Hümmerich / Lücke / Mauer, Arbeitsrecht, 9. Auflage, Nomos 2018
Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., Essen
Der „Hümmerich/Lücke/Mauer“ ist – neben dem deutlich weniger umfangreichen Schaub’schen Formular- und Verfahrenshandbuch – wohl eines der Standardwerke der arbeitsrechtlichen Formularliteratur. Insofern freut es den Rezensenten ganz besonders, dass dieses Werk vier Jahre nach der Vorauflage nunmehr in der 9. Auflage erschienen ist.
Die Mustertexte, aber auch die Erläuterungen sind umfassend aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht worden. Selbstverständlich liegt ein Schwerpunkt des Werks im derzeit allseits diskutierten Bereich der „Digitalisierung der Arbeitswelt“. Insofern wurden neue Arbeitsformen (etwa Crowdworking) und die Entwicklung der Entkopplung von Arbeit und Arbeitsort (etwa „Home-Office“) an zahlreichen Stellen berücksichtigt. Dies schließt Musterformulierungen etwa zu Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz oder zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen mit ein. Darüber hinaus haben die Autoren aber auch an vielen Stellen neue Gesichtspunkte berücksichtigt und die Muster entsprechend angepasst. Der sich überwiegend aus der Anwaltschaft rekrutierende Kreis von nur sieben Autoren hat insofern ganze Arbeit geleistet. Neu hinzugekommen ist Michael Holthaus, Richter am Arbeitsgericht Erfurt, der mit der vorliegenden Auflage die Bearbeitung des 5. Kapitels (Betriebsvereinbarungen) übernommen hat.
Das Formularbuch ist in acht Kapitel gegliedert. Zunächst behandeln Wisswede und Lücke die Verträge mit Arbeitnehmern, mit freien Mitarbeitern sowie mit GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen (§ 1). Sodann widmet sich Lücke den Zusatzvereinbarungen zu Arbeits- und Anstellungsverträgen (§ 2), bevor Möhren sich den Arbeitsrechtstexten der Personalarbeit zuwendet (§ 3). In der Folge behandelt Regh den Komplex der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Holthaus den weiten Bereich der Betriebsvereinbarungen (§ 5). Mauer setzt sich sodann mit den Schriftsätzen im arbeitsgerichtlichen Urteils- (§ 6) und Beschlussverfahren (§ 7) auseinander. Schließlich widmet sich Vienkennoch den Gebühren und dem Rechtsschutz im Arbeitsrecht (§ 8). Den Kapiteln vorangestellt sind eine knappe Inhaltsübersicht sowie ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, ein Abkürzungs- und ein Literaturverzeichnis. Das ans Ende gestellte Sachverzeichnis rundet das Werk ab. Letzteres gefällt deswegen besonders gut, da auch hier neue Stichworte, etwa „Dauererreichbarkeit“ oder „Digitalisierung der Arbeitswelt“, eingefügt wurden und damit dem Leser die Auffindbarkeit der einschlägigen Stelle erleichtert wird.
Wenngleich es weiterhin die Möglichkeit der Telearbeit gibt und geben wird, so wird ihre Bedeutung in den kommenden Jahren wohl rückläufig sein. Andere Formen des mobilen Arbeitens sind in der Durchführung flexibler – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber – und benötigen das starre Korsett der Telearbeit nicht mehr. Möhren hat den einzelvertraglichen Mustern zur Telearbeit daher nun auch Muster zum mobilen Arbeiten hinzugefügt. Werden Beschäftigte im „Home-Office“ tätig, so wird dem regelmäßig eine individuelle (§ 3, Rn. 228a) oder kollektive (§ 5, Rn. 150) Vereinbarung zugrunde liegen. Doch ungeachtet dessen sollte der Arbeitgeber die Beschäftigten insbesondere über die Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz aufklären. Zwar gilt auch im „Home-Office“ der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Allerdings ist dieser nicht einschlägig, wenn der Arbeitnehmer einen Weg im „Home-Office“ zurückgelegt, um einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen, sich etwa in der Küche ein Glas Wasser holen möchte (vgl. BSG, Urt. v. 5.7.2016 – B 2 U 5/15 R). Möhrenhat diese Rechtslage im Merkblatt „Hinweise zum mobilen Arbeiten“ (§ 3, Rn. 229) außerordentlich gut und prägnant zusammengefasst. Erbringen Beschäftigte Teile ihrer Arbeitsleistung im „Home-Office“, ist daher der Einsatz eines solchen Merkblatts – ggf. angepasst auf den jeweiligen Betrieb – zu empfehlen.
Äußerst praxisrelevant sind auch die Muster von Holthauszu Betriebsvereinbarungen im technischen Bereich (§ 5, Rn. 129 ff.). Die fortschreitende Digitalisierung, die stark wachsenden Datenmengen sowie ein sich änderndes Datenschutzrecht machen es zu einer essentiellen Aufgabe jedes im Unternehmen oder in der Verwaltung tätigen Juristen, sich mit den kollektiven Handlungsoptionen auseinander zu setzen. Holthaus gibt dem Leser hier etliche Muster an die Hand, die in dieser Ausführlichkeit selten zu finden sind. Geboten werden nicht nur die Klassiker in diesem Bereich, etwa eine Vereinbarung zur Nutzung von E-Mail und Internet im Betrieb (§ 5, Rn. 130). Darüber hinaus finden sich auch Vereinbarungsmuster zur Beteiligung des Betriebsrats vor der Einführung neuer IT-Systeme (§ 5, Rn. 131), zu Einführung, Einsatz und Weiterentwicklung von IT-Systemen (§ 5, Rn. 131) sowie zur Einführung eines Personalinformationssystems (§ 5, Rn. 138). Der Einsatz solcher Vereinbarungen dürfte unter Beachtung der neuen § 88 DSGVO sowie § 26 BDSG-neu noch wichtiger werden. So postulierten Klösel/Mahnhold erst kürzlich, die Betriebsverfassung habe nunmehr „das Potential, sich zum zentralen Grundpfeiler von Konzepten des Beschäftigtendatenschutzes zu entwickeln“ (Klösel/Mahnhold, NZA 2017, 1428). Auch dürften sich – unter dem Eindruck des nahenden Inkrafttretens der DSGVO – etliche kleinere Unternehmen erstmals eingehend mit Fragen zur Reglung von IT-Systemen im Betrieb auseinandersetzen. Für sie werden die Muster eine sehr gute Grundlage darstellen.
Für jene, die vielfach mit der Erstellung von Vertragstexten, seien es Arbeits- oder Aufhebungsverträge, Betriebsvereinbarungen oder auch Altersteilzeitverträge, oder mit Texten im Rahmen der Personalarbeit, etwa Zeugnissen, konfrontiert sind, ist dieses Formularbuch ein Pflichtwerk. Schnell wird der Praktiker merken, welch ungeheure Zeitressourcen der Umgang mit dem Werk freisetzt. Auch als Quelle von Ideen kreativer Vertragsgestaltungen kann der Hümmerich/Lücke/Mauer auf ganzer Linie überzeugen. Zudem ist das Werk für den forensisch tätigen Arbeitsrechtler hochinteressant. Er wird – neben den genannten Vertragstexten – an den vielen Musterklagen und -anträgen sowie dem großen Fundus zur Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen seine Freude haben.
Der Verlag stellt mitsamt dem Druckexemplar auch eine (kostenfreie) Online-Nutzungsmöglichkeit des Werks zur Verfügung. Der Zugriff ist dabei nicht auf die Mustertexte und Erläuterungen des Formularbuchs beschränkt, sondern macht auch die darin zitierte Rechtsprechung zugänglich. Dies freut den Rezensenten sehr, da die so geschaffene Möglichkeit, die Mustertexte in eigene Dokumente einfügen zu können, das müßige Abschreiben von Musterformulierungen aus dem Druckexemplar oftmals ersetzen kann. Der Hümmerich/Lücke/Mauer führt auch insofern zu einem erheblichen Zeitgewinn in der täglichen Arbeit. Unverständlich bleibt allein, warum die Muster neben eigenen Randnummern auch noch mit Musternummern versehen werden. Sollte dahinter ein tieferer Sinn verborgen sein, so würde sich hierzu ein deutlicher Hinweis zu Beginn des Werks anbieten.
Insgesamt betrachtet ist der Hümmerich/Lücke/Mauerwohl das umfangreichste und aktuellste Formularbuch zum Arbeitsrecht. Für den Alltag des arbeitsrechtlichen Praktikers stellt das Werk eine ungeheure Bereicherung dar.