Luz / Neus / Schaber / Schneider / Wagner / Weber (Hrsg.), Kreditwesengesetz und CRR, 3. Auflage, Schäffer-Poeschel 2015
Von David Eckner, LL.M. (KCL)
In dritter Auflage erschien 2015 in Form einer Pionierarbeit zu den geänderten bankrechtlichen Bestimmungen der Kommentar zum Kreditwesengesetz von Günther Luz, Werner Neus, Mathias Schaber, Peter Schneider, Claus-Peter Wagner und Max Weber. Die Herausgeber sowie das stark erweiterte Autorenteam haben einen ersten großen Steinwurf vollbracht und die mit dem Regelungspaket der Capital Requirements Directive (CRD IV) und Capital Requirements Regulation (CRR) überwiegend in das KWG transponierten Bestimmungen vollumfänglich kommentiert. Darüber hinaus enthält das Werk zugleich Kommentierungen der SolvV, WuSolvV, GroMiKV, LiqV sowie des FKAG und weiteren bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen. Der Kommentar enthält darüber hinaus Cluster-Themen, die im zweiten Band als Teil 9 bis 11 Einzug gefunden haben. Hierzu zählen die Darstellung von Konzepten zur Beaufsichtigung von Schattenbanken (S. 3145 ff.), die Sanierung und Restrukturierung von Kreditinstituten (S. 3167 ff.) sowie die Regulierung von OTC-Derivaten unter der EMIR und deren Auswirkungen auf Banken und Unternehmen (S. 3209 ff.).
Während die Vorauflage noch in einem handlichen Band daherkommen konnte, musste der Umfang angesichts der umfassenden Novelle in zwei Bände gefasst werden. Dennoch werden vereinzelt Paragraphen zusammen kommentiert, um den Umfang des Kommentars nicht noch weiter zu sprengen. Mit dieser Konzeptionierung haben die Herausgeber den Anspruch an eine handliche Praxiskommentierung verwirklicht. Im ersten Band erfolgt neben einer Einführung in das Bankaufsichtsrecht die Kommentierung des KWG. Der zweite Band beinhaltet – zum Teil zusammengefasst kommentiert – die Bestimmungen der CRR, des FKAG, der SolvV und WuSolvV, der GroMiKV und LiqV.
Auch im Übrigen meistert der Kommentar die Herkulesaufgabe KWG/CRR hervorragend. Die Bestimmungen sind – wie schon in der Vorauflage – äußerst praxisnah und doch mit wissenschaftlichem Anspruch kommentiert. Die Detailtiefe ist ausgewogen; Schnittstellen werden aufgezeigt. Einzig beeinträchtigt wird die Lesbarkeit des Kommentars durch einen überwiegend in den Text inkludierten Fußnotenapparat. Mangels eines ausgewogenen wissenschaftlichen Meinungsbildes gerade zur CRR – regelungsbereichsimmanent – wiegt dies jedoch noch nicht sehr, da hier insbesondere die Praxisimplementierung eine hervorgehobene Rolle einnimmt. Die Bearbeiter lassen insoweit ihre langjährige Erfahrung in die Kommentierung einfließen und sorgen vor allem für ein breites Spektrum anschaulicher Beispiele der zum Teil hochkomplexen Regelungsmaterie. Auf rund dreitausenddreihundert Seiten überzeugt der Kommentar vor allem durch seine zielgenauen Ausführungen. Für den Rechtsanwender ist der „Luz/Neus/Schaber/Schneider/Wagner/Weber“ eine lohnenswerte Quelle, um ohne Umwege ans Ziel zu gelangen. Der Kommentar hat sich als eine sehr verlässliche Ressource etabliert, weshalb zu hoffen bleibt, dass die Herausgeber den Erfolgskurs zu einer zügigen Revision verfolgen.