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Rezension: Gesamtes Strafrecht aktuell

Knierim / Oehmichen / Beck / Geisler, Gesamtes Strafrecht aktuell, 1. Auflage, Nomos 2018

Von RA Dr. Sebastian Braun, Leipzig.


Als Rechtsanwender stellt es eine nicht geringe Herausforderung dar, hinsichtlich der Entwicklungen in den im individuellen Interesse stehenden Rechtsgebieten immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Dies gilt für die aktuelle Rechtsprechung ebenso wie für laufende Gesetzesvorhaben. Oftmals gilt das Zivil- und Öffentliche Recht als Paradebeispiel für rege Tätigkeiten des Gesetzgebers. Dass dieser auch auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts sehr aktiv gewesen ist, zeigt das nunmehr erschienene Handbuch „Gesamtes Strafrecht aktuell“ von Knierim/Oehmichen/Beck/Geisler. Dieses verfolgt das ehrgeizige Ziel, dem Leser in einem Buch die maßgeblichen Gesetzesänderungen vorzustellen, die in den Jahren 2016 und 2017 in Kraft getreten sind. Das Buch ist in 3 große Komplexe aufgeteilt: Reformen im materiellen Strafrecht, Reformen im Sanktionsrecht und Rechtsfolgenrecht sowie Reformen im Verfahrensrecht. Insgesamt werden 23 Themenbereiche behandelt.

Die Reformen im materiellen Strafrecht bilden den ersten Teil. In diesem sind alle großen „Dauerbrenner“ zu finden, die in den vergangenen Jahren die Medien bestimmt haben. Gedacht sei z.B. an die Diskussionen zur Sterbehilfe mitsamt des neuen § 217 StGB, den Sportwettbetrug und die Einführung von § 265c StGB, die Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, b StGB) oder die Strafbarkeit illegaler Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), die durch den Fall des „Berliner Ku´damm-Rasers“ 2017 besonders im Interesse der Öffentlichkeit standen. Im zweiten Teil, der sich dem Sanktions- und Rechtsfolgenrecht widmet, wird man u.a. über das Fahrverbot als Nebenstrafe und über die Erweiterung des Einsatzes der elektronischen Fußfessel informiert. Die Reformen im Verfahrensrecht im dritten Teil werden durch einen sehr ausführlichen Part zu den Beschuldigtenrechten eröffnet, an den sich in der Folge z.B. die Neuerungen im Bereich der elektronischen Aktenführung oder auch der Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung anschließen.

Schnell wird bei der Lektüre klar: Das Buch geht deutlich über die bloße Vorstellung der neuen Gesetze und der Zusammenfassung der einschlägigen Bundestagsdrucksachen hinaus. Den Auftakt eines jeden Kapitels bilden rechtspolitische Überlegungen bzw. Analysen. Sie erklären die Hintergründe und Zielsetzungen, die mit dem Gesetzesvorhaben einhergehen. Zudem wird die Gesetzgebungsentwicklung noch einmal nachgezeichnet. Es folgt der Abdruck des Gesetzeswortlautes. Hier ist es sehr hilfreich, dass sich die innerhalb eines Paragraphen eingetretenen Neuerungen kursiv abheben, sodass man die Änderungen bereits auf den ersten Blick nachvollziehen kann.

Im Anschluss bieten die Autoren eine umfassende Kommentierung der neuen Vorschriften an. Dabei wurden durchweg aktuelle Beiträge aus dem juristischen Schrifttum aufgegriffen und verwertet und die Novellierungen ggf. auch kritisch hinterfragt. Gleichsam ist erfreulich, dass die Autoren bei noch offenen Auslegungsproblemen eigene Wege einschlagen. So scheut sich z.B. Knierim nicht, hinsichtlich der am 09.11.2017 in Kraft getretenen Novellierung des § 203 StGB und dem in § 203 III StGB neu eingefügten Merkmal der Erforderlichkeit, einen Vorschlag für den dafür geltenden Auslegungsmaßstab zu unterbreiten (S. 84).

Die Kommentierungen lassen sich flüssig lesen. Die neuen Gesetzesentwicklungen kann man sich rasch erschließen, ohne jedoch auf eine tiefgehende Darstellung verzichten zu müssen. Das Vorwort zeugt davon, dass es das Ziel gewesen ist, das Handbuch frühestmöglich erscheinen zu lassen. Wer meint, dass aufgrund dieses Bestrebens nach Aktualität, die Qualität gelitten haben könnte, irrt.

An wen richtet sich nun das Werk? Grundsätzlich natürlich an jeden Strafrechtsinteressierten. Jedoch handelt es sich um ein Handbuch, das auf die Bedürfnisse des Praktikers zugeschnitten ist und ihm die Auswirkungen der neuen Gesetze für die Rechtspraxis aufzeigt. Auch thematisch ist die Neuerscheinung vorrangig für denjenigen interessant, der im Allgemeinen mit der ganzen Bandbreite des Strafrechts zu tun hat. Dies sind in der Regel klassische Strafverteidiger, aber auch für Staatsanwälte und Strafrichter dürfte das Handbuch von großem Nutzen sein.

Im Vorwort lässt sich lesen, dass Verlag und Autoren mit diesem Band ein Experiment gewagt haben. Dieses ist geglückt. Es wäre zu wünschen, dass dieses Konzept beibehalten und auch künftig über die aktuellen Gesetzesentwicklungen in diesem Format berichtet wird.

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