Haarmeyer / Frind, Insolvenzrecht, 5., aktualisierte Auflage, Kohlhammer 2018
Von Rechtsreferendar Konstantin Georg Manus, LL. M (Stellenbosch), Frankfurt a. M.
Bis zum 31. Dezember 1998 wurde die uns heute bekannte Insolvenzordnung noch als Konkursordnung bezeichnet. Dieser Wandel lag darin begründet, dass der Konkursbegriff zumeist negativ konnotiert war. Ganz im Gegenteil muss diesem Rechtsgebiet, alleine aufgrund seiner Relevanz für die Betroffenen, eine entsprechende Aufmerksamkeit zukommen. Das Insolvenzrecht bildet eines der bedeutendsten Rechtsgebiete des Wirtschaftsrechts. Als Schnittstelle zum Arbeitsrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht und insbesondere zum Gesellschaftsrecht unterliegt die Relevanz des Insolvenzrechts keinem Zweifel. Die Anzahl der eröffneten Insolvenzverfahren ist infolge des statistischen Bundesamtes seit dem Jahr 1998 von 8963 auf 104.287 im Jahr 2017 angestiegen. Um diese in den letzten Jahren zwar etwas abklingende Entwicklung entsprechend zu bedienen, kann vorgetragen werden, dass mittlerweile nicht nur zahlreiche Kanzleien mit dem alleinigen Fokus auf dem Gebiet des Insolvenzrechts bundesweit tätig sind. Vielmehr ist die Praxisgruppe Restrukturierung / Insolvenz in fast keiner Großkanzlei wegzudenken und kann mitunter als Zugpferd bezeichnet werden.
Haarmeyerund Frind möchten mit der nunmehr fünften aktualisierten Auflage ihres Werkes zum Insolvenzrecht weiterhin einen Leitfaden anbieten, der eine dichte Zusammenstellung des prüfungsrechtlich relevanten Stoffes für Studierende des Rechts, Referendare, sowie Praktiker, die sich im Besonderen für Sanierung unter dem Schutz der Insolvenz interessieren, zulässt.
Auf etwas mehr als 160 Seiten ermöglicht das Werk aus der Reihe „Kompass Recht“ einen schnellen Überblick über die einzelnen Stufen des Insolvenzverfahrens. Das Werk gliedert sich in zehn Kapitel, beispielsweise zu „Grundlagen und Zielsetzung des Insolvenzrechts“, „Das gerichtliche Insolvenzverfahren“, „Die Rechtswirkungen der Insolvenzeröffnung“ oder „ Die Gläubiger im Insolvenzverfahren“. Gleichermaßen wird auf das für die Praxis überaus relevante und scharfe Schwert der Insolvenzanfechtung eingegangen, sowie die Aufrechnung und die Abwicklung im Insolvenzverfahren abgearbeitet. Zudem finden sich im Zuge der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) im März 2012 eingeführte Verfahren in ausgeprägter Form wieder. Es wird ebenfalls auf das Internationale Insolvenzrecht Bezug genommen. Das Werk berücksichtigt die zum 5.4.2017 in Kraft getretene Reform der Insolvenzanfechtung, die zum 26.6.2017 in Kraft getretene neue Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) samt deutschem Umsetzungsgesetz (Art. 102c EGInsO) und das zum 21.4.2018 in Kraft tretende Konzerninsolvenzrecht.
Es ist gewiss nicht beabsichtigt, ein umfangreiches Lehrbuch oder einen insolvenzrechtlichen Kommentar zu ersetzen. Nichtsdestotrotz wird dem interessierten Publikum ermöglicht, sich das jeweilig erforderliche Wissen in kurzer Zeit anzueignen. Prüfungstipps für Studenten und Tipps für Praktiker sowie vereinzelt abgedruckte Normen der Insolvenzordnung untermauern dieses Ziel. Zugleich lässt die Idee eines Leidfadens eine rasche Wiederholung des Stoffes zu. Dies ist vor allem dem knappen, übersichtlichen und gut strukturierten Aufbau des Buches zu verdanken. Ein Multiple-Choice-Test, zahlreiche Fallbeispiele, Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sowie in der Praxis hilfreiche Formulare und Checklisten stehen zum Download zur Verfügung und ermöglichen eine vertiefende Auseinandersetzung mit zentralen Fragen des Insolvenzrechts auf einfachstem Wege. Es besteht zudem die Alternative sich das Werk ergänzend als Hörfassung herunterzuladen.
Insgesamt reiht sich diese Neuauflage neben diversen Leitfäden zum Insolvenzrecht prominent ein. Es bietet kurz und bündig eine präzise und schlüssige Lösung, um sich eingehend mit dem Insolvenzrecht vertraut zu machen.
Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) haben sich die Verhältnisse in der Praxis, unter anderem durch die Einführung neuer Insolvenzverfahren, verändert. Die Restrukturierungsmaßnahmen verlagern sich vermehrt vor einen möglichen Insolvenzantrag. Diese Entwicklung entspricht den Vorstellungen des Richtlinienentwurfs der EU-Kommission über einen präventiven Restrukturierungsrahmen. Fraglich bleibt, ob dies zu einer Verbesserung der Restrukturierungskultur in Europa führt oder ob die Motive des ESUG damit deformiert werden.