Brandt / Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Auflage, C.F. Müller 2018
Von Richterin Antonia Otto, Darmstadt
Das im Dezember 2017 in der 4., neu bearbeiteten und erweiterten Auflage erschienene Werk richtet sich ausweislich seines Vorworts an Richter, Angehörige der rechtsberatenden Berufe und Behördenvertreter, aber auch an andere mit dem Verfahrensrecht befasste Juristen, Studenten der Rechtswissenschaft und interessierte Nichtjuristen. Bereits insoweit unterscheidet es sich von anderen Werken zum Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht, denen entweder als Lehrbücher vornehmlich für Studierende der Bezug zur Praxis fehlt oder die als Kommentare keine zusammenhängende Darstellung des Verwaltungsverfahrens und -prozesses enthalten.
Das Handbuch ist aufgeteilt in 25 Abschnitte, die von jeweils einem oder zwei der insgesamt 16 Autoren, darunter größtenteils Richter, aber auch Anwälte, ein Universitätsprofessor und ein Oberregierungsrat, verfasst sind. Der Aufbau des umfangreichen Handbuchs folgt dem chronologischen Ablauf des Verwaltungsverfahrens: es beginnt mit einer Einführung und einem Abschnitt zu allgemeinen Grundsätzen, Subjekten und dem Ablauf des Verwaltungsverfahrens, darauf folgen weitere Abschnitte zu den Einzelheiten des Verwaltungsverfahrens, der Vollstreckung, des Widerspruchsverfahrens und zum vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren. Nach einer allgemeinen Einführung in die Grundsätze der Verwaltungsgerichtsbarkeit folgen umfassende Ausführungen zu allen Instanzen des Verwaltungsprozesses, wobei neben der Verwaltungsgerichtsordnung auch andere praktisch relevante Verfahren wie beispielsweise das Finanzgerichts- und das Sozialgerichtsverfahren, aber auch das Asylrecht Beachtung finden. Darauf folgen ein Abschnitt zum Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht, die europäischen Gerichte und die Vereinten Nationen und ein Abschnitt zum elektronischen Rechtsverkehr, der sich bereits mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen § 55a VwGO beschäftigt und mit einem interessanten Ausblick, unter anderem zum elektronischen Gerichtssaal, endet.
Trotz dieser umfangreichen und umfassenden Darstellung des Verwaltungsverfahrens und -prozesses auf insgesamt 1.461 Seiten ist das Werk übersichtlich gestaltet und leicht zu handhaben. Gründe hierfür sind neben dem bereits erwähnten chronologischen Aufbau die gut durchdachten Untergliederungen und Überschriften in den einzelnen Abschnitten, die fett gedruckten Schlagworte zu Beginn vieler Absätze und schließlich die zahlreichen praktischen Beispiele, die häufig auf die theoretischen Darstellungen folgen. Besonders hilfreich für Praktiker sind zudem die Muster der einzelnen Rechtsmittelschriften am Ende des jeweiligen Abschnitts, der Abdruck des Gerichtskostenverzeichnisses im Abschnitt zu den Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und der Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit am Ende des Werks. Hier wäre noch ein Abdruck des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, der im Übrigen auch im Vorwort und auf dem Buchdeckel angekündigt wird, wünschenswert. Soweit sich das Handbuch neben Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und Behördenvertretern auch an Richter wendet, könnten zudem weitere Muster, wie sie das Werk etwa zum Widerspruchsbescheid, Klageanträgen und Rechtsmittelschriften enthält, auch zu gerichtlichen Entscheidungen gewinnbringend sein.
Insgesamt handelt es sich bei dem Handbuch um eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Werke für die verwaltungsrechtliche Praxis. Dabei zeichnet es sich besonders durch seine umfangreichen, aber sehr gut strukturierten Darstellungen des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsprozesses aus. Ein Preis von 209,99 Euro ist dafür durchaus angemessen.