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Rezension: Juristische Methodenlehre

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Möllers, Juristische Methodenlehre, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg



Herzstück der juristischen Arbeit – egal ob im Studium oder später in der Praxis – ist die Falllösung, also das Subsumieren eines realen Sachverhalts unter die passenden Gesetzesnormen, um zu dem „richtigen“ Ergebnis zu kommen. Dies gestaltet sich allerdings bisweilen alles andere als einfach, sind Gesetze als abstrakt-generelle Normen doch für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen konzipiert und damit in ihrer Anwendung nicht für jede konkrete Fallgestaltung eindeutig. Zudem gibt es in der Rechtswissenschaft – im Gegensatz zur Naturwissenschaft – häufig nicht die „eine“ objektiv richtige, bestenfalls sogar dem praktischen Beweis zugängliche Lösung. Vielmehr gilt es, die am besten vertretbare Lösung zu erarbeiten. Ziel muss es dabei sein, als Anwalt den Richter, als Richter die Parteien, als Wissenschaftler die Kollegen und als Dozent die Studenten von der Richtigkeit der eigenen Ansichten zu überzeugen, indem man diese mit tragfähigen Argumenten untermauert und die Gegenargumente überzeugend entkräftet. Zu diesem juristischen Arbeiten und Argumentieren will der Verfasser seine Leser mit dem vorliegenden Werk anleiten, indem er ihnen einen prall mit methodischem Handwerkszeug gefüllten Koffer mit auf den Weg gibt.

Das vorliegende Werk ist im Oktober 2017 erstmals erschienen. Der Autor dürfte vielen Juristen aber bereits durch sein Werk zur juristischen Arbeitstechnik bekannt sein. Auf rund 500 Seiten widmet er sich dieses Mal voll und ganz der Methodik der Falllösung, von den Rechtsquellen über die klassischen Auslegungstechniken bis hin zur richterlichen Rechtsfortbildung. Das Werk beginnt mit einem ausführlichen Inhaltsverzeichnis sowie einem Verzeichnis der wichtigsten Literaturquellen. Daneben finden sich aber auch zu Beginn jedes Paragraphen und teils auch innerhalb dieser am Anfang der einzelnen Abschnitte nochmals kurze Verzeichnisse der konkret verwendeten Quellen. Diese werden durch eine Vielzahl an Fußnoten ergänzt, so dass der interessierte Leser problemlos weiterführende Literatur zu den angesprochenen Punkten finden wird. Am Schluss des Werkes befindet sich neben einem knapp 15-seitigen Stichwortverzeichnis auch noch eine Übersicht über die im Text vorgestellten Argumentationsfiguren und ihre jeweiligen Fundstellen innerhalb der Ausführungen. Hiermit eignet sich das Werk auch perfekt zum Nachschlagen.

Der Verfasser gliedert sein Werk in fünf große Teile, die wiederum in insgesamt 15 Paragraphen unterteilt sind. Im ersten Teil befasst er sich mit den Zielen der juristischen Methodenlehre und den Rechtsquellen, wobei er einen inhaltlichen Schwerpunkt auf die Bedeutung der Rechtserkenntnisquellen bzw. sekundären Rechtsquellen, also insbesondere das Richterrecht, aber auch Verwaltungsvorschriften, privat gesetzte Normen und die rechtsvergleichende Arbeit legt. Auch das Naturrecht thematisiert er hier. Damit erweitert er den Blick des Lesers für die bei der Rechtsfindung heranzuziehenden Materialen erheblich.

Im zweiten Teil befasst er sich mit der Auslegung der einzelnen konkreten Rechtssätze. Als Ausgangspunkt dient ihm hierbei der „klassische“ Kanon von Savigny und die hierzu entwickelten Stilfiguren. Diesen erweitert er innerhalb der teleologischen Auslegung um moderne Argumentationsfiguren wie die „Folgenorientierte Auslegung“ und die „Ökonomische Analyse des Rechts“. Dabei zeigt er auf, dass es zu fast allen klassischen Argumentationsfiguren auch Gegenfiguren gibt, mit denen sich diese entkräften und als reine Formalargumente entlarven lassen. Durch diese Ausführungen wird das Auge des Lesers für vermeintlich überzeugende Argumentationsmuster geschärft, sowohl hinsichtlich fremder, aber auch der eigenen bisherigen Vorgehensweise.

Im dritten Teil bezieht der Verfasser dann das Verfassungs- und Europarecht als dem einfachen Recht übergeordnete Rechtsnormen in seine Überlegungen mit ein und erläutert deren Einfluss auf die Rechtsfindung. Schwerpunkte der Darstellung bilden hierbei die verfassungskornforme Auslegung und Rechtsfortbildung sowie die Bedeutung des Europarechts bei der Arbeit mit nationalen Rechtsnormen. Am Ende dieses Abschnitts geht er auch noch kurz auf die Bedeutung des Völkerrechts, insbesondere der EMRK, für die Rechtsfindung ein.

Den vierten Teil widmet der Verfasser dann den Möglichkeiten zur Konkretisierung von Rechtsbegriffen. Hier legt er einen Schwerpunkt auf die Arbeit mit Generalklauseln. Er analysiert in diesem Abschnitt zudem die verschiedenen von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Vorgehensweisen zur Ausbildung von Vergleichsgruppen, Rechtsprinzipien und der Abwägung konkurrierender Prinzipien miteinander. Für die Rechtsprinzipien verdeutlicht er seine Ausführungen daran anschließend am Beispiel des Zusammenspiels von Privatautonomie und Vertragsfreiheit im Zivilrecht.

Zum Schluss des Werkes befasst sich der Verfasser noch mit den Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung im demokratischen Rechtsstaat. Dafür arbeitet er die Voraussetzungen und Hinderungsgründe einer zulässigen Rechtsfortbildung heraus. Hieran anschließend bettet er die entwickelte Methodik in die praktische Fallbearbeitung ein und verzahnt sich mit den benachbarten juristischen Disziplinen. Davon ausgehend entwickelt er dann ein vollständiges Prüfungsschema für die in der gesamten Arbeit vorgestellten Instrumente, das die behandelten Einzelaspekte zusammenführt und dem Leser eine leicht zu umzusetzende Anleitung an die Hand gibt. Zuletzt werden die zuvor theoretisch behandelten Fragestellungen noch an ein bis zwei Fällen zu den einzelnen Abschnitten verdeutlicht.

Neben der rein nationalen Perspektive fasst der Verfasser in seinen Ausführungen auch stets die europäische Komponente der Rechtsfindung mit ins Auge und stellt das Vorgehen des EuGH bei der Falllösung dar. Hiermit erweitert er den nationalen Blick um den heute unerlässlichen europäischen Blickwinkel. Diesem kommt mittlerweile aufgrund der enormen Anzahl europäisch determinierter Rechtsnormen im vermeintlich nationalen Recht eine herausragende Bedeutung zu.

Alles in allem vermag das vorliegende Werk klar zu überzeugen und ist jedem interessierten Juristen nur zu empfehlen. Es schärft den Blick für unsaubere Argumentationen Dritter und hält zu einer kritischen Überprüfung der eigenen Argumentationsstränge an. Hierfür gibt es dem Leser einen randvoll gefüllten Werkzeugkoffer mit juristischem Handwerkszeug an die Hand. In der Tiefe seiner Ausführungen und dem Umfang wird es allerdings viele Studierende nicht nur zu Beginn des Studiums, sondern auch noch vor dem ersten Staatsexamen überfordern. Insbesondere für die eigene wissenschaftliche Arbeit, sei es die Promotion oder auch Zeitschriftenbeiträge, stellt es aber ein wertvolles Hilfsmittel dar, um die Durchschlagskraft der eigenen Argumente zu erhöhen und Kritik an abweichenden Meinungen besser begründen zu können. Ebenso wird es Richtern für die Begründung ihrer Entscheidungen neue Ansatzpunkte liefern, die zu besser nachvollziehbaren Urteilen führen. Entsprechend werden auch Anwälte eine Vielzahl von Denkanstößen aus der Lektüre mitnehmen, um neue Argumentationsstränge für ihre Klagebegründungen zu entwickeln. Damit stellt sich das Werk sowohl für Theoretiker als auch für Praktiker als sehr empfehlenswert dar.

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