Eicher / Luik, SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, 4. Auflage, C. H. Beck 2017
Von RAin, FAin für Sozialrecht Marianne Schörnig, Düsseldorf
Endlich! Diesen Stoßseufzer werden wahrscheinlich sehr viele Praktiker im Sozialrecht ausgestoßen haben, als "der Eicher" in 4. Auflage erschien. Oft angekündigt, genauso oft verschoben, wurde es nach der 3. Auflage 2013 auch allerhöchste Zeit. Vier Jahre sind auf anderen Gebieten des Sozialrechts eine Zeitspanne, in der sich häufig nichts tut; im SGB II ist es eine gefühlte Millisekunde. So rasant sind die Gesetzesänderungen. Seit Inkrafttreten 2005 ist das SGB II mindestens einmal jährlich geändert worden, häufig in größerem Umfang.
Demzufolge erklärt sich auch der Umfang, der trotz Abkürzungen, kleiner Schriftweise und dünnerem Papier auf stattliche 2.209 Seiten angewachsen ist (alleine 51 Seiten Stichwortverzeichnis). Im Anhang zum Kommentar zum SGB II sind noch zwei Regelungen aus dem BKGG kommentiert, nämlich der § 6a, "Kinderzuschlag" und § 6b "Leistungen für Bildungen und Teilhabe".
Damit aber nicht genug: An einigen Stellen werden zusätzlich zum kommentierten Paragraphen noch die entsprechenden Verordnungen zitiert, z. B. § 51 "automatisierter Datenabgleich" enthält die "Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung)".
In den §§ 76 – 80 sind dann die Gesetze genannt und kommentiert, die für den Umfang des Kommentares und das ständige Verschieben des Erscheinungsdatums verantwortlich sind. An erster Stelle das Neunte SGB II Änderungsgesetz.
Das wären aber nur die wichtigsten Neuerungen; selbstverständlich ist das Werk auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Typisch für die "orangenen" Kommentare sind die recht kleine Schrift und das dünne Papier. Die Seiten sind einheitlich im Blocksatz gedruckt; auf Fußnoten wurde völlig verzichtet. Quellenangaben sind im Fließtext enthalten. In der Regel besteht er aus Normprogramm und Kommentierung. Letztere setzt sich in der Regel zusammen aus Inhalt, Systematik, Spezialproblemen. Nach jedem Paragraphentext ist ein Inhaltsverzeichnis enthalten.
"Der Eicher" (damals noch in Zusammenarbeit mit Co-Autor Spellbrink) ist seit der ersten Auflage ein Standardwerk und genießt hohes Ansehen. Völlig zu Recht, das Werk erläutert auf sehr anschauliche, verständliche Weise die komplizierten Regelungen und ständigen Neuerungen auf sehr anspruchsvollem Niveau. Natürlich wäre ein ständiges Update mit jeder Gesetzesänderung wünschenswert. Bei den sich fast schon überschlagenden Neuerungen und der zu erwartenden Qualität der Kommentierungen hätte der Leser jedoch innerhalb kürzester Zeit eine umfassende Bibliothek. Damit wäre der Anspruch eines "Handkommentares" für die tägliche Arbeit wohl kaum mehr zu halten.
Die Kommentierung der Vorschriften ist präzise und detailliert. Etwas überflüssig erscheinen die Verweise innerhalb der Kommentierungen eines Paragraphen; z B. § 22 SGB II, auf den Gesetzestext eines anderen Paragraphen, § 1 SGB II. Daß Sinn und Zweck des SGB II ist, den Arbeitssuchenden bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen, dürfte jedem klar sein. Diese Querverweise sind aber nicht sehr häufig und angesichts der viel häufigeren, präzisen (satzgenauen!) Verweise auf andere Gesetze (z. B. am zitierten Ort § 140 Abs. 4 Satz 2 SGB III) "entschuldbar".
Verfahrensrecht ist explizit nicht enthalten, wird angesichts der Fülle von unzählig zitierten Urteilen aber auch nicht wirklich vermisst. Der Anwender erhält hier alles, was er für die tägliche Arbeit benötigt. Das Warten hat sich gelohnt!