Prütting / Gehrlein, ZPO, 5. Auflage, Luchterhand 2013
Von RA Stefan Busch, Lübeck
Der Kommentar zur ZPO ist seit seiner ersten Auflage im Jahre 2009 nunmehr bereits in der fünften Auflage erschienen. Durch seine jährliche Erscheinungsweise und sein erstklassiges Autorenteam aus Justiz, Rechtsanwaltschaft und auch Lehre muss er den Vergleich mit den „Klassikern“ der ZPO wie dem „Zöller“ und dem „Thomas/Putzo“ wahrlich nicht scheuen – im Gegenteil! Somit ist dieser Kommentar nicht nur für den Praktiker, sondern vielmehr auch für Studenten und Referendare bestens geeignet.
Die Autoren verfolgen vornehmlich das Ziel, den Kommentar auf aktuellstem Stand zu präsentieren, damit seine Leserschaft den bestmöglichen Nutzen aus ihm ziehen kann. Dies gilt sowohl für die Rechtsprechung als auch für Gesetzgebung und Literatur. Vor allem diesem Ziel ist die jährliche Erscheinungsweise geschuldet. In der aktuellen Auflage hat insbesondere das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess Berücksichtigung gefunden. Aber auch das am 26.07.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz hat seinen Platz in der Neuauflage dieses Kommentars gefunden.
Neben der ZPO werden im Prütting/Gehrlein u.a. das EGZPO, das GVG und das EGGVG, aber auch die EuBVO, die EuGFVO, die EuGVO, die EuMVVO, die EuVTVO und die EuZVO kommentiert.
Der inhaltliche Aufbau entspricht dem der anderen üblichen Kommentierungen. Neben der chronologischen Reihenfolge und vorangestelltem Gesetzestext tragen jedoch insbesondere die hervorgehobenen Überschriften und Schlagworte sowie die Absätze zu einem äußerst angenehmen Lesefluss bei. Erfreulicherweise verzichtet dieser Kommentar auf den sonst in den Kommentaren üblicherweise anzutreffenden „Palandtstil“ in Form von regelmäßigen Abkürzungen, so dass dieser Kommentar gut verständlich und vor allem auch einfach zu lesen ist, ohne jedoch inhaltlich weniger tiefgehend zu sein als die anderen gängigen ZPO-Kommentare.
Inhaltlich hat nur beispielhaft besonders gut das Streitwertlexikon zu § 3 ZPO gefallen. Aber auch die Ausführungen zum insbesondere in der Praxis äußerst wichtigen Berufungsrecht wussten absolut zu überzeugen. So werden die Berufungsgründe im Rahmen des § 513 ZPO in Verbindung mit § 546 ZPO äußerst anschaulich und gut verständlich dargestellt. Der Rezensent konnte mit Hilfe dieses Kommentars alle Praxisfragen klären, ohne auf die etablierten ZPO-Kommentare zurückgreifen zu müssen.
Fazit: Der Prütting/Gehrlein muss sich hinter den etablierten Kommentaren wie „Zöller“ und „Thomas/Putzo“ absolut nicht verstecken, sondern weiß ebenfalls auf Anhieb vollumfänglich zu überzeugen, so dass zu Recht davon ausgegangen werden darf, dass dieser Kommentar auch in Zukunft weiterhin jährlich erscheinen wird. Für den Rezensenten dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis der „Prütting/Gehrlein“ in einem Atemzug mit den etablierten ZPO-Kommentaren genannt wird.