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Rezension: Kommentar zum Sozialrecht

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Knickrehm / Kreikebohm / Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Ass. jur. Juliane Nierste, Lübeck

  
In nunmehr  fünfter Auflage erschien der Beck`sche Kurzkommentar zum Sozialrecht und beinhaltet neben gesetzlichen Änderungen (wie bspw. das 9. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das Flexirentengesetz und Pflegereform) auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung. Dies wird insbesondere durch die Autoren dieses Werkes gewährleistet, denn der Kommentar wird von Richtern des Bundessozialgerichts, von Rechtsanwälten, Rechtswissenschaftlern und Praktikern des Sozialrechts bearbeitet, „die jeweils Spezialisten in den von ihnen erläuterten Rechtsgebieten sind“ kommentiert.

Die vorliegende Kommentierung der Bücher des SGB sowie VO (EG) 883/2004, SGG, BAföG, BEEG, Kindergeldrecht (EStG), UnterhaltsvorschussG und WoGG bietet einen umfassenden Einblick und Überblick über die Auslegungen der Normen sowie in die jeweilige Rechtsprechung zu den kommentierten Normen. Mit dem Erwerb dieses Kommentars erhält der Käufer „die Basisbibliothek des Sozialrechts“, denn dieser Kommentar zum Sozialrecht deckt tatsächlich das komplette Sozialrecht in kurzer und prägnanter Form ab und scheut dabei nicht den Verweis in andere Kommentare.

Es wird bei der Kommentierung eine altbewährte Darstellungsform gewählt. Nach einem Autorenverzeichnis folgt ein Verzeichnis der von den Autoren im Einzelnen bearbeiteten Normen, sodann ein Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis; jedem neuen Buch des Sozialgesetzbuches ist wiederrum eine Gesetzesübersicht (nicht amtlich) und ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt, anschließend beginnt die Kommentierung der überwiegenden und bedeutendsten Paragraphen der jeweiligen Gesetze. So ist der Kommentierung zunächst ein Abdruck aller einzelnen Paragraphen der jeweiligen Norm vorangestellt. Anschließend folgt erneut eine Übersicht der Kommentierung, so dass dem Leser ein langes Lesen, von für ihn unnötigen Ausführungen erspart bleibt. Dies stellt eine große zeitliche Erleichterung bei der alltäglichen Arbeit dar und überzeugt. Das Werk endet mit einem Sachverzeichnis, das wiederrum langes Suchen erspart.

Die Kommentierung der jeweiligen Paragraphen ist ausführlich und lässt den Bezug zur Rechtsprechung und Praxis nicht vermissen. So enthält die Kommentierung teilweise Basisinformationen (wie bspw. Normgeschichte zu § 16, Rn. 1, Allgemeines zu §§ 1-12 UnterhVG, Rn. 1) und widmet sich sodann der Auslegung der jeweiligen Norm. Die Auslegung der Norm erfolgt prägnant; es wird sich zunächst mit der Bedeutung sowie dem Normzweck der Norm beschäftigt, um sich anschließend mit den Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen zu beschäftigen. Ergänzt werden die Kommentierungen einzelner Normen um ausgewählte und weiterführender Literaturhinweise (bspw. §§ 76 ff SGG, Behandlung eines verspäteten und deshalb unzulässigen Widerspruchs, Rn. 7 Verweis auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 84; §§ 45 ff SGB X, Rn. 39 Verweis auf Hauck/Noftz, SGB X, K § 48 Rn.1) und Leitentscheidungen des Bundessozialgerichts (bspw. zu § 22 SGB II, Rn. 41, 27) sowie ausgewählte Beispiele (bspw. § 47 SGB VI, Rn. 12 Ausbildungsbeginn, § 58 SGB VI Anrechnungszeiten Rn. 10).

Zusammengefasst handelt es sich um ein äußerst kompetentes Werk, das tatsächlich „als Basisbibliothek des Sozialrechts“ dient und dabei in der Handhabung wirklich leicht ist. Die Anschaffung des 239 EUR teuren Beck`schen Kurzkommentars Sozialrecht ist daher sehr zu empfehlen.

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