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Rezension: RVG Praxiswissen

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Schneider, RVG-Praxiswissen, 4. Auflage, Nomos 2017

Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Dortmund


Schneiderist einer der zentralen Autoren im Bereich des RVG. Wohl kein Monat vergeht, ohne dass nicht in irgendeiner juristischen Zeitschrift Grundlagenwissen zur gebührenrechtlichen Fragen von ihm detailliert und praxisnah dargestellt werden. Auch in Kommentaren schreibt Schneider natürlich. Eines seiner zentralen Werke ist aber das vorliegende Buch mit dem einfachen Titel „RVG-Praxiswissen“. Auf 501 Seiten lässt Schneider in diesem handlichen Büchlein alle Rechtsgebiete, in denen ein Anwalt tätig werden kann gebührenrechtlich durchlaufen. Das Buch ist gespickt mit über 390 Berechnungs- und Fallbeispielen. Diese bilden dann auch das Herzstück des Buches. Es wird also nicht allgemein mit endlosen Fundstellennachweisen Kommentarwissen in nur anderer Form dargestellt. Vielmehr finden sich Rechtsprechungs- und Literaturnachweise nur in den allernötigsten Fällen. Das macht dann auch die Buchbesprechung recht einfach – es geht dem Autor nämlich rein um die tägliche Praxis, nicht aber um Dogmatik. Was also findet sich in dem Buch genau?

Zunächst geht es mit allgemeinen Teilen los. Schneider stellt Vergütungsanspruch, Kostenerstattungsansprüche und Vergütungsvereinbarungen als „Vergütungsquellen“ dar und gibt dann einen etwa 50-seitigen Überblick über die Grundlagen der Vergütung. Hier befasst er sich mit dem Gebührensystem an sich, dem im RVG stets anzutreffenden Begriff der Angelegenheit und dem Gegenstandswert. Bereits in diesen Teilen, die dadurch geprägt sind, dass die Erläuterungen kurz gehalten und dementsprechend im positiven Sinne übersichtlich sind, finden sich zahlreiche Muster, Formulare und Fallbeispiele. Letztere werden immer mit einer tabellarischen Gebührenberechnung versehen, so dass die Darstellungen konsequent für die Praxis nutzbar sind.

Der wichtigste Buchteil befasst sich dann mit den Gebühren und Auslagen in den verschiedenen denkbaren Verfahren. Beschrieben werden hier anhand von mit Musterrechnungen versehenen Fallbeispielen etwa die Abrechnung von Zivilstreitigkeiten, Familiensachen, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsverfahren, Steuersachen und natürlich auch Straf- und OWi-Verfahren. Selbst die Vertretung in Verfahren vor Verfassungsgerichten, vor dem EuGH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird thematisiert. Angesichts der Vielzahl der Themen sind trotz der stattlichen Anzahl der Gesamtbuchseiten die einzelnen Kapitel jeweils überschaubar aber auch für den anwaltlichen Normalfall ausreichend. Beispielhaft sei § 14 – Vertretung in Familiensachen – dargestellt: Nach einem kleinen Themenüberblick und Überblick über die jeweiligen Gebührentatbestände in den verschiedenen denkbaren Familienverfahren (etwa Ehesache, isolierte Familienstreitsache, isolierte Sache der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Verbundverfahren oder auch Verfahren mit Auslandsbezug) werden die wichtigsten Grundlagen der Verfahrenswerte in Familiensachen dargestellt. Weiter geht es mit einer für Anwälte praktischen tabellarischen Arbeitshilfe für die Abrechnung im Verbundverfahren, die als Berechnungsblatt gut in den Kanzleialltag übernommen werden kann. Schließlich geht es weiter zu Berechnungsbeispielen in verschiedenen Verbundkonstellationen, im einstweiligen Rechtsschutz und schließlich auch im Rechtsmittelverfahren. Ein kleiner Schlenker am Ende des Kapitels führt in die Problematik der Verfahrenskostenhilfe. Durch die straffe Darstellung Schneiders kommt dieser für alle Familiensachen mit nur 20 Seiten Darstellung aus.

Schließlich wird gen Buchende noch die Abrechnung und Durchsetzung der Vergütung gegenüber dem Auftraggeber und auch der Staatskasse dargestellt. Hier finden sich etwa Fragen rund um den Vorschuss oder um Rechtsmittel gegen Entscheidungen, in denen die Staatskasse ganz oder teilweise nicht ausgleichen möchte.

Das Buch von Schneider ist damit ein Allrounder und so eine gute Arbeitshilfe sowohl für RVG-Beginner als auch für Anwälte, die zwar in ihrem Tätigkeitsfeld abrechnungstechnisch sicher sind, aber gelegentlich einmal in einem abseitigen Bereich tätig werden und abrechnen müssen. Durch die zahlreichen Muster und Berechnungsbeispiele ist Praxistauglichkeit garantiert. Gesteigert wird diese noch durch die übersichtliche Struktur des Buches und die gut gepflegten obligatorischen Verzeichnisse. Schneiders Buch kann also jedem Anwalt empfohlen werden.

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