Fazit: Zwar wird der Leser auch nach genauer Lektüre dieses Werkes nicht in der Lage sein, einen US-amerikanischen Mandanten (vollumfänglich) beraten zu können. Aber dies ist auch nicht das Ziel des Werkes. Vielmehr soll der Leser die US-Rechtskultur besser kennenlernen. Dies erreichen die Autoren mühelos. Der Leser erhält viele Informationen zum Rechtssystem und bekommt Einblicke in die Arbeit von Experten und Praxistipps. Dabei werden nicht nur die gängigen Rechtsgebiete angesprochen, sondern eben auch eher ungewöhnliche Bereiche wie die Einkommensbesteuerung, Gemeinnützige Organisationen und das Lebensmittelrecht. Leider werden die in der Wirtschaft überaus bedeutenden Kaufverträge und das AGB-Recht sehr vernachlässigt. Dennoch ist das Werk jedem Leser zu empfehlen, der sich in der deutschen Sprache mit dem US-Recht beschäftigen möchte.