Hasselblatt (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, 5. Auflage, C.H. Beck 2017
Von RA Dr. Norbert Lösing, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Lüneburg
Handbücher sind die Allzweckwaffe des Rechtsanwalts. Sie sollen einen verständlichen Einstieg in eine Rechtsmaterie bieten und den Rechtsanwalt gleichzeitig in der Bearbeitung eines entsprechenden Mandates kompetent und umfassend begleiten. Hierzu muss die Information so kompakt sein, dass eine Einarbeitung in einer angemessenen Zeit gelingen kann, aber auch so ausführlich, dass eine erfolgreiche Bearbeitung von zumindest durchschnittlich komplexen Angelegenheiten aus der behandelten Materie möglich ist. Besonders willkommen sind dabei die Checklisten, Praxistipps und Formulierungsvorschläge. Ergänzend enthält das Handbuch Muster für immer wieder benötigte Schreiben und Schriftsätze, die insbesondere von Berufsanfängern und Einsteigern in das Rechtsgebiet geschätzt werden dürften. Auch dem Fachanwalt können sie zur kritischen Überprüfung der eigenen Formulierungsgewohnheiten dienen.
Das hier zu besprechende Werk wird den Anforderungen an ein Anwaltshandbuch mehr als gerecht. In acht Teilen, beginnend im Allgemeinen Teil mit einer Einführung in die Besonderheiten des Gewerblichen Rechtsschutzes und den Grundlagen des Wettbewerbsrechts und des Gewerblichen Rechtschutzes, werden in den weiteren Teilen Verfahrensfragen, Europarecht, Unlauterkeitsrecht, Verwandte Rechtsgebiete (einschließlich des Presserechts, des Rundfunkrechts, der Rechtsfragen der Telemedien, des Domainrechts, des Heilmittelwerberechts, des Lebensmittelrechts und des Kosmetikrechts), das Markenrecht, Technische Schutzrechte, Nichttechnische Schutzrechte, Lizenz- und F&E-Verträge, Kartellrecht und schließlich Besonderheiten bei der Insolvenz ausführlich behandelt.
Schon diese Aufzählung lässt erahnen, dass das Handbuch tatsächlich eine Allzweckwaffe auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtschutzes ist. Dementsprechend darf auch ein Kapitel zur Rechtsdemoskopie nicht fehlen. Ein solches sucht man in anderen Werken meist vergeblich. Demoskopie und Methodik der Umfrage sind kein Bestandteil der regulären Juristenausbildung. Kenntnisse müssen insoweit regelmäßig im Selbststudium erworben werden. Der Blick in das Handbuch ist hier ausgesprochen bereichernd und praxisgerecht. Fragen der Kostenerstattung und Gutachterauswahl werden ebenso behandelt wie die richtige Formulierung des eventuell notwendigen Beweisantrags. Im Wettbewerbsrecht und einigen benachbarten Rechtsgebieten bildet die sog. Verkehrsauffassung die wichtigste Grundlage für gerichtliche oder behördliche Entscheidungen bzw. Maßnahmen. Gerichte können aus eigener Kenntnis Feststellungen zur Verkehrsauffassung treffen, soweit die Richter zu den beteiligten Verkehrskreisen gehören. Schwierig wird es jedoch, wenn hierzu ein besonderes Fachwissen oder „Erfahrungswissen“ erforderlich ist. Hier können die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse durch eine rechtsdemoskopische Umfrage identifiziert und in das Verfahren eingeführt werden. Auch im Kennzeichenrecht können Bekanntheit und/oder Hinweisfunktion eines Kennzeichens über eine demoskopische Umfrage dargelegt und damit die Behörde oder das Gericht bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden. Selbst bei der Feststellung einer Verwechslungsgefahr kann eine solche Umfrage sinnvoll sein. Das Handbuch hilft, diese Möglichkeiten zu erkennen und gezielt einzusetzen.
Alle im Handbuch aufgeführten Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes und der Nebengebiete sind übersichtlich, ausführlich und praxisgerecht behandelt. Lediglich die Verortung einzelner Punkte ist in seltenen Fällen etwas überraschend. Im Kapitel über die Unionsmarke, welches bereits die ab dem 1. Oktober 2017 geltende Nummerierung der Vorschriften der UMV berücksichtigt, fehlen an der erwarteten Stelle (Aufzählung der Zeichenformen im Einzelnen) Angaben zur neu eingeführten Gewährleistungsmarke. Hierunter sind Kennzeichen zu verstehen, die bereits bei der Anmeldung als Unionsgewährleistungsmarke bezeichnet werden müssen und die für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden, für die der Inhaber bestimmte Standards gewährleistet. Angaben finden sich hier erst am Ende des entsprechenden Kapitels bei den Darstellungen zur Anmeldung und Eintragung. Da diese Standards in einer Markensatzung festgelegt werden und darin Überprüfung, Überwachung und Sanktionierung der Standards enthalten sein müssen, eröffnen die neuen Gewährleistungsmarken ein breites Aufgabenspektrum für Juristen, sei es in der Gestaltung, sei es in der Durchsetzung. Eine Anleitung für die Erstellung einer Markensatzung enthält das Handbuch nicht, wohl aber einen Hinweis auf die damit verbundenen Komplikationen und einen Vorschlag im Praxistipp für eine alternative Vorgehensweise.
Schließlich werden auf die Berater zukommende und noch nicht abschließend definierbare Aufgabenstellungen angesprochen. So gibt es ausführliche Hinweise zu den möglichen Konsequenzen des „Brexit“ in Bezug auf die Unionsmarke und es werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie hier vorbeugend zu reagieren ist. Ebenso finden sich Hinweise zu den Reformansätzen zur Behandlung von Lizenzverträgen in der Insolvenz, die bei der Vertragsgestaltung hilfreich sein können.
Für das Handbuch gilt: Alles drin, alles dran. Wer im gewerblichen Rechtschutz tätig ist und auf das Handbuch verzichtet, beherrscht entweder alles selbst oder macht sich das Leben unnötig schwer.