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Rezension: Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft

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Oberloskamp, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige, 4. Auflage, C.H. Beck 2017

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl



Nicht nur zahlreiche gesetzliche Änderungen, sondern auch die durch das FamFG verursachte Dynamik in der Rechtsprechung bedingten sieben Jahre nach der Vorauflage eine Neuauflage des vorliegenden Werks. Die bisherige Struktur ist jedoch erhalten geblieben, sodass Leser und Rechtsanwender die Materie auf inzwischen 650 Seiten aufbereitet erhalten. Das Autorenteam unter Leitung von Prof. Dr. Oberloskamp stellt einen gesunden Mix aus Justiz, Wissenschaft und Verwaltung dar. Dass allerdings kein Anwalt unter den Autoren zu finden ist, ist immerhin erstaunlich.

Sieben große Kapitel unterteilen den Stoff des Buches und sind in sich in zahlreiche Unterkapitel gegliedert. Zu Beginn werden allgemeine Fragen erörtert, also die rechtliche Einordnung der Vormundschaft, die beteiligten Organe, die Grundzüge des familienrechtlichen Verfahrens oder auch Fälle mit Auslandsbezug. Im Folgenden wird dann die Vormundschaft gesondert dargestellt, mit großen Abschnitten zu Personen- und Vermögenssorge, aber auch einem Unterkapitel zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die nächsten Kapitel thematisieren die Pflegschaft sowie Besonderheiten bei Vereins- oder Amtstätigkeit. Nach einem kurzen Kapitel zu Leistungen der Jugendhilfe wird das Buch abgerundet mit etlichen Abschnitten zu Kosten und Gebühren.

Nicht eigens behandelt wird die Verfahrensbeistandschaft, sondern diese kommt nur als Sonderthema bei Vereinstätigkeit zur Sprache oder in einzelnen Unterkapiteln (S. 369 z.B.). Ausführlich wird jedoch, wie der Titel es schon ankündigt, die Beistandschaft des Jugendamtes erläutert.

Das Werk ist von der Gestaltung her durchaus verbesserungswürdig. Der Leser findet de facto eine „Bleiwüste“ vor, das heißt ein dichtes Textbild mit leitenden Fettungen, wenige Abstände, immerhin abgesetzte Fußnoten, wenige, dazu etwas unbeholfene Schaubilder, ab und zu Aufzählungen, wenige Muster. Häufig beginnen neue Unterkapitel, vor denen ja jeweils ein ausführliches Inhaltsverzeichnis platziert ist, mitten auf einer Seite, was auch kein gutes Bild abgibt. Hier sollte für die Folgeauflage insgesamt einmal mit dem Lektorat ein etwas moderneres Outfit geschaffen werden.

Ich habe mir für die Beurteilung des Buches einzelne Kapitel herausgegriffen, mit denen ich thematisch im Berufsalltag oft konfrontiert bin. Zuerst habe ich die mir das Unterkapitel zur Unterbringung des Minderjährigen angesehen (§ 8, Rn. 18 ff., Burschel). Hier werden die alte und neue Rechtslage schön voneinander abgegrenzt, aber ebenso die Differenzierung danach, was eigentlich eine Unterbringung inhaltlich bedeutet und wann eine familiengerichtliche Genehmigung geboten, wann zwingend ist. Sogar der aktuelle Regierungsentwurf zur Genehmigungspflicht unterbringungsähnlicher Maßnahmen wird angesprochen. Zusätzlich werden die einzelnen zu befolgenden Schritte des gerichtlichen Verfahrens aufgezählt, bevor eine Unterbringungsentscheidung getroffen werden darf. Es ist durchaus sinnvoll, den Leser so an die Hand zu nehmen, denn das Buch ist ja nicht nur für Volljuristen konzipiert worden. Gerade hier, aber auch an anderer Stelle zeigt sich aber, dass das Werk den Verfahrensbeistand durchaus allgemein hätte aufnehmen können, um dann an geeigneter Stelle intern zu verweisen.

Ebenfalls zu Gemüte geführt habe ich mir das Unterkapitel zu den geflohenen unbegleiteten Minderjährigen, dort die tatsächliche Einrichtung der rechtlichen Vertretung (§ 9, Rn. 12 ff., Schwarz). Die konkrete Alterseinschätzung, die bei der Aufnahme getroffen wird, ist maßgebend für weitere Verfahren, etwa wenn der Jugendliche sich später strafbar macht und der Jugendrichter zunächst von der Alterseinschätzung des Jugendamts ausgehen kann. Diese Einschätzung des Jugendamts ist allerdings nur vorrangig, nicht verbindlich (auch nicht für den Familienrichter, § 26 FamFG), was gut herausgearbeitet wird. Jedoch kann die Übernahme der Einschätzung durch das Familiengericht für andere Verfahren Bindungswirkung erlangen (BVerwG, NVwZ 2016, 157).

Des Weiteren habe ich das Unterkapitel zur Ergänzungspflegschaft (§ 11, Rn. 10 ff., Mix) gelesen, die ja beim (Teil-)Entzug des elterlichen Sorgerechts die klassische Handlungsoption für den Familienrichter darstellt. Dieser Bereich wird auch hinreichend ausführlich erfasst (S. 374 ff.), aber gleichermaßen werden auch andere Spielarten der Ergänzungspflegschaft besprochen. Besonders gut gefällt mir die Differenzierung zwischen dem Entzug der Aufenthaltsbestimmung, der davon trennbaren Entziehung der Umgangsbestimmung und der Bestimmung eines Umfangspflegers.

Was mir persönlich etwas zu kurz kommt, wenn man sich die hohe Streitbarkeit in familiengerichtlichen Verfahren betrachtet, ist der Ausblick auf die Haftung der Beteiligten. Für den Vormund werden ein vier Seiten (S. 107) und für die Vereinstätigkeit fünf Seiten (S. 444) zur Verfügung gestellt, wobei Letzteres nicht einmal im Sachverzeichnis zu finden ist, ebenso wenig wie § 8 Rn. 124, wo ebenfalls die Haftung des Vormunds zur Sprache kommt. Die Haftung bei Amtstätigkeit wird gar nicht erst erwähnt, ebenso wenig bei der Pflegschaft. Hier könnte vielleicht ein Unterkapitel im ersten Teil für alle behandelten Organe geschaffen werden, zudem sollte die interne Verweistechnik optimiert werden.

Insgesamt bin ich von dem Buch sehr angetan. Die Lektüre offeriert dem Leser je nach eigenem Kenntnisstand Grundlagen, aber auch viele wichtige Details, die Autoren sorgen für notwendige Verknüpfungen insbesondere zum Verfahrensrecht und die durchweg verständliche Sprache macht die Rezeption der Kapitel leicht. Wünschenswert wäre ein kleines Formlifting und die Aufnahme eigener Kapitel zur Haftung und zum Verfahrensbeistand.

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