Ruland / Becker / Axer (Hrsg.), Sozialrechtshandbuch, 6. Auflage, Nomos 2018
Von RA'in, FA'in für Medizinrecht, FA'in für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken
Ruland / Becker / Axer, Sozialrechtshandbuch (SRH), liegt nunmehr in seiner 6. Auflage vor. Nachdem es seit der 5. Auflage 2012 durch die Gesetzgebung in der vergangenen Legislaturperiode in sehr vielen Bereichen des Sozialrechts zu erheblichen Änderungen gekommen ist, wurde eine Neuauflage notwendig. Die aktuelle Rechtsprechung und Literatur sind in das Werk eingearbeitet worden.
Der Aufbau des Handbuchs hat sich nicht verändert, allerdings wurde wieder das Kapitel „Kommunale Sozialpolitik“ in das Werk eingearbeitet. Neu aufgenommen wurden die Bereiche „Soziales EU-Verfassungsrecht“ und „EU-Koordinationsrecht“.
Zudem enthält diese Auflage das 9. SGB II-Änderungsgesetz, das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe nach dem SGB XII, das Regelbedarf-Ermittlungsgesetz, die Unterhaltsvorschussreform 2017, das 5. und 6. SGB IV-Änderungsgesetz, das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz und das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz sowie das Krankenhausstrukturgesetz und das GKV-Versorgungsstärkegesetz. Verarbeitet werden die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz sowie die Datenschutzgrund-Verordnung.
In Teil 1 wird das System des Sozialrechts sowie die historische Entwicklung von der Arbeitergesetzgebung des deutschen Reichs, der Sozialrechtsentwicklung im ersten Weltkrieg, in der Weimarer Republik, in der Zeit des Nationalsozialismus sowie in der Besatzungszeit bis hin zur Sozialrechtsentwicklung in der Berliner Republik aufgearbeitet. Am Ende des Kapitels widmet sich der Autor der Zukunft des Sozialstaats.
Teil 2 widmet sich den Sozialleistungsträgern sowie den einzelnen Sozialleistungen. Sehr detailliert gelungen sind die Ausführungen zum Sozialdatenschutz. Der Abschnitt endet mit dem Ablauf des außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens.
In Teil 3 wird sich mit der Organisation und der Selbstverhaltung der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Das Krankenversicherungs-, das Unfallversicherungs-, das Rentenversicherungs-und das Pflegeversicherungsrecht werden ausführlich erörtert. Im Rahmen der agrarsozialen Sicherung folgen Ausführungen zu dem Versicherungsschutz der Landwirte. Daran schließen sich Grundsätze der Künstlersozialversicherung an. Das Kapitel endet mit Ausführungen zum Arbeitsförderungsrecht.
In Teil 4 werden die sonstigen Bereiche des Sozialrechts erörtert. Zu Beginn setzen sich die Autoren mit den berufsständigen Versorgungswerken auseinander. Daran schließen sich ausführliche Grundsätze zum Sozialhilferecht und zu der Grundsicherung für Arbeitssuchende an. Daran folgen Erläuterungen zum Kinder- und Jugendhilferecht, zum sozialen Entschädigungsrecht, zum Schwerbehindertenrecht und zum Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Am Ende des Kapitels werden das Wohngeldrecht und der Familienlastenausgleich dargestellt. Wie bereits ausgeführt, schließt Teil 4 mit dem wiederaufgenommene Kapitel der Kommunalen Sozialpolitik.
Das Werk endet mit Teil 5, worin umfassende Ausführungen zu dem internationalen, dem supranationalen und dem zwischenstaatlichen Sozialrecht folgen.
Das Sozialrechthandbuch soll primär in die Strukturen des Sozialrechts einführen. Auch wenn es nicht ein umfassendes Bild aller sozialrechtlichen Details vermitteln kann, so ist die Ausführlichkeit des Werks hervorzuheben. Über 1.725 Seiten hinweg wird dem Leser das publizierte Martyrium des Sozialrechts erklärt. Das Werk wird nicht nur Sachbearbeitern der Sozialleistungsträger ans Herz gelegt sondern auch Fachanwälten für Sozialrecht bzw. Richtern der Sozialgerichtsbarkeit. Im Hinblick auf die Ausführlichkeit des Werks ist das Preis-Leistungsverhältnis (Preis: 160,00 Euro) als günstig zu bewerten.