Hölters (Hrsg.), Aktiengesetz Kommentar, 3. Auflage, C.H. Beck / Vahlen 2017
Von Dipl. iur. Andreas Seidel, Göttingen
Nachdem die zweite Auflage aus dem Jahr 2014 in den vergangenen dreieinhalb Jahren sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis rege Beachtung gefunden hat, was vor allem die zahlreichen Belege in Rechtsprechung und Literatur zeigen, und durch die teilweise tiefgreifenden Neuerungen des Aktienrechts war nun der Drang nach einer Neuauflage groß. Der Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hölters hat mit 18 weiteren Autoren aus der Praxis die Kommentierung vollständig auf den Stand von 2017 gebracht. Dabei musste ein besonderes Augenmerk auf die Neuerungen durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst aus dem Jahr 2015 und die Aktienrechtsnovelle 2016 gelegt werden. Zudem wurden die Verweise auf den DCGK auf den Stand seiner aktuellen Fassung aus 2017 gebracht. Darüber hinaus ist es äußerst erfreulich, dass bereits das neue WpHG zu Grunde gelegt wurde. Im Anhang zu § 22 AktG wurden zunächst die §§ 33 bis 47 WpHG in der Fassung vom 3.1.2018 abgedruckt und im Anschluss daran die Mitteilungspflichten nach dem WpHG von Hirschmann kursorisch kommentiert. Hierbei darf jedoch – dem Rahmen des Werkes durchaus angemessen – keine ausführliche Besprechung jeder einzelnen Regelung erwartet werden. Vielmehr werden nur die wichtigsten Zusammenhänge erläutert, wobei auch in der Kommentierung schon das zweite FiMaNoG vom 23.6.2017 berücksichtigt wurde.
Die Kommentierung zeichnet sich durch große Prägnanz und eine zielsichere Darstellung der wichtigsten Wertungen aus. Dabei fungiert der Hölters als umfangreicher einbändiger Kommentar, der sich daher hervorragend als schneller Ratgeber eignet. Zu diesem Entschluss gelangt man auch, wenn man sich das umfangreiche Schlagwortregister ansieht. Dieses Bild wird allenfalls durch die langen – teilweise sogar mehrere Seiten langen – Subregister unter den einzelnen Oberbegriffen leicht getrübt, wodurch zuweilen das Schlagwortregister eher auseinandergerissen denn ausführlich erscheint.
Im Rahmen der Neukommentierung wurde ein besonderes Augenmerk auf die 2015 neu geschaffene sog. Geschlechterquote und die Zielgrößenbestimmung gelegt. Sowohl in der Kommentierung des § 76 von Weber (Rn. 81 ff.) als auch in § 96 von Simons (Rn. 44 ff.) und in § 111 von Hambloch-Gesinn und Gesinn (Rn. 83a ff.) wurde dies berücksichtigt, wobei die Zielgrößenbestimmung gem. § 111 Abs. 5 hätte ausführlicher ausfallen können. Zwar sind viele Probleme aufgeworfen worden wie beispielsweise die Geltung im Konzern (§ 111 Rn. 83e), jedoch sind diese häufig nur angerissen; zur vertieften Behandlung wird auf weiterführende Literatur verwiesen. Dabei ist aber auch hier die Prägnanz und sprachlicher Klarheit augenfällig, die dem ganzen Werk innewohnt. So wird beispielsweise die Festlegung und Festlegungspflicht der Zielgrößenbestimmung durch den Aufsichtsrat (§ 111 Rn. 83b) äußerst kurz und bündig dargestellt, um die wichtigsten Aussagen herauszufiltern. Demgegenüber ist die Besprechung in § 96 und in § 76 dem Umfang des Gesamtwerkes angemessen ausführlich. Simons hat in § 96 sogar ein eigenes Schrifttumsverzeichnis zur Geschlechterquote erstellt. Hierdurch kann, insbesondere aufgrund der Aktualität und der großen praktischen Bedeutung, ein ausführlicher Einblick in diese neue Materie gegeben werden, der gerade aus Sicht des Praktikers, der nun in die Lage versetzt wurde, auch hierzu beraten zu müssen, wertvoll ist, um sich vertiefte Kenntnisse anzueignen, die den Rahmen eines Handkommentars gesprengt hätten. Zudem unterfüttert Simonsseine ausführlichen Erläuterungen immer wieder durch Übersichtstabellen, die prägnant die wichtigsten Informationen zusammenfassen. Etwa zu den Auswirkungen der Geschlechterquote in den verschiedenen Mitbestimmungsformen bei Gesamt- und bei Getrennterfüllung (§ 96 Rn. 47).
Die Zusammenfassung durch Überblickstabellen wird dabei erfreulicherweise gerne und oft genutzt, insbesondere um mitbestimmungsrechtliche Themen wie die verschiedenen Formen der Unternehmensmitbestimmung und ihre Unterschiede (§ 96 Rn. 43) oder die verschiedenen Gründen für die Verkleinerung des Aufsichtsrats, deren Rechtsfolgen und die Notwendigkeit eines Statusverfahrens (§ 95 Rn. 14) zu verdeutlichen. Angesichts der Tatsache, dass die textliche Differenzierung zwischen den einzelnen Mitbestimmungsarten viel Raum fordert und man sich nicht selten in den verschiedenen Mitbestimmungsgesetzen verliert, kann sich jeder, der sich auch nur ansatzweise mit Fragen der Unternehmensmitbestimmung und dessen verschiedenen Formen beschäftigt, über die Erstellung dieser Übersichten freuen.
Zusammenzufassend ist die Präzision, mit der die Autoren das Aktienrecht, das SpruchG und auszugsweise das WpHG (§§ 21 bis 29) sowie das WpÜG (§§ 39a bis 39c) kommentieren, beeindruckend. Auch wenn man zuweilen die Gratwanderung zwischen einer konzentrierten Darstellung und einer gefährlichen Verknappung bemerken kann, eignet sich der Hölters umfassend als ausgewogener Handkommentar, der besonders Praktiker durch die knappe Darstellungsweise überzeugen wird, wobei der Gesamteindruck durch viele Hilfestellungen wie den Überblickstabellen oder dem ausführlichen Sachregister, die die Kommentierung leicht nachvollziehbar und das Werk leicht handhabbar machen, abgerundet wird.