Feldes / Krämer / Rehwald / Westermann / Witt, Schwerbehindertenrecht, Basiskommentar zum SGB IX mit Wahlordnung, 13. Auflage, Bund 2017
Von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Marianne Schörnig, Düsseldorf
Der Titel „Schwerbehindertenrecht“ ist irreführend. Das Buch beschäftigt sich nämlich nicht, - wie zu erwarten wäre, - mit dem Grad der Behinderung als solchem oder gar Nachteilsausgleichen. Erst der Untertitel „Basiskommentar zum SGB IX mit Wahlordnung“ zeigt die Richtung an: Der Kommentar hat seinen Schwerpunkt auf den arbeitsrechtlichen Regelungen des Schwerbehindertenrechts. Die Herausgeber und Autoren sind Mitarbeiter von Gewerkschaften bzw. Richter. Inhalt sind die ersten Paragraphen des SGB IX (das Buch der Rehabilitation und Teilhabe), sodann der zweite Teil des SGB IX, der Schwerbehindertenarbeitsrecht zum Inhalt hat.
Zielgruppe sind also nicht Schwerbehinderte in ihrer Gesamtheit, sondern nur Schwerbehindertenvertreter und Arbeitnehmer. Allerdings auch nicht jeder Arbeitnehmer, sondern nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Hintergrund ist das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG), das in mehreren Umsetzungsstufen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern soll. Schwerpunkt der ersten Umsetzungsstufe ist die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts und die Stärkung des Ehrenamts der Schwerbehindertenvertretung. Die daraus folgenden Änderungen im SGB IX werden hier dargestellt und besprochen.
Alle Kommentierungen der einzelnen Vorschriften beginnen mit der kurzen Einführung „Zweck der Vorschrift“. In den überwiegenden Fällen folgt dann ein kurzer Abriss der Entstehungsgeschichte. Das erklärt sich schon aus der Herkunft der Autoren bzw. aus dem Verlag: Die Autoren stammen mehrheitlich aus Gewerkschaften. Der Bund-Verlag, 1947 in Köln gegründet, zählt auf dem deutschen Markt zu den führenden Anbietern von Fachinformationen zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. Die Publikationen des Bund-Verlags richten sich an Betriebsräte und Personalräte und an deren Berater, an Anwälte, Richter und an die Fachleute in den Gewerkschaften.
Natürlich wollen die Autoren erklären, welche Rolle die Gewerkschaften bei der (geschichtlichen) Entstehung einer Vorschrift gespielt haben. Da die Zielgruppe in erster Linie Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen sind, ist die Wahlordnung für die Schwerbehindertenvertretung mit enthalten, sozusagen „all inclusive“.
Die Rechtsprechung stammt zu 90 % aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, ein wenig Sozialgerichtsbarkeit und verschwindend gering aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das ist nur logisch, da es sich um Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt. Leider sind die Urteile häufig ohne Fundstelle zitiert, was ein rasches Arbeiten erschwert (sind die Urteile in einer Zeitschrift veröffentlicht? In der Entscheidungssammlung? Sind sie überhaupt veröffentlicht?). Auch fehlen praktische Beispiele.
Fazit: Der Kommentar inklusive Wahlordnung ist inhaltlich erschöpfend. Seine Zielgruppe ist jedoch so exklusiv, dass er nur innerhalb dieses „Kundenkreises“ zum Standardwerk werden kann.