Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 27. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Rechtsanwalt Dr. Tobias Hillegeist, Lüneburg
Das von Günter Schaub begründete und von Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts bzw. des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern bearbeitete Werk erscheint in der 17. Auflage. Das Werk umfasst mittlerweile 3057 Seiten inklusive eines umfangreichen Stichwortverzeichnisses und ist in 26 Kapitel unterteilt. Trotz dieser enormen Fülle findet der Leser dank der gut gegliederten Schnellübersicht mit Schlagworten wie etwa „Bezugnahme auf Tarifverträge“ oder „Öffentlicher Dienst“ und der umfangreichen Stichwortübersicht stets schnell die benötigten Informationen. Thematisch umfasst es einen Großteil der praxisrelevanten Themenbereiche des Arbeitsrechts wie beispielsweise die „Haftung im Arbeitsverhältnis“, den „Schutz besonderer Personengruppen“ bis hin zur „betrieblichen Altersvorsorge“. Den Schwerpunkt bilden nach wie vor das Individualarbeitsrecht und das Betriebsverfassungsrecht. In der Neuauflage wurden darüber hinaus die Ausführungen zum Arbeitskampfrecht und zum Recht der betrieblichen Altersversorgung erweitert. Teilweise wäre eine noch umfangreichere Behandlung von sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen wünschenswert. Zugegebenermaßen würde dies jedoch wahrscheinlich den Umfang des Werkes sprengen. Das Werk ist hinsichtlich Rechtsprechung und Schrifttum auf dem Stand 01.04.2017. Neben dem Inkrafttreten des Flexi-Renten-Gesetzes und dem Bundesteilhabegesetz wurden auch die Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz berücksichtigt.
Ein schnelles und effektives Arbeiten wird einerseits dadurch gewährleistet, dass dem umfangreichen Inhaltsverzeichnis zunächst eine Inhaltsübersicht vorangestellt ist, welche die einzelnen Kapitel und die hierin enthaltenen Abschnitte aufzählt. Als Beispiel sei nur das Kapitel bzw. „Buch“ V („Die Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag“) genannt, welches die Abschnitte „Arbeitspflicht“, „Kurzarbeit“, „Leistungsstörungen“, „Nebenpflichten und Wettbewerbsverbote“ sowie „Vertragsstrafen“ enthält. Hierdurch ist es dem Nutzer zunächst möglich, eine schnelle Grobfilterung vorzunehmen, um dann im Inhaltsverzeichnis unter dem entsprechenden Abschnitt den einschlägigen Unterabschnitt, wie beispielsweise „Voraussetzungen von Kurzarbeit und Feierschichten“ zu suchen. Ein lästiges und langwieriges hin und her Blättern und Suchen wird hierdurch vermieden. Den Unterabschnitten ist zu Beginn eine kurze Übersicht vorangestellt, was ebenfalls zu einem schnellen Auffinden der benötigten Textpassage beiträgt.
Die Ausführungen selbst sind durch die regelmäßige Bildung von Absätzen und eine strukturierte Untergliederung mit Zwischenüberschriften angenehm zu lesen. So findet sich in den Ausführungen zu „Sonstige Arbeitnehmergruppen“ unter „Praktikant“ zunächst eine Definition mit Abgrenzungen zu beispielsweise „Anlernverhältnis“, „Redaktionsvolontariat“ oder „Traineeverhältnis“. Sodann folgen Ausführungen zur Rechtsstellung des Praktikanten mit Verweisungen auf weitere Fundstellen im Handbuch, wie etwa zum Mindestlohngesetz. Abgerundet wird das Ganze durch sozialversicherungsrechtliche Erläuterungen. Dem Nutzer ist es damit trotz des nicht unerheblichen Umfangs innerhalb kürzester Zeit möglich, die für ihn relevanten Informationen ausfindig zu machen. Der Umstand, dass die einschlägigen Fundstellen erfreulicherweise nicht im Fließtext zitiert werden, sondern sich in den Fußnoten befinden, steigert das Lesevergnügen und trägt ebenfalls zur Zeitersparnis bei. Die inhaltlichen Ausführungen sind dabei erfreulich umfangreich und beschränken sich nicht auf eine nur oberflächliche Darstellung. So wird beispielsweise der Geltendmachung von Urlaubsansprüchen unter Ausführlicher Darstellung der neueren Rechtsprechung zur Übertragung der selbigen fast eine komplette Seite gewidmet, wobei einschlägige EU-Richtlinien benannt werden und auf abweichende Ansichten im Schrifttum verwiesen wird.
Das Werk erleichtert die tägliche Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate ungemein. Da es auch Antworten auf nicht alltägliche Fragestellungen enthält, ist es uneingeschränkt zu empfehlen.