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Rezension: Bankrechts-Handbuch

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Schimansky / Bunte / Lwowski (Hrsg.), Bankrechts-Handbuch, 5. Auflage, C.H. Beck 2017

Von David Eckner, LL.M. (KCL)

  
Der Monat August in 2017 markiert das Wiederaufleben eines Klassikers. Mit der Neuerscheinung des Bankrechts-Handbuchs darf der C.H. Beck-Verlag 2017 dieses Wiederaufleben feiern und zwar als Jubiläum. Im Frühjahr 1997 erschien die erste Auflage des Bankrechts-Handbuchs, herausgegeben von Herbert Schimansky, Hermann-Josef Bunte und Hans-Jürgen Lwowski. Zwanzig Jahre später zeigt sich das Werk so kräftig wie zu Beginn. Das Handbuch zählt zu den umfassendsten Darstellungen des gesamten öffentlichen und zivilen Bank- und Kapitalmarktrechts, ein Must-have für jeden Praktiker und Wissenschaftler.

Mit über sechzig Autoren und rund siebentausend Seiten zählt das Bankrechts-Handbuch zu einer der stärksten Publikationen am Markt. Trotz der mannigfaltigen Regulierungswellen – überwiegend aus europäischer Feder – fasst das Handbuch die Komplexität des Bankrechts sowie seine Rechtsquellenarchitektur in einfache Gliederungsstrukturen. Es dürfte außer Frage stehen, dass das Bankrechts-Handbuch eine feste Referenzgröße darstellt und zwar nicht erst nach dem Blick in das Bearbeiterverzeichnis. Alle Autoren verfügen über zahlreiche Jahre Praxiserfahrung in den jeweiligen Regelungsbereichen und dürften als Meinungsinstanzen aufgefasst werden. Insoweit schafft der „Schimansky/Bunte/Lwowski“ Rechtssicherheit für Marktteilnehmer, die die Komplexität und Überfrachtung des Regelungsbereichs an vielen Stellen kaum noch selbst durchschauen können. Zwar ersetzt das Handbuch die Rechtsabteilung des Instituts nicht, trägt jedoch in allen Bereichen dazu bei, die Regelungen besser einordnen zu können.

Die Nomenklatur umfasst das gesamte zivile und öffentliche Bankrecht in zwei Bänden. Die Gliederungsstruktur ist unter Hinzutreten zahlreicher neuer Regelungsbereich in zwei Jahrzehnten beständig geblieben. Im ersten Abschnitt des ersten Bands werden die allgemeinen Grundlagen des deutschen Bankrechts dargestellt: von der grundlegenden Geschäftsverbindung zwischen Institut und Kunde, über AGB, Bankgeschäfte mit Auslandsbezug, das Bankkonto und besondere Gestaltungsformen, informationsrechtliche Aspekte (Bankgeheimnis, Bankauskünfte und SCHUFA) sowie Beratungs-, Warn- und Aufklärungspflichten der Bank, einschließlich der Anlagevermittlung und Prospekthaftung. Es folgen ausführliche Erläuterungen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (2. Abschnitt) und zum Einlagen- und Kreditgeschäft (3. Abschnitt). Insbesondere die komprimierte, äußerst praxisnahe Darstellung des Kreditvertrags zählt seit jeher zu einem der meist referenzierten Kapitel des Bankrechts-Handbuchs. Der zweite Band steht ganz im Lichte des Kapitalmarkts (insb. Wertpapier-, Geld- und Auslandsgeschäfte, vgl. 4. Abschnitt) sowie des öffentlichen Bankrechts (5. Abschnitt).

Das Handbuch ist weit überwiegend auf einem Stand von November 2016. Wie bereits von der Vorauflage gewohnt, werden bereits aktuelle Entwicklungen in dem äußerst dynamischen Regelungsumfeld aufgegriffen und durchleuchtet. Es ist zuzugeben, dass das Bankrechts-Handbuch die Spannbreite des immerzu dichter werdenden Regelungsnetzwerks nicht erschöpfend erfassen kann. Hierzu zählt etwa die diffizil ausgestaltete Regelungstechnik der MiFID II/MiFIR, die zum Januar 2018 zu einer Umwälzung der Handelsplatzarchitektur führen wird. Das Bankrechts-Handbuch will diese Quellen jedoch auch nicht erschöpfen, wohl wissend um die Dynamik. Vielmehr ist es das ultimative Nachschlagewerk für den Allrounder im Bank- und Kapitalmarktrecht. Es legt die zielführenden Grundsteine und ermöglicht, als Anwender „on track“ auch bei nicht täglichen Themen zu bleiben. Insoweit sollte es in keinem Regal jener fehlen, die im Tagesgeschäft eine fundierte Auskunft zum gesamten Spektrum des Bankrechts benötigen.



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