Fezer / Obergfell,Klausurenkurs zum BGB Allgemeiner Teil, 10. Auflage, Vahlen 2018
Von Johann von Pachelbel, Essen
Diese sich an Examenskandidaten richtende Fallsammlung zum BGB AT ist klassisch aufgebaut. Die Kerngebiete des BGB AT werden mit jeweils mehreren Fällen bedacht, wobei Schwerpunkte auf die Willenserklärung, das Zustandekommen von Verträgen, Willensmängel und Stellvertretung gelegt werden. Vernachlässigt werden Fragen zur Einwilligung und Genehmigung, der Geschäftsfähigkeit und den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Da Fragen zu diesen Themenfeldern sehr eng verbunden mit anderen Teilen des BGB sind, haben sich die Autoren, die auch Fallsammlungen zu den anderen Teilen des BGB veröffentlicht haben, diese Themen schwerpunktmäßig wohl aus dem BGB AT herausgezogen und in anderen Teilen des BGB mitbehandelt.
Jeder Fall ist folgendermaßen aufgebaut: Zunächst der Sachverhalt, dann eine grobe Gliederungsübersicht und schließlich der ausformulierte Lösungsvorschlag, welcher im Fließtext erfolgt und fein untergliedert ist. Den Fließtext unterbrechen zuweilen kurze Absätze in kleinerer Schriftgröße, die der punktuellen theoretischen Vertiefung aufgeworfener Rechtsfragen abseits der Lösung dienen. Durchweg ist die Musterlösung mit einem ausführlichen Fußnotenapparat unterlegt, welcher die Rechtsprechung genau nachzeichnet und die verschiedenen Literaturmeinungen kennzeichnet. Der Fußnotenapparat eignet sich ausreichend gut zur Vertiefung einzelner Fragen, sodass auf Vertiefungserläuterungen nach Ende der Falllösung, wie sie in vielen Fallsammlungen zu finden sind, verzichtet wird.
Zwei Elemente durchbrechen den skizzierten Aufbau der Fallsammlung: Jedes Teilgebiet des BGB AT, welchem in dieser Fallsammlung Fälle gewidmet sind, wird mit einer mehrseitigen Übersicht eingeleitet, in der die Grundstruktur des jeweiligen Themenfeldes dargestellt und klassische Probleme angerissen werden. Diese Übersicht eignet sich natürlich nicht zum Erlernen der Materie, ruft dem Examenskandidaten, der BGB AT schon vertieft gelernt hat, durch Signalwörter und eine gute Struktur das Erlernte wieder in den Kopf. Eine Lektüre der Übersichten vor der Bearbeitung der folgenden Fälle lohnt sich also zur Auffrischung. Zum anderen sind an mehreren Stellen zwischen den Fällen Exkurse zu examensträchtigen Problemkreisen eingefügt. Diese zoomen im Gegensatz stark in einzelne Rechtsfragen hinein und stellen ausführlich und in verständlicher Sprache die Problematik und die verschiedenen Lösungsansätze dar. Der didaktische Effekt geht auch hier auf. Nicht nur das Grundlagenwissen zum jeweiligen Themenfeld, sondern auch Vertiefungswissen wird wieder in den Kopf gerufen. Der Examenskandidat freut sich beim Studium über Wiedererkennungseffekte und wird aus der Routine des Bearbeitens von vielen Fällen hintereinander herausgerissen. Dies führt dazu, dass sich bei dem vorliegenden Buch trotz der Konzipierung als Fallsammlung eine lehrbuchähnliche Lesart ergibt. Die Fallsammlung reiht nicht einfach Fälle hintereinander, sondern ist von einem roten Faden durchzogen, der durch die Übersichten und Exkurse geleitet wird.
Richtigerweise betonen die Autoren im Vorwort die Notwendigkeit der Verknüpfung des allgemeinen Teils des BGB mit dem Besonderen Teil, um den Sinn und Zweck der Normen des BGB AT zu verstehen und ihre Anwendung in der Klausur zu erlernen. So kennt es der Examenskandidat auch aus anderen Fallsammlungen zum BGB AT, deren Fälle weit eintauchen in das Schuldrecht, Sachenrecht und diverse Nebenrechtsgebiete des Zivilrechts, um dann innerhalb deren Problemkreise die Anwendung des BGB AT zu demonstrieren. Die vorliegende Fallsammlung von Fezer und Obergfell geht einen Mittelweg: Zwar wird das Versprechen eingelöst und Fragen des BGB AT werden in größere Zusammenhänge des Zivilrechts gestellt, jedoch fällt die Reise durch das Zivilrecht sehr schwerpunktmäßig auf klassische Gebiete des Schuldrechts aus. Weitläufige Ausflüge in das Handels-, Gesellschafts- oder Erbrecht darf der Bearbeiter nicht erwarten. Dies führt dazu, dass auch hier der Examenskandidat die examensrelevanten Probleme beispielhaft am Schuldrecht erlernt, wie es im ganzen Studium der Fall ist. Das tut der Qualität der Fallsammlung aber deswegen keinen Abbruch, weil zum einen im 1. Examen die Klausuren ebenfalls schwerpunktmäßig das klassische Schuldrecht abdecken und weil zum anderen diese Fallsammlung durch den lehrbuchähnlichen Aufbau (Übersichten und Exkurse) schon von vornherein auf die Vermittlung der grundlegenden Probleme des BGB AT und die unverzichtbaren Basics der Anwendung dieser Normen ausgerichtet ist. Der Rezensent empfindet nach eigener Erfahrung aus dem ersten Staatsexamen gerade die Basics im Zivilrecht als das Fundament eines guten Examens, sodass gerade die Reduzierung auf die Grundlagen ein wichtiges Kriterium eins Studienbuches zum Zivilrecht ist.
Form und Optik sind nicht zu beanstanden und sorgen stets für gute Übersicht. Zuweilen weisen die Fälle thematische Überschneidungen auf. Auch nach wiederholter Behandlung der gleichen Frage erklären die Lösungsvorschläge in gleicher Ausführlichkeit das Problem. Zunächst ist ein gewisser Wiederholungseffekt noch hilfreich, doch bemerkte der Rezensent schließlich eine gewisse Ermüdung und las ein wenig genervt über sich dauerhaft wiederholende Ausführungen hinweg. Zusammen mit der stiefmütterlichen Behandlung einiger Themenfelder des BGB AT sind dies die einzigen negativen Aspekte, die dem Rezensenten auffielen. Der Klausurenkurs zum BGB AT von Fezer und Obergfell wird insgesamt empfohlen. Der Rezensent hat selbst mit ihm in der Examensvorbereitung gearbeitet und gute Erfahrungen gemacht.