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Rezension: Das Assessorexamen im Zivilrecht

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Anders / Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 13. Auflage, Vahlen 2017

Von Rechtsreferendarin Patricia M. Popp, M.A., Darmstadt



Spätestens ab der Suche nach einer richtigen Begleitlektüre für die Zivilstation im Referendariat, ist „Das Assessorexamen im Zivilrecht“ von Anders / Gehleden meisten Rechtsreferendaren ein Begriff. Dabei stammt der „Anders Gehle“ – wie diese unter Referendaren verbreitete Bezeichnung es vermuten lässt – nicht aus der Feder eines Herrn Anders Gehle, sondern ist vielmehr das Werk von Frau MonikaAnders und Herrn BurkhardGehle. MonikaAnders, ihres Zeichens Präsidentin am Landgericht Essen, und BurkhardGehle, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, haben nun zum 13. Mal das seit 1986 erscheinende Lehrbuch zum Assessorexamen im Zivilrecht neu aufgelegt. In der Neuauflage sind viele gesetzliche Änderungen wie solche des RVG, des 2. Kostenrechtsänderungsgestzes oder des § 232 ZPO (Rechtsbehelfsbelehrung) berücksichtigt und durch aktuelle Rechtsprechung konkretisiert worden. Aber auch die Erhöhung des gesetzlichen Zinssatzes in § 288 II BGB oder die Handhabung des neueingeführten § 198 GVG (überlange Verfahrensdauer) werden thematisiert. Daneben sind zahlreiche Anregungen der Leser, für die sich die Autoren im Vorwort bedanken, in die Neuauflage eingeflossen.

Bereits zu Beginn des Werkes wird klargestellt, dass nun nicht mehr die in der Universität erlernte Subsumtionstechnnik das Maß aller Dinge darstellt, sondern das Erlernen der Relationsmethode im Mittelpunkt steht. Nur mittels dieser Technik sind Referendare in der Lage einen streitigen Sachverhalt systematisch zu ordnen, ihn auf dieser Grundlage rechtlich zu erfassen um dann schnellstmöglich zu einem Ergebnis zu gelangen. Um diese Technik zu erlernen, bieten die knapp 600 Seiten des Lehrbuchs eine verlässliche Grundlage.

Zunächst erläutern die Autoren im Rahmen des Allgemeinen Teils die Grundlagen der Relationstechnik und beschreiben die Bearbeitung eines Zivilrechtsfalles unter Anwendung dieser Technik. An dieser Stelle sei bereits auf die Schaubilder hingewiesen, die sich neben dem Fließtext finden lassen. Ausgesprochen übersichtlich wird hier bereits zu Beginn des Lehrbuchs der Text veranschaulicht, was unmittelbar zum Verständnis der Materie beiträgt. Im Allgemeinen zieht sich diese Übersichtlichkeit durch das komplette Werk: Die Autoren haben für ihre Darstellungen überwiegend kurze Absätze gewählt, die an verschiedenen Stellen durch grau hinterlegte Kästen unterbrochen werden. In diesen werden die soeben dargestellten Inhalte noch einmal kurz zusammengefasst. Solche Zusammenfassungen finden sich beispielsweis zum Aufbau des Gutachtens oder zum Aufbau des Verteidigungsvorbringens. In den grauen Kästen finden sich aber auch immer wieder Merksätze oder Examenshinweise, wie etwa der Hinweis, dass in Examensklausuren teilweise zu unterstellen ist, dass eine Beweiserhebung angeordnet worden ist und diese zu einem bestimmten Ergebnis geführt hat.

Im Folgenden wird zu Urteil und Beschluss Stellung genommen und die einzelnen Abschnitte wie Rubrum, Tatbestand oder Entscheidungsgründe werden beschrieben. Dieses Kapitel ist besonders hilfreich für Referendare die sich am Anfang des Referendariats befinden. Zu diesem Zeitpunkt haben sich nämlich die Wenigsten bereits mit dem Aufbau eines Urteils beschäftigt, denn dies war während des Studiums schlichtweg noch nicht erforderlich. Die präzisen Erläuterungen erleichtern es dem Leser jedoch, sich rasch in diese neuen Grundlagen einzuarbeiten und Form und Inhalte zu verstehen.

Im Besonderen Teil des Lehrbuchs dreht sich dann alles um die Beweiswürdigung, die Aufrechnung im Prozess oder die unterschiedlichen Klagearten, wie Feststellungs- oder Widerklage. Die Darstellungen sind durchweg sehr detailliert und ermöglichen durch Verweise auf die Rechtsprechung eine noch vertieftere Recherche. Zahlreiche Fallbeispiele erleichtern zudem das Verständnis und gestalten die Materie anschaulicher. Der Aufbau des Lehrbuchs ermöglicht es ferner, dass dieses von vorne nach hinten durchgearbeitet werden kann und nicht nur Gelegenheit zum Nachschlagen einzelner Problemstellungen gibt. So wird stets auf das bereits erlernte Wissen aufgebaut.

Ein kurzer Hinweis sei noch zum Anhang des Buches gegeben. Hier geht es um die Arbeit im Zivildezernat. Die Autoren geben zwar direkt zu Beginn den Hinweis, dass die Examensrelevanz für die Dezernatsarbeit relativ gering sei, nichtsdestotrotz könnte es sich in gewissen Situationen – etwa als Aufhänger in der mündlichen Prüfung – bezahlt machen, wenn man diesen Anhang bei der Lektüre gerade nicht stiefmütterlich behandelt. Die Darstellungen erscheinen daher nicht fehl am Platz, sondern runden das Werk als Ganzes ab.

Abschließend bleibt daher festzuhalten, dass die neue Arbeitsweise, in der man den Sachverhalt nicht präsentiert bekommt, sondern erarbeiten muss, vielen Referendaren zunächst Schwierigkeiten bereitet und ein Umdenken erfordert. Mit dem Anders / Gehle kann der Grundstein für das Erlernen der für dieses Umdenken notwendigen Relationstechnik gelegt werden. Außerdem ist es ein nützlicher Begleiter für den Verlauf der Zivilstation und die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. Das Lehrbuch ist nicht umsonst seit über 30 Jahren ein Klassiker in der Referendarausbildung und wird es sicher auch die kommenden 30 Jahre noch bleiben. 

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